NorderneySunshine
Guten Tag, im Frühjahr kommt mein Sohn zur Welt. Ich bin mit dem Kindsvater nicht verheiratet. Er möchte jetzt schon die Vaterschaft anerkennen. Ich möchte einen Vornamen aussuchen, der sich schon vor der Schwangerschaft abgesprochen war. Er möchte plötzlich den Vornamen nicht wählen für unseren Sohn. Wenn er jetzt schon die Vaterschaft anerkennt, kann er dann auch in schlimmsten Fall bei dem Vornamen sich querstellen? Meine Freundin meint nein, weil er dann "nur" die Vaterschaft anerkannt hat, nicht aber das Sorgerecht hat. Hat sie recht? Sicherheitshalber würde ich sonst lieber die komplette Vaterschaftsanerkennung auf nach die Geburt verschieben. Bitte keine bösen Kommentare, warum ich den Vornamen alleine auswählen will. Unsere Beziehung ist nicht die beste und der Vorname ist mir wichtig. Es ist der Vorname meines verstorbenen Vaters. Liebe Grüße
Nein, kann er nicht. Wäre ein Kompromiss okay? Dein Wunsch am bleibt bestehen, euer Sohn bekommt einen Zweitnamen dazu? Ohne Bindestrich?
Hallo, deinen Vorschlag finde ich absolut ok, nur glaube ich nicht, dass er sich darauf einlassen würde. Er hat in Vergangenheit auch wichtige Dinge anders entschieden als wir es geplant hatten, d.h. man kam mit ihm leider keine Absprachen treffen. Deswegen habe ich Bedenken, wenn er Rechte hat was die Namensgebung betrifft, dass er dann richtig Probleme machen wird. Natürlich weiß ich, dass sich das nicht nur auf die Namensgebung beschränken wird, sondern es so bleiben wird, bis unser Sohn 18 wird. Dennoch ist mir das erstmals, was den Namdn betrifft wichtig. An alle Unverheirateten, die das Sorgerecht nicht geteilt haben vor der Geburt, aber trotzdem vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt haben, mussten eure Partner mit unterschreiben für die Standesamtliche Anmeldung?
Ohne Sorgerecht kann er nicht mitentscheiden. Theoretisch könntest du also die Konstellation ausnutzen und ihn übergehen. Aber überlege dir gut, ob der Name des Kindes wirklich es wert ist, das zum Streitthema zu machen. Ich verstehe, dass dir der Name deines Papas wichtig ist, ich würde ihn aber nur als stummen Zweitnamen führen. Es ist ja auch eine Art von "Last/Erwartungshaltung", die du damit dem Kind aufbürdest.
Danke für deine Antwort. Leider haben wir schon genug andere Streitthemen, da wäre das das geringste Problem mir dem Namen, was dann dazu kommt. Der Name ist Milan, also auch durchaus vergebbar, auch in der heutigen Zeit und kein typischer "Opaname".
Vaterschaft anerkennen würde ich ihn lassen (geht ja ggf. auch Mal um Unterhalt oder so), aber ich würde einfach nicht das gemeinsame Sorgerecht unterschreiben. Auch nicht nach der Geburt. Kinder machen Beziehungen meistens leider nicht besser oder einfacher. Und ganz ehrlich, wäre ich Du, würde ich den Namen aussuchen, im Krankenhaus angeben, bei der Anmeldung angeben und fertig. Dann hat er halt Pech. Schöner wäre es natürlich, wenn Ihr Euch vorher auf einen ganz anderen Namen einigen könntet und der Name Deines Vaters als Zweitname OK wäre.
Ich bin manchmal entsetzt was hier für Tipps gegeben werden bzgl der werdenden Vätern. Als ob sie weniger Rechte hätten als die Mutter. Von erwachsenen Menschen sollte man doch irgendwie erwarten können, dass sie sich über den Namen gemeinsam einig werden und eine gemeinsame Lösung finden. Und nicht ihm das Sorgerecht vorerst vorenthalten um alleine die Namensentscheidung treffen zu können und danach dann womöglich das Sorgerecht zu geben. Man entscheidet sich doch gemeinsam für eine gemeinsames Kind und trifft dann solche Entscheidungen auch gemeinsam.
Danke Lana, ja so werde ich es auch machen.
@ Suomi "und danach dann womöglich das Sorgerecht zu geben. Man entscheidet sich doch gemeinsam für eine gemeinsames Kind und trifft dann solche Entscheidungen auch gemeinsam." Prinzipiell hast du sicher Recht, aber das Kind war nicht geplant und er wollte es zur Adoption freigeben, weil er wusste, dass ich niemals abtreiben würde. Nun macht er so ein Theater um den Namen... Nein auch hinterher würde ich ihm das Sorgerecht nicht freiwillig geben. Natürlich hat er das Rechr es gerichtlich einzuklagen.
Gemäß Paragraph 19 Personenstandsgesetz sind die sorgeberechtigten Eltern zur Anzeige der Geburt beim Standesamt verpflichtet. Also gehe ich davon aus, dass, wenn nur die Vaterschaft anerkannt wurde, du alleine unterschreibst. Ruf doch nächste Woche mal bei dem zuständigen Standesamt an oder schick eine Mail. Die werden es dir genau sagen können.
Danke mache ich.
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