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Rückstellung Schule

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Rückstellung Schule

Erdbeerelfe

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Hallo zusammen. Hat jemand Erfahrungen im Thema Rückstellung für die Schule? Meine Tochter wäre bei ihrer Einschulung 5, sie wird erst 2 Wochen später 6. Außerdem hängt sie noch mit einigen Sachen etwas hinterher. Wir möchten Ihr noch ein Jahr in der Kita ermöglichen. Wer genau entscheidet denn das? Bei der U9 meinte unser Arzt auch das er dafür ist sie noch ein Jahr in der Kita zu lassen. Wäre dankbar für eure Kommentare.


Wernania

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Das wollten wir bei meinem ältesten auch, aber die Dame von der schuluntersuchung, meinte das das nicht mehr erlaubt wäre. Mein Sohn ist dann in eine Schule mit Unterstützung gekommen. Im zweiten Schuljahr war er aber dann auf dem Stand der anderen. Ach so NRW und es war eine GU Schule


Caot

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

...aber ich vermute mal, das hängt vom Bundesland ab. Bei uns gibt es in der Gemeinde eine Schulbeauftragte. Dort würde ich mal anrufen und das individuelle Prozedere erfragen.


Winterkind09

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Antwort auf Beitrag von Caot

In NRW ist die Schulleitung ausschlaggebend. Kommt also auf das Bundesland an. Lg Winterkind


Mahana

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

In Bayern, vor neun Jahren, kam eine Amtsärztin in den KiGa und hat die Vorschüler auf Schulreife getestet. Unser Sohn ist durch Frühgeburt entwicklungsverzögert gewesen. Die Ärztin gab uns einen Zettel mit, dass die Schulreife aus ihrer Sicht noch nicht gegeben wäre, dies aber in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten liege, ob eingeschult wird oder nicht. Allerdings haben wir für die Rückstellung final noch ein Attest vom Kinderarzt bei der Sprengelschule inkl. dem Rückstellungsantrag vorlegen müssen. Damit war die Rückstellung aber dann durch.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Kommt sicher aufs Bundesland an. Hier in Hessen gibt es diese Möglichkeit nicht (mehr).


Katl_80

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

In Hessen könnte auch (im Gegensatz zu Bayern z.B.) kein Kind mit 5 in die Schule kommen. Vor dem Stichtag fängt das Schuljahr ja nie an. Aber dennoch können Kinder zurückgestellt werden oder in die Vorklasse kommen. https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/grundschule/haeufig-gestellte-fragen-faq-zum-schulanfang#Wann erfolgt eine spätere Einschulung?


Anny

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Meine Tochter war ein Frühchen, sie wurde daher leider kurz vor dem Stichtag geboren und eine Rückstellung gab es nicht. Sie sei soweit.... Tja, war sie nicht! Daher wurde sie statt ins zweite Halbjahr der 2. Klasse dann ins 2. Halbjahr der ersten Klasse zurück gesetzt. Ihre Klassenlehrerin sagte mehrfach, eigentlich sei sie noch ein Kindergartenkind, noch nicht Schulreif. Die Lehrerin sagte, sie fände das neue System gar nicht gut, dass die Kinder trotzdem zur Schule müssen, auch wenn sie eigentlich noch nicht so weit sind. Zumindest ist es nun so, dass sie nicht eine komplette Klasse wiederholen, im ersten Halbjahr kam sie noch halbwegs klar, danach wars dann vorbei. Inzwischen ist sie 8 Jahre, kommt in der 2. Klasse gut zurecht und hat aufgeholt, was ihr gefehlt hat. Der Lehrer ist sehr zufrieden mit ihr.


Anny

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Antwort auf Beitrag von Anny

So wurde es mir zumindest gesagt. Dass mein Kind ein Frühchen war und normalerweise erst nach dem Stichtag zur Welt gekommen wäre, spielte auch keine Rolle, leider.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Wie schon geschrieben, wäre es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland ihr lebt. In Sachsen entscheidet der/die Schulleiter/in. Man gibt bei der Schulanmeldung formlos einen Antrag zur Rückstellung ab. (Man muss sein Kind trotzdessen erst in der Schule anmelden, wenn es im kommenden Jahr Schulpflichtig ist... Stichtag in Sachsen ist der 30.06.) Hier meldet man sein Kind im September für das kommende Schuljahr an und danach erfolgen bei JEDEM Kind die Schuleingangsuntersuchung beim Amtsarzt. Zurück gestellt werden können hier nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung absehbar aufgrund geistlicher oder körperlicher Einschränkung nicht dem Unterricht folgen können. Und dann erfolgt, je nach Lage eine Beratung... beim Amtsarzt, der Schulleitung usw. usf. (auch über mögliche Frühförderung oder andere mögliche Schulformen). Am besten wendest du dich diesbezüglich ganz einfach an die für euch zuständige GS, die euch sicherlich Auskunft gebeb wird, wie ihr was handhaben solltet.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Dann würde ich an deiner Stelle mal ganz gezielt im Grundschulforum fragen. Überschrift: Rückstellung in Berlin - Erfahrungen?! Lg


*Aquilina*

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

ist eine Rückstellung inzwischen einfacher geworden. Der Stichtag ist jetzt der 30.09. Selbst wenn das Kind im August/September geboren ist, stehen die Chancen inzwischen sehr gut. LG aus Berlin


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Ist denn bei euch der Stichtag tatsächlich NACH Schulanfang? Kann ich mir gar nicht vorstellen Lg


-Talia-

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

In NRW ist Stichtag der 30.09. Also alle, die bis zum 30.09. 6 werden, werden eingeschult. Zurückstellen geht nicht. Dafür machen dann einige Kinder (wie oben schon jemand schrieb) die ersten beiden Schuljahre innerhalb von 3 Jahren. Ich finds blöd. Früher war Stichtag der 30.06. Das heißt, dass alle Kinder mindestens 6 waren, einige sogar schon 7. Ich finde, dass gerade bei den Kindern um den Stichtag individuell geschaut werden soll. Das Kind mit Geburtstag am 30.09. ist vielleicht noch nicht soweit, das Kind vom 01.10. vielleicht schon. Früher einschulen geht hier nämlich - glaube ich zumindest - auch eher nicht.


antia

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Ich denke, das ist in mehreren Bundesländern so, dass der Stichtag nach Schulbeginn liegt. Z.b. hier Ba-Wü Stichtag 30.09. -Schulbeginn meist 2. Septemberwoche.


jolina06

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Hey ich hatte das mit meinem Sohn auch wir kommen auch aus Berlin die Kita hat uns ein schreiben gegeben und bei der 1. schuluntersuchung bei dem zuständigen Amt haben wir das besprochen und er wurde dann zurückgestellt also soweit ich weiss muss jedes Kind vor Schulbeginn zu dieser Stelle gehen (weiss leider nicht mehr wie die heißt) da wird dann entschieden ob das Kind bereit ist oder ob man zurückstellt lg


jolina06

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Antwort auf Beitrag von jolina06

anmelden musste ich ihn auch trotz dass er zurückgestellt wurde


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Ist sie denn schon schulpflichtig? Hier stehen Info's zur Rückstellung: https://www.schulferien.org/deutschland/einschulung/berlin/ Die Kita muss ne Stellungnahme.schreiben, dass das Kind dort besser aufgehoben ist als in der Schule. Dieser Zettel geht dann an die zuständige Grundschule und die kümmert sich um alles weitere. Ihr müsst ja sowieso zur Schuluntersuchung beim Amtsarzt und dort wird dann die Eignung überprüft.


Mitglied inaktiv

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Und anmelden müsst ihr sie trotzdem, auch wenn sie zurückgestellt werden soll. Bei uns (M-V) war die Anmeldefrist bis 31.10.17 für die Einschulung 2018.


Charly80

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Meine Tochter war auch noch 5 bei der Einschulung, sie wurde auch 2 Wochen später erst 6. Zurückstellen lassen ging bei uns leider nicht. Wir wohnen in NRW und hier ist es so, dass nur zurückgestellt wird bei Behinderungen. Die Grundschulzeit war leider alles andere als ein Spaziergang, sie war immer hintendran :-((


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Behinderung langt nicht. Ich kenne mindestens einen Fall wo das Kind dann mit dem Pflegebett zum Unterricht gekarrt wurde. Selbst ein Mädel das mit ziemlicher Sicherheit in den nächsten Monaten sterben wird (wobei jeder hofft das doch noch ein Wunder geschieht), wurde jetzt im Sommer eingeschult - der Unterricht findet dann je nach Verfassung wohl auch im KH im Bett statt. Die Schule selbst muss sie aber nicht besuchen.


Biankita

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Hallo, ich komme aus Sachsen, kann aber nicht sagen, ob es bei uns im gesamten Bundesland so gehandhabt wird. Bei uns wäre es so abgelaufen (wäre sage ich, weil wir die Rückstellung eine Weile in Erwägung gezogen, dann aber in Rücksprache mit KiGa und Amtsärztin doch nicht beantragt haben - rückblickend die goldrichtige Entscheidung): man kann bei der amtsärztlichen Schuleingangsuntersuchung seinen Wunsch äußern, Entscheidungsträger ist hier allein jedoch der Amtsarzt / die Amtsärztin. Manchmal funken wohl auch noch die Schulleiter dazwischen, was für mich ein Unding ist, weil sie ja das Kind nicht einmal gesehen haben und sich dadurch eigentlich gar kein Urteil erlauben könnten, aber egal. Jedenfalls hatte ich im Gespräch mit Eltern aus unserem Schulbezirk erfahren, dass wir bei unserer Amtsärztin mit unserem Antrag am Ende wohl durchgekommen wären, weil sie in der Regel dem Elternwunsch stattgibt. Aber das ist, wie meine Vorschreiber schon meinten, tatsächlich immer unterschiedlich, da Bildung nun mal Ländersache ist. Mach dich am besten in eurem Schulamt schlau oder vielleicht begegnest du Eltern in deiner Umgebung (KiGa oder Nachbarschaft), die das schon durch haben und dir wertvolle Tipps geben können. Für euch und euren Weg alles Gute. Stichtag 30.09. geht meiner Meinung nach gar nicht. Fand bei meinem Sohn (geb. am 21.05.) schon den sächsischen Stichtag (30.06.) grenzwertig, aber wie gesagt, er hatte unserer Meinung nach auch noch so seine Baustellen und hat uns in puncto Selbständigkeit und Ordnung massiv überrascht. Die geistige Reife stand bei uns nie zur Diskussion und war im Endeffekt auch ausschlaggebend, uns für eine Einschulung zu entscheiden. LG Bianca


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Biankita

Das ist falsch, der Amtsarzt kann nur EMPFEHLEN. Die Schulleitung hat dann den Auftrag, die Sache abzuwägen, ggf. auch die Schulform! Also nix mit "dazwischen funken".


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Kommt auf das Bundesland an. In einigen war es bisher zumindestens in den letzten Jahren beinah unmöglich. Selbst Kinder die eindeutig nicht schulreif sind wurden eingeschult - egal wie nach dem Motto. Gerade in NRW war es bisher ein echtes Problem. Das scheint sich aber doch auch dort langsam wieder zu lockern. Da hat/hatte der Ki-Arzt auch keine Entscheidungsgewalt. Wenn sie in einigen Sachen hinterherhängt wäre der bessere Weg zudem jetzt die Frühförderung zu nutzen. Denn dann hat man auch was in der Hand um entsprechende Argumente zu bringen warum und weshalb das Kind dann eben nicht schulreif ist. Zu sagen, sie ist nicht soweit, gleichzeitig aber nichts dagegen zu machen kommt nicht so gut...


Irish83

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Antwort auf Beitrag von Erdbeerelfe

Hier gibt es sogenannte “kann-kinder“ zu der dann auch dein Sohn gehören würde. Bri der Einschulung müssen die kids eigentlich sechs Jahre alt sein, bis zu vier Wochen nach Einschulung wäre es ein kannkind. Im Zweifel die Schulleitung bzw zustandige schulbehörde fragen. Mein Kind wird auch rück gestellt