Sternenhimmel
er merkt das der Klient nicht mehr ganz bei sich ist? Ich hoffe es ![]()
Lass ihn einfach deine Beiträge hier lesen,dann klappt das schon.
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Och kerstin du immer mit deinen halben postings , und unser einer soll bei da durch blicken.....
glaubst du nicht an die geistige Fähigkeit oder der Notar?
Einfach nur Frage beantworten, ja oder nein.
war es nicht dein Schwiegervater,dem es schlecht ging oder verwechsel ich da nun was? du hast doch wohl net Angst ums Erbe?
Wie soll ein Notar das Prüfen? Denk mal ein wenig nach
Darum gehts nicht. Und ich werde dazu auch nichts sagen.
wird da kein Notar erst Deinen verstand prüfen..wie auch?
Er wird keinen normalen Eindruck machen.....................uns gehts nicht um uns (alle Kinder sind damit gemeint) sondern um den Schutz seiner Frau.
Wie soll der Notar das auch Überprüfen können? Grüße Sodapop
Das wenn er merkt das da was nicht stimmt erst ein arztliches Attest einholt oder so?
Was ist denn mit Deinem Schwiegervater?
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Testierf%C3%A4higkeit Grüße Sodapop
Du als Altenpflegerin solltest doch wissen wie in solch einem Fall vorgegangen wird? Bei meinen Kindern wurde(n) auf jeden Fall auch die rechtlichen Fragen im Unterricht und in der Prüfung behandelt...
http://dejure.org/gesetze/BeurkG/11.html
Wenn's drum geht, dass er noch ein Testament schnell unterschreiben soll, bevor er stirbt - da sollte er schon im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein, ja.
Sonst könnte man ihm ja ein Testament hinlegen, dass er gar nicht unterschreiben wollte
Soll ja Leute geben, die sowas machen ![]()
Er soll gar kein Testament schreiben ![]()
Er hat es sich aber so in den kopf gesetzt und weiss aber gar nicht mehr was er tut. Und es geht nicht um uns sondern um den Schutz seiner Frau,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Er hat es sich aber so in den kopf gesetzt und weiss aber gar nicht mehr was er tut. Und es geht nicht um uns sondern um den Schutz seiner Frau,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Wenn er seine Frau enterben will, ist das sein Wunsch...und ihr wollt ihm jetzt da einen Strick draus drehen?
du musst schon auch sagen worum es überhaupt geht, damit man dir korrekt antworten kann. geht es um ein Testament oder um was geht es denn? was will ER und was soll ER möglichst nicht tun?
Nein darum gehts nicht.
Ist schon gut, danke für eure bemühungen aber ich ahne das mir wieder die Worte im Mund rum gedreht werden. Lassen wir es lieber-
Ja Sorry... Der Notar kommt ja nur wegen nem Testament oder ner Hausüberschreibung etc. Wenn es zum Schutz der Schwiegermutter ist, tippe ich mal drauf, dass es eine Änderung geben soll, weil sie sonst leer ausgeht oder ausziehen muss. Das kommt davon, wenn man immer nur ein paar Brocken hinwirft, was erwartest du da? Am besten du twittertst mal den Notar an, dann weisste Bescheid.
Solange er geschäftsfähig ist, ist davon auszugehen, dass er über die geistigen Fähigkeiten verfügt. Wenn du/seine Frau/wer auch immer der Meinung seid, dass er nicht zurechnungsfähig ist, dann müsst ihr Antrag auf entmündigung beim Gericht stellen. Aber vielleicht sollte seine Frau sich einen Anwalt nehmen, wenn sie Schutz braucht. Oder du rufst direkt bei einem/dem Notar an, wenn du von einem psychologischen Gutachten weißt Gibt hier im Forum auch eine Rechtsberatung bei den Expertenforen, vielleicht stellst du deine Frage dort. Aber ich denke, da wirst du schon genau sagen müssen, worum es geht.
"Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete: Grundstücksrecht (v. a. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte). Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.). Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen). Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht), z. B. wie bei der englischen Ltd. (Limited)." Also schon ein bisschen mehr als Testament und Grundstücksverkauf.
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