Teufel89
während der ausbildung, aber sicherlich nicht mehr wenn man verheiratet ist, oder?
Du bist echt geldgierig.
Du bist echt.............
Ja nee, ist klar......... ![]()
Naaa, soo wenig eigene Ideen dass Du mich kopieren mußt, armes armes Mäusschen
Ja nee ist klar....... ![]()
Na, die Worte ausgegangen???
Naja, wo nicht viel ist, kann ja auch nicht viel herkommen ![]()
Dachte bis 25, aber so genau weiß ich das nicht, aber wenn man verh. ist nicht mehr. Lg Mareike
und dann auch nur wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast.
Ab 18 bis 25 gibt es noch Kindergeld für Kinder, die sich in Ausbildung befinden und deren Einkünfte unter einer bestimmten Grenze liegen (siehe unten). Zur Ausbildung zählt alles von Schule über Praktikum und Lehre bis zu Studium und Promotion bzw. Referendariat. Quelle: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. In diesem Fall können die Zahlungen bis zum Tode beider Elternteile oder des Kindes selbst erfolgen. http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/kindergeld.htm l
:-)
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