Elternforum Rund ums Baby

Scheidungskosten.........;-((((soviel

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Scheidungskosten.........;-((((soviel

pommel

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Hallo jetzt ist die Scheidung durch......und heute kam Rechnung 12.000 Euro,ist das nicht verrückt,hat noch jemand soviel bezahlt :-(


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pommel

Ich bin nicht geschieden, aber kenne einige, die durch die Scheidung privatinsolvent wurden. Was sind denn die Gründe gewesen, das es so viel wurde?


pommel

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vermutlich der Gegenstandswert vom Haus......das ich abbezahle.....ich blickeeda selber nicht so durch :-/


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pommel

Also wenn Du da selbst nicht durchblickst, dann bist Du nicht gut beraten worden. Schau bitte mal im Unterforum "Alleinerziehend" vorbei. Da sind Frauen, die sich mit der Materie sicher deutlich besser auskennen. Das Buch hättest Du vielleicht im Vorfeld lesen sollen https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/alleinerziehend/73560 Ein Haus ist immer eine teure Sache bei einer Trennung


Cruelchen

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Antwort auf Beitrag von pommel

Die Kosten sind streitwertabhängig und höher, wenn bei Euch mehrere Anglegenheiten geregelt werden mussten. Also kurzum um so mehr zu tun ist und um so vermögender die Eheleute, desto mehr freut sich der Anwalt und das Gericht


pommel

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

so vermögend bin ich aber nicht.......soll ich jetzt auch noch den Unterhalt anwallich festlegen lassen ?


Cruelchen

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Ruf an uns lass Dir die Rechnung erklären. Das wird am besten sein.


pommel

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Ja,das muss ich wohl machen ;-)


Gustavinchen

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Antwort auf Beitrag von pommel

Die Anwaltskosten sind abhängig vom Verfahrenswert. Der ist bei einer Scheidung das Netto-Einkommen beider Ehegatten x 3 plus noch je 10 % von diesem Betrag pro Rentenanwartschaft. Wenn man so den Verfahrenswert ausgerechnet hat, gibt es im RVG eine Tabelle, wo man die Höhe der Anwaltsgebühren ablesen kann. Das sind die gesetzluchen Gebühren; wenn du mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung abgeschlossen hast, können die Kosten deitlich höher liegen. Da du von einem Haus sprichst, gehe ich davon aus, dass der Zugewinnausgleich mit geklärt wurde. Da kann natürlich abhängig vom Wert eures Vermögens ein ordentlicher Verfahrenswert zusammen kommen. Den Kindesunterhalt kannst du kostenfrei beim Jugendamt errechnen lassen. Das macht ihn auch für die Kinder/das Kind geltend, wenn du das willst. Nachehelichen Unterhalt kannst du mit deinem Ex frei vereinbaren oder eben über den Anwalt rechnen lassen.