dasHarlchen
Ich versuche alles kurz zu halten. Im März ist die große Schwester meines Mannes verstorben. Sie war verheiratet und hat sich vor 2 Jahren mit ihrem Mann ein Haus gekauft. Der Kredit läuft noch. Ihre Eltern haben die Erbschaft ausgeschlagen, um ihren Mann nicht weiter zu belasten. Auch die Geschwister (mein Mann, 2 Schwestern und ein Bruder) waren sich einig auszuschlagen. Nun hat der Bruder meines Mannes einen rechtlichen Betreuer und wir haben heute erfahren, dass dieser die Erbschaft annehmen wird. Wie hoch der Kredit ist oder wie viel das Haus wert ist, bzw. wie hoch das Erbe ausfällt weiß ich alles nicht, da eigentlich von Anfang an klar war, dass alle ausschlagen. Das haben wir heute von einer Schwester erfahren. Sie möchte nun auch annehmen, sodass nicht alles an den Bruder fällt. Mein Mann ist nun auch am überlegen, ob er doch annimmt (Termin beim Gericht zur Ausschlagung wäre erst in 1,5 Wochen). Meine Überlegung war jetzt noch, dass mein Mann und seine Schwestern mit dem Betreuer reden, dass er das Erbe nicht annimmt. Oder muss er rechtlich gesehen das Erbe für seine betreuende Person annehmen, wenn ihm (anscheinend) klar ist, dass da was bei rum kommt?
Mal kurz ne andere Frage vorab: Wenn deine Schwägerin verheiratet war, dann herrscht, sofern kein Ehevertrag vorhanden ist, gesetzliche Gütergemeinschaft, wonach (ohne Testament) der Ehegatte zu 1/2 und sofern vorhanden die Kinder je zu gleichen Teilen die andere Hälfte erben. Wenn keine Kinder da sind, dann korrekt, geht die Hälfte an die Eltern zurück. Wenn die ausschlagen, geht das dann nach "unten" im Stammbaum, also an die Kinder = Geschwister der Verstorbenen. Der Betreuer muss immer zum Wohl des Betreuten handeln und, sofern die Schulden eine nicht allzu hohe Belastung darstellen, das Vermögen des Betreuten schützen. Denke mal, deshalb wird er es annehmen wollen. Gibt es außer dem hälftigen Anteil am Haus noch weiteres Vermögen, welches in den Nachlass fällt?
Achso, hatte ich vergessen, Kinder von der verstorbenen Schwester und ihrem Mann sind keine vorhanden. Ob es noch weiteres Vermögen gibt weiß ich leider nicht. Wie gesagt, wir hatten uns nicht damit befasst, weil eigentlich alle gesagt hätten sie schlagen das Erbe aus
Es fällt nicht alles an den Bruder, nur der Teil der ihm zusteht. Nicht die Anteile, die ausgeschlagen wurden. So viel kann das nicht sein nach gesetzlicher Erbfolge. Die Höhe des potentiellen Erbes ist unabhängig davon, ob die anderen Geschwister ausschlagen. Und der Betreuer arbeitet korrekt, weil sonst der betreute Bruder einen Vermögensnachteil hätte. Er kann immer noch ausschlagen, wenn die Erbschaft belastet ist.
Achso, ja klar logisch, er bekommt nur seinen Teil und nicht den Teil der Geschwister oben drauf, wenn die alle ausschlagen. Hätte ich auch selber drauf kommen können -> Brett vorm Kopf Als der Vater von meinem Mann vor ca. 8 Jahren starb, hieß es zu uns: Wenn das Erbe erstmal angenommen ist, kann man die Erbschaft in Nachhinein nicht mehr ausschlagen. Deswegen ja auch diese 6-wöchige Frist.
Last euch da von dem Rechtspfleger:in beraten. In 6 Wochen hat doch keiner die Chance sich wirklich einen Überblick über das Vermögen zu bilden. Wenn die (neue) Info da ist, nur Schulden zu erben, hat man wiederum 6 Wochen Zeit auszuschlagen. So wurde es uns erklärt von der Rechtspflegerin am Amtsgericht ... haben das auch gerade durch, in ähnlicher Konstellation.
Das Nachlassgericht weiß doch genauso wenig, was an (Nicht-)Vermögen vorhanden ist. Eine Rechtsberatung darf im Übrigen auch nicht durch das Gericht erfolgen. Das ist leider das Problem mit der Ausschlagungsfrist und die meisten Banken wollen, wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt, einen Erbnachweis, bevor sie Auskünfte geben.
Beraten dürfen Sie nicht i.S. von Handlungsstrategie aufzeigen, aber über Fristen und Vorgänge aufklären gehört sehr wohl zu ihren Aufgaben.
Achso, ja, dann hatte ich dich falsch verstanden :) Aber tatsächlich mehr als das geht nicht und gerade das sind ja Infos, die die Menschen brauchen. Da kann ich schon verstehen, dass 6 Wochen einfach sehr wenig Zeit ist...
Der Betreuer muss im Sinne des Betreuten und (wenn dieser nicht geschäftsunfähig ist) nach seinem Willen handeln. Was hat dessen Entscheidung mit der deines Mannes zu tun? Jeder entscheidet für sich, was am Besten für ihn und die Seinen ist.
Wie schon oben geschrieben, hatte ich ein Brett vorm Kopf. Irgendwie war ich der Meinung, dass dann der, der annimmt nicht nur seinen Teil bekommt. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich in der Arbeit den Anruf bekam und mich nicht richtig damit befassen konnte. Seine Schwester fing eben heut nur damit an, wenn er, dann ich auch und mein Mann war sich nicht sicher was er jetzt tun soll. Komplett geschäftsunfähig ist sein Bruder wohl nicht, aber welche Entscheidungen er treffen darf, weiß ich nicht genau.
Generell gilt, dass der nächste in der Erbfolge erst dann erbberechtigt wird, wenn der vorige Erbe wirksam ausgeschlagen hat. Dann beginnt die 6-Wochen-Frist erneut zu laufen. Beispiel zur Verdeutlichung: F mit M verheiratet, keine Kinder. Eltern (Großeltern) mütterlicherseits leben noch). F stirbt, Erben sind (da kein Testament vorhanden) geworden zunächst M zu 1/2 und beide Eltern der M zu je 1/4 (also insgesamt 1/2). M schlägt innerhalb der 6 Wochen aus, da nun keine Kinder (gerade Linie) vorhanden, geht der Teil also zurück an die beiden Eltern zu gleichen Teilen. Wenn die nun ausschlagen (neue 6 Wochen Frist, also ca. 12 Wochen seit Tod/Kenntnis des Erbfalls vergangen), geht der gesamte Erbteil entweder an vorhandene Geschwister der M (Seitenlinie), oder, wenn keine vorhanden, an den Staat. Vgl. 1924 BGB.
Selbst wenn der andere dann alles bekäme: na und? Davon hat dein Bruder keinen Nachteil. Außerdem kann man auch lügen: Erzählen, dass man ausschlägt und in Wirklichkeit erben. Es gibt keine Verpflichtung, sich vorher wahrheitsgemäß zu outen.
Warum sind deine Schwiegereltern nicht die gesetzlichen Betreuer ihres Sohnes ? Ja, er muss es annehmen, wenn anzunehmen ist, das es verwertbares Vermögen gibt? Ist der Hauskredit nicht abgesichert von einer Risikoleben? Den Gedanken das die anderen annehmen, obwohl sie eigentlich nicht wollten, nur damit der eine nicht ... finde ich befremdlich - was denn nun - aber ja - "alle" waren sich auch nicht einig.
Die Schwiegereltern sind nicht die Betreuer, weil sie es eine Zeitlang waren und es dann einfach nicht mehr ging. Seit ca. 6 Jahren ist sein Bruder im betreuten Wohnen und hat den Betreuer.
Mittlerweile hab ich die Info, dass der Bruder eigentlich die Erbschaft nicht möchte, aber eben der Betreuer die annehmen will. Sein Bruder hat wohl in bestimmten Belangen ein Entscheidungsrecht, aber welche das sind, weiß ich nicht.
Naja, wie bei Pamo schon geschrieben, die Schwester meinte, wenn er, dann will sie auch und mein Mann stand dann erstmal etwas ratlos da ich hab mich da von Anfang an nicht eingemischt und gesagt, er soll tun was er für richtig hält. Werde ich auch weiterhin tun, ich gebe ihm nur die Infos weiter, die ich hier rausziehen kann.
Wenn der Bruder im betreuten Wohnen ist und Sozialleistungen bezieht, dann muss er natürlich jedes Erbe annehmen, das dann an seine Sozialleistungen angerechnet werden kann. Er kann nicht zu Lasten der Allgemeinheit ausschlagen.
Macht Euch einmal fachkundig schlau, und wenn es die Arbeitsstunde eines Juristen kostet. Fragt, was in welchem Szenario an wen geht - nicht, daß Dein Mann ausschlägt, aber es doch nicht an die Witwe geht? Dann kann er lieber annehmen und es ihr nach und nach schenken o.ä. Also: Fragt rum, notfalls in juristischen Internetforen... aber sicherer wäre es mir, da einmal einen 100er in die Hand zu nehmen. Es dürfte ja um gewisse Summen gehen... (Vielleicht hat ja auch irgendwer in der Familie eine Rechtsschutzversicherung und könnte fragen?)
Wenn dein Mann ausschlägt, dann vermute ich, dass ihr wegen eurer Kinder als Nächstes gefragt werdet? Denn die würden ja den Anteil deines Mannes dann erben und müssten auch ausschlagen. Genauso alle Partner seiner Kinder für deren Kinder. Beim Betreuer vermute ich, dass er annehmen muss . Für Pflegestufe etc muss er ja seine Transaktionen offenlegen und darf unter Umständen nicht auf das Geld für den Bruder verzichten (weil sonst die Allgemeinheit zahlen müsste etc
Die Eltern deines Mannes sollten das Erbe annehmen und dann einfach nicht einfordern oder dem Mann deiner verstorbenen Schwägerin zurückschenken. Dann kann der Betreuer des Bruders da auch nicht dran. Der wird dann nämlich gar nicht erst gefragt, weil die vorher erbberechtigten das Erbe angenommen haben. So würde alles beim Witwer bleiben.
Der Gedanke kam mir gestern beim Lesen als erstes, das hätte ich spontan auch für eine recht praktikable Lösung gehalten, aber sie schrieb, dass die Eltern bereits ausgeschlagen haben, daher kam auch der Anruf. Deswegen jetzt anscheinend nicht mehr möglich und daher ist die Situation nun wie sie ist …
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