Elternforum Rund ums Baby

Schadensersatzanspruch Xbax

Schadensersatzanspruch Xbax

Mosaik

Beitrag melden

Hallo Habe mich bei Ebay in eine blöde Sache verwickelt. Ich habe Ware zum Kauf angeboten. Der Wert liegt bei 100 Euro. Der Käufer hatte jedoch nach 3 Wochen immer noch nicht bezahlt, trotz nochmaliger Aufforderung. Nun habe ich die Sache abgehakt und den Käufer um "Transaktion abbrechen" gebeten, weil ich den Gegenstand anderweitig verkauft habe (nicht über Ebay). Nun meldet sich der Käufer, er habe einen Zahlendreher bei der Überweisung reingewürgt und deshalb wäre sein Geld zurückgekommen. Konnte ich ja nicht riechen, da er sich nicht gemeldet hatte. Er besteht auf die Lieferung! Doch leider habe ich das Teil nicht mehr! Heute habe ich ein Einschreiben von ihm bekommen. Er möchte wissen, wann er mit Lieferung rechnen kann, ansonsten verlangt er Schadensersatz. Er hat die Höhe der Schadensersatz auch schon gleich festgelegt. 250 Euro Neubeschaffung, abzüglich 100 Euro Aktion. Schadensersatzanspruch 150 Euro!!! Kann er den Schadensersatzanspruch selbst festlegen? Wenn er keine Antwort bekommt, will er rechtliche Schritte einleiten. LG Mosaik


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Ein Zahlendreher bei einer Überweisung taucht sicher nicht erst nach drei Wochen auf und wenn ich so dringend auf etwas warte, höre ich doch nach ein paar Tagen mal nach, wo die Ware bleibt, oder? Pech gehabt und genau so würde ich auch antworten. Und nebenbei erwähnen, das wenn er so weiter macht,das die Sache dem Anwalt übergeben wird...


Tess@

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

du hast 3 Wochen gewartet, und er hat sich nicht gemeldet und plötzlich fällt ihm ein, dass er einen zahlendreher hat...tzzzz....


Mosaik

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Das Geld habe ich im übrigen nicht erhalten. Er möchte zahlen, wenn ich ihm sage wann ich liefern kann


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Das Geld ist auch jetzt noch nicht da? Na dann mach dir keinen Kopp. Der kann dir gar nix. Der versucht nur, dich abzuzocken. Melde das ebay und fertig.


elisabeth.die.erste

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

der typ ist doch nicht sauber!!! er sollte mal aufpassen, dass man ihm nicht was ans bein hängt!!! kannste den bei ebay melden???


elisabeth.die.erste

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

denke auch, dass er auf dummfang geht! ist ne linke nummer...


maxwell

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Du sollst ihm das Ding schicken, und er überweist später? Was ist denn das für ein Trottel...


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

3 Wochen lang war er nicht erreichbar und stresst jetzt so rum. Das kommt mir nicht koscher vor! Bei einem Zahlendreher ist das Geld nach ca 1 Woche wieder auf dem eigenen Konto zurück, was hat er in der restlichen Zeit getrieben? Was sagt ebay dazu?


elisabeth.die.erste

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

das mit der neubeschaffung verstehe ich jetzt irgendwie nicht??? wer soll was wem neu beschaffen??? hä??? und die 100 euronen sind jetzt richtig auf dein konto überwiesen???


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von elisabeth.die.erste

wenn ER sich das Teil neu beschafft, soll SIE dafür 250 Euro bezahlen (Neupreis?) Und das Geld ist NICHT auf ihrem Konto...


elisabeth.die.erste

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

der ist nicht ganz normal, gelle??? wo ist der denn abgehauen???


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Hat er denn nun bezahlt, wenn ja, hast du das Geld rücküberwiesen? Ja, du hast einen fehler gemacht, denn du hättest ihn schriftlich darauf hinweisen müssen, dass er mit Frist zum...zu zahlen hat, ansonsten trittst du vom Verkauf zurück. In der tat ist es üblich, bei einem geplatzten Geschäft einen Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz geltend zu machen. Allerdings muss die Ware dann nicht neu gekauft werden. Um was geht es denn? Kann er dieses teil auch nochmal bei jemandem anderen ersteigern? DANN müsstets du - rein rechtlich gesehen - nur den möglichen Differenzbetrag bezahlen. Also, er ersteigert nun für 140 Eoro, dann müsstest du 40 Euro bezahlen. Ehrlicherweise würde ICH persönlich aber gar nicht weiter reagieren! Letztlich käme in Betracht, dass er da eine Masche abzieht und ob er das dann wirklich alles so vor Gericht nachweisen kann? Obs überhaupt vor Gericht kommt? Ich würd gar nüscht mehr drauf reagieren! LG


mellibelli

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

hallo,ich glaube er hat es mit absicht so gemacht. er hat angeblich einen zahlendreher beim bezahlen gehabt?na dann kann er dir sicher die kontoauszüge zeigen? die bank braucht 3 wochen um es wieder zurückzubuchen? er kann nicht auf deine fragen antworten? er kann dir nicht bescheid geben das etwas bei der zahlung schief gelaufen ist? meine meinung ist,er legt es drauf an und will einfach so das geld von dir,da er ja nun weiß,das du die sachen schon verkauft hast, aber so einfach ist das sicher nicht,ich würd ihm das so schreiben und für mich wäre das damit auch erledigt.ach,und ne schlechte bewertung würde er auch von mir bekommen.lg ebay ist nicht mehr das was es mal war.


Littlecreek

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

vielleicht hilft das dir weiter. Diesen angeblichen Zahlendreher muss er erst einmal beweisen. Ich würde mich an ebay wenden und nachfragen. Dafür hast du ja diese Funktion in der Kaufabwicklung. http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-internetauktion/


Mosaik

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Das Geld hat er NICHT an mich überwiesen, so dass ich keine Rückerstattung machen musste. Es handelt sich um eine Markenjacke. Diese würde er angeblich nirgends anderswo mehr bekommen. Entweder ich besorge ihm diese Jacke oder er möchte Schadensersatz. Das heisst. Er hat die Jacke für 100 Euro ersteigert. Neu kostet sie angeblich 250 Euro. Er möchte also insgesamt 250 Euro Schadensersatz haben.


Mosaik

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

Schlecht bewerten kann man als Verkäufer ja leider nicht mehr!


Catmu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

So geht das nicht. Zunächst mal: wie lange ist bei eBay die Zahlungsfrist bei erworbenen Artikeln? Was hast du ihm geschrieben (nachfrist gesetzt, Rücktritt angekündigt?)? Schadensersatz wäre der mehrbeschaffungsaufwand, würde er also anderweitig 150 EUR für die Jacke zahlen müssen, müsstest du 50 EUR leisten.


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Nur mal so interessehalber: war die Jacke wirklich so wertvoll? Was hast du dafür bezahlt?


elisabeth.die.erste

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dee1972

sicher ne zwangsjacke, die bräuchte er auf alle fälle...


LittleRoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

Meine Güte, der tut ja so, als wäre diese Jacke lebenswichtig für ihn. Schreib ihm zurück, dass er nicht länger warten und sich auch nicht mehr bemühen braucht, da du die Ware NICHT versenden wirst (ihn hat das nicht zu interessieren, dass du die Jacke schon weiterverkauft hast). Und das du, wenn er dir weiterhin "droht" eine Anzeige in Erwägung ziehst. Kein Geld --> keine Ware... so einfach ist das !!!


LittleRoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Catmu

hast du denn bei ebay einen "nicht bezahlten Artikel" gemeldet ?


Mosaik

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Nee habe ich leider nicht. War ein Fehler, ich weiß. Hatte ihn nur angeschrieben und nachgehakt. Und dann habe ich gleich um Beendigung der Transaktion gebeten, die der Käufer abgelehnt hat.


LittleRoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

Dann mach das jetzt noch !!!


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mosaik

du schreibst ihn an und setzt Frist zur Zahlung (Geldeingang auf deinem Konto) ganz knäpplich aber machbar an. Also Heute anschreiben und Frist bis Montag Morgen 8 Uhr. Schreib ihm, dass du bei Nichteingang der Zahlung zum Termin vom Geschäft zurücktrittst. Ich würde denken, der Pokert nur...der hat kein Interesse an der Jacke, der will seine Macht und seine Überlegenheit demonstrieren und dich ggf. villeicht sogar abzocken. LG


Catmu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wenn er zahlt ist allerdings doof. Was steht denn bei eBay, wann gezahltwerden soll? Das liegt ja dem Geschäft zugrunde. Und auch ERST Zahlung dann ware.


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Catmu

Ansosnten lassen die alles über die *Falleröffnung laufen*. Ist so wie du es auch schreibst, Frist setzen, rücktreten und DANN erst weiterverkaufen. LG


Fru

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mutti69

wäre ich vorsichtig!


Catmu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ah ok, Dann mach es so, ist die eleganteste Lösung. Per Email reicht, letztmalige Zahlungsaufforderung mit Ankündigung des Rücktritts. Dann Sache (hoffentlich) erledigt.


Catmu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

Aber er wird es vermutlich nicht machen, so wie es sich anhört. Restrisiko bleibt.


Mosaik

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich kann keinen Fall mehr eröffnen, da ich bereits um Beendigung der Transaktion gebeten habe. Für einen Artikel kann man nur einmal einen Fall aufrufen. Und dann hätte ich immer schon "schiss" dass er tatsächlich bezahlt. So im nachhinein habe ich gegoogelt, dass die gesetzliche Zahlungsfrist (also 30 Tage) bei Ebay gilt, wenn im Angebot nicht anders vermerkt. Also werde ich wohl erstmal die Füße still halten. Immerhin habe ich kein Geld bekommen.


LittleRoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Catmu

da wäre mir das Risiko auch zu hoch, dass das Geld doch nocht eintrifft. Nein, ganz klar sagen, dass du 3 Wochen (!!!) auf das Geld gewartet hast und da ER der Zahlung nicht nachgekommen ist, der Kaufvertrag nicht erfüllt ist und er somit keinen Anspruch mehr auf die Jacke hat. Denke mal, bei 3 Wochen Wartezeit ist auch keine weitere Frist mehr nötig.


Catmu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Doch, dann sind es 30 Tage s. u.


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von LittleRoo

DEN Versuch wär es mir wert, denn dann wäre die Sache vom Tisch...ansosnten stünde sie rechtlich dann auch nicht schlechter da wie vorher! LG


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Catmu

Wenn er zahlt, dann hat sich die Jacke über Nacht leider selbst entzündet. Sorry, höhere Gewalt, Geschäft nichtig.