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Recht auf Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

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Recht auf Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

RunderBauch

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Vielleicht kann mir einer helfen: Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und man währenddessen in der Elternzeit ist (also z.B. Kind ist im Mai geboren, Arbeitsvertrag läuft im Juli. aus), man aber insgesamt 12 Mon. Elterngeld bezieht (also bis Mai, zum ersten Geb. des Kindes), ist man dann bis Mai über den Staat krankenversichert? Mein Mann ist nämlich Beamter und somit müsste ich mich und mein Kind/Kinder zu 20% Privat Versichern. Das ist eigentlich zu teuer. Könnte ich mich denn in der Elternzeit arbeitslos melden (und somit krankenversichert werden) und trotzdem bis das Kind 1 Jahr ist und das Elterngeld ausläuft zu Hause bleiben, denn ein Recht auf Elternzeit muss man doch haben, solange man Elterngeld bezieht? Wenn ich nun mal keinen Job habe, muss mich doch auch in dieser Zeit jemand krankenversichern?! Oder hat man als Mutter kein Recht auf Elternzeit, wenn man arbeitslos ist? Denn wenn ich mich arbeitslos melde, bin ich sofort vermittelbar in meinem Beruf, was wiederum hieße, dass ich kein Recht habe, mein KInd ein ganzes Jahr zu Hause zu betreuen, es sei denn, ich zahle die Krankenkasse selbst?


RM-

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Antwort auf Beitrag von RunderBauch

ich müsste mich ab nächsten monat sofern kein job vorhanden auch freiwillig versichern- kost 150 mindesbetrag monatlich familienversicherung geht nicht weil wir nicht verheiratet sind- und alg2 bekomme ich nicht so was deine elternzeit angeht- so hast du glaube ich keinen anspruch darauf also keinen rechtsanspruch- was du aber machen kannst- du kannst die beim arbeitsamt im vorwege erkundigen wie das dann läuft du kannst dich natürlich arbeitslos melden- wirst du sogar müssen- zahlen werden sie wohl trotzdem aber ob sie dich als unvermittelbar listen werden,das kann ich dir nicht sagen


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von RunderBauch

Angaben ohne Gewähr: Du müsstest dich so oder so 3 Monate vor ablaufen des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden. Im Mutterschutz fällst du als unvermittelbar rein umd müsstest somit H4 beantragen. Somit fällt jegliches Versicherungsproblem weg. Dein Elterngeld steht dir trotzdem zu, wird wohl über der Grenze sein mit dem Einkommen deines Partners, weshalb du kein H4 aufstockend erhalten wirst. Und auch während deiner Zeit in der du Arbeitssuchend bist, stehen dir deine "Elternjahre" zu. Jedoch gilst du damit als nicht vermittelbar. Zur Not, erkundige dich bei der KK, die helfen dir bestimmt aus, mit Informationen, was zu tun ist. Wünsche noch angenehme Restkugelzeit!


RM-

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

****umd müsstest somit H4 beantragen. Somit fällt jegliches Versicherungsproblem weg. **** gerade dann hat sie ein versicherungsproblem-- denn sie würde kein H4 bekommen weil ihr mann beamter ist und somit zuviel verdient--ergo nicht krankenversichert weil keine leistungen erfolgen


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von RM-

Ich mein, man ist doch dann gemeldet, oder etwa nicht? Dann noch Elternzeit... Ist man so nict automatisch versichert? Wo ist SaRaNi, wenn man sie mal braucht?! Die könnte sicher etwas weiter helfen.


RM-

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

entweder ich versichere mich freiwillig und zahle 150 euro-- oder ich bekomme fix fix fix einen job


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von RM-

Wobei... gibt es nicht eine Versicherungspflicht?! Mir sind die ganzen Gesetze dazu zu verworren. Solch Lektüre mag ich nicht.


RM-

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

aber ich bekomme keine leistungen und deswegen auch keine krankenversicherung ich muss mich freiwillig versichern und das kost 150 euro im monat


sibs1

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Antwort auf Beitrag von RunderBauch

Guten Morgen, also ich kenne es so, solange Du Elterngeld erhälst, bist Du auch krankenversichert. Rufe doch einfach mal bei Deiner Krankenkasse an. Es kann aber sein, dass Dein Kind über Deinen Mann mit privat versichert werden muss. LG Sibs