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schimmel in wohnung

schimmel in wohnung

Mitglied inaktiv

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hallo, kurze bitte um hilfe. wir wohnen erst sechs monate in der neuen wohnung....unser kleiner ist fünf monate. seit dem winter ist schimmel aufgetreten, erst örtlich sehr begrenzt, jetzt in der küche hinter unserem alten küchenschrank, der nun auch angeschimmelt ist....wir wissen nicht, ob es durch feuhctigkeit kommt (ist in den räumen hoch --> kondenswasser, wir tun aber alles dagegen, lüften usw.). so langsam nimmt es ausmaße an, die ich nciht tolerieren kann, zudem ich vermute, dass unser kleiner deswegen schnupfen hat... der vermieter sagt selber, dass es wohl nciht durch die luftfeuchtigkeit käme sondern die dünnen wände (küche hat zwei außenwände) und fehlende isolierung er sei jedoch machtlos.... wir wollen ausziehen, jedoch empfangen wir zt hartz vier, dass heißt sind diesbezüglich gebunden. war jemand in ähnlicher situation? muss man fürs amt den beweis über schimmel erbringen um umziehen zu könne und wenn ja wie? helfen die einem mit umzugskosten? der letzte war teuer, weil wir auch inder wohnung einiges neu machen mussten....und wir haben es komplett aus eigener tasche bezahlt...da wir da noch kein hartz vier empfingen. wer bezahlt das gesundheitsamt zwecks beweisen? was ist die pflicht des vermieters? mietminderung? bitte um alle erdenklichen tipps.... danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

hallo, hatten letztes jahr extremen schimmelbefall in unserer wohnung, haben gerade mal 4 monate drinnen gewohnt...lag auch an den nicht isolierten außenwänden... haben dem hausmeister bescheid gesagt, der hat das aufgenommen und dann kam jemand von der vermietungsagentur und hat sich das angesehen...habe gleich ein schreiben aufgesetzt, dass wenn sich in einer angemessenen frist von 14tagen nichts ändert, ich mich gezwungen sehe die miete zu mindern (es gibt im internet, einfach mal googlen, ne tabelle mit gründen und prozenten für eine mietminderung)...man konnte in 14tagen der ursache nicht auf den grund gehen und der schimmel befiel dann schon das 2. zimmer... wir wurden dann komplett von der miete entlastet und man bot uns an ein hotel zu bezahlen (bin solange zu meinen eltern gezogen und habe fahrtgeld kassiert)...der vermieter kann das über seine wohngebäudeversicherung abrechnen... also wenn ich es richtig verstanden habe, sagt der vermieter selber, dass ihr keine schuld habt an dem schimmel (sagen die ja meist, falsches lüften, etc)...also is er auch gezwungen geeignete maßnahmen zu ergreifen, die wohnung wieder wohngerecht zu gestalten...solange wie dies nicht der fall ist, könnt ihr eben die miete kürzen... wegen der hartz4 angelegenheit weiß ich leider nicht wie da die regelungen sind, tut mir leid... einfach mal beim amt erkundigen!? hoffe konnte etwas helfen