Mirze
Hallo.
Habe ein Problem bei Ebay. Mein Mann wollte über sein Handy ein Gebot (kurz vor Beendigung) von 280 Euro eingeben, dabei ist im ein Tippfehler unterlaufen bzw. Handy hat sich dann noch aufgehangen und es wurde fälschlicherweise ein Gebot von 2802 Euro abgegeben. Jeder Laie weiss, dass diese Ware keine 2802 Euro wert ist.
Da die Transaktion dann ja beendet war, konnte er sein Gebot nicht wieder zurückziehen
Er hat daraufhin sofort den Verkäufer kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass es sich um einen Irrtum handelt und er könne ja die Ware dem unterlegenen Bieter anbieten. Die Differenz hätte er auch noch bezahlt.
Lt. dem 'Verkäufer will der Unterlegene die Ware nicht haben. Jetzt besteht der Verkäufer auf sein Geld!!!
Seht Ihr eine Möglichkeit wie mein Mann da wieder rauskommt?
LG Mirze
für wie viel ist es denn nun gekauft wurden Höchstgebot 2802 ist ja nicht der Verkaufspreis gewesen oder?
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Ersteigert hat es mein Mann nun für 460 Euro!!!!
dann glaub ich nicht das dein mann da rauskommt.
oh oh ich weiß nicht, ob ihr aus der Nummer raus kommt wahrscheinlich werden 460 fällig das zu hohe Höchstgebot hat ja damit nichts zu tun... jemand hatte eben bis knapp unter 460 geboten und du drüber... so ist e-Bay
wenn der verkäufer da uneinsichtig ist,dann werdet ihr wohl nicht viel tun können.
Lies mal hier: http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html Unten steht auch eine Kontaktmöglichkeit per Telefon.
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Hab nochmal gegoogelt. Wenns hart auf hart kommt, könnte ich mich mit dem o. g. § "retten", oder?
wenn dich dann mal nicht die kosten für den anwalt höher kommen. ein gebot ist bindend,das muss man auch vor jeder angebotsabgabe bestätigen
erkundige dich bei e-Bay ob das gilt ich habe meine Zweifel
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musst Du ja bei Abgabe des Gebotes NOCH EINMAL bestätigen. Ih glaube nicht dass es da Möglichkeiten gibt.
es ist ja offensichtlich das das Gebot ein Fehler ist. Schildert es Ebay .
es wurde fälschlicherweise ein Gebot von 2802 € abgegeben, aber für 460 € hat dein Mann es ersteigert? Wie geht das denn?
also hat ihr mann es dann für 460 ersteigert. weil sein höchstgebot ja 2802,- war
4. Anfechtungsrecht Ebenso wie im allgemeinen Geschäftsverkehr sind auch die über ebay geschlossenen Kaufverräge gemäß §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes und einer Anfechtungserklärung. Zur Anfechtung berechtigt beispielsweise die falsche Eingabe einer E-Mail, deren versehentliche Versendung und ihre fehlerhafte Übermittlung. Im Rahmen einer ebay-Transaktion besteht die Möglichkeit, eingestellte Angebote und abgegebene Gebote unmittelbar auf der ebay-Plattform zurückzunehmen. Der Verkäufer ist berechtigt sein Angebot zurückzunehmen, wenn er einem Irrtum bezüglich der Beschaffenheit des eingestellten Artikels unterliegt oder bei Veränderung der maßgeblichen Beschaffenheit des Artikels. Eine Gebotsrücknahme durch den Käufer kann indes dann erfolgen, wenn er versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben oder sich die Beschreibung des Artikels nach der Gebotsabgabe wesentlich verändert hat. Die Rücknahme des Gebots durch den Käufer ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn dieser lediglich seine Meinung zu dem eingestellten Artikel geändert hat.Wurde die Anfechtung unter Einhaltung der erforderlichen Fristen (§§ 121 I, 124 I BGB) erklärt, ordnet § 142 BGB als Rechtsfolge die Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes mit Wirkung für die Vergangenheit (ex-tunc) an. Der Kaufvertrag über den angebotenen Artikel gilt dann als nicht wirksam zustande gekommen.
ahhhh richtig... war schon lange nicht mehr bei Ebay
nun ja... aber es ist gelistet das ein Gebot von 2802,- € abgegeben wurde und somit als Tippfehler verwertbar... ich würde das nicht zahlen und die Transaktion abbrechen... wenn uns die ware nicht bezahlt wird, sind wir ja auch machtlos und müssen das hinnehmen? Also würde ich einfach nicht zahlen...
wenn jeder so denken würde
Einfach nicht zahlen? Eine Klage würde sie verlieren und die Kosten auch noch tragen. e-Bay ist kein Fun sondern es werden "echte" gültige Verträge abgeschlossen
Und genau das ist auch der Grund, warum ich bei ebay nichts einstelle...
sind sich wohl nicht im Klaren, dass da echte wirksame Verträge abgeschlossen werden da wird eben gekauft aber nicht bezahlt... is ja nur e-Bay
bekommt man nicht eine Email über das abgegebene Gebot? Also bei einem Tippfehler und uneinsichtigen Verkäufer... ich hätte keine 460 €
und da kann man halt nix mehr zurückziehen
es denken leider viele so... hab ich oft genug erlebt mit meinen Sachen... aber ich kann dich beruhigen... ich habe bisher immer alles bezahlt... hab 100% positive Bewertungen... hab mich aber auch noch nie vertippt
ja bekommt man aber was nutzt das kurz vor Auktionsende 460 hätte ich auch nicht aber man muss dann eben den Rechtsweg gehen aber einfach nicht zahlen geht nicht ich würde aber auch keine 280 für ein gebrauchtes Handy ausgeben und wenn es um solche Beträge geht würde mir auch kein Fehler unterlaufen, denn dann pass ich auf ich achte gut auf meine Gebote, gebe extra mit Komma ein... 22,22 oder 3,33
auch nicht eventuell nachweisen das man mit 2802 € wohl einen Tippfehler begangen hat?
ich habe auch 100% und bezahle immer SOFORT nach Auktionsende verkaufe ich ist jeder 10. etwa hier und da auch mal einer der meint er muss nicht zahlen, ich verkaufe dann einfach weiter gesperrt werden die Leute eh nicht
ich auch... ich schaue auch immer nochmal bevor ich bestätige... zähle dann meist die Sekunden runter...
Hallo, ich denke, es ist schwierig, da nicht die 460 Euro bezahlen zu müssen. Ebay sichert sich für solche Fälle nämlich ab: Man muss das Gebot nicht nur einmal manuell eingeben, sondern anschließend noch einmal im Anschluss bestätigen (das Gebot, das man eingegeben hat, wird dann ausdrücklich noch einmal angezeigt mit dem Text "Dieses Gebot ist bindend" (oder ähnlich). Ruf doch mal bei Ebay an und frag dort nach. Ansonsten falls ihr wirklich gar nicht zahlen wollt, müsstet ihr einen Anwalt anrufen... Mein Tipp aber: Bezahlen und dann wieder bei Ebay versteigern (bekommt ja dann noch Geld dafür). Mit dem Verlust müsst ihr dann leben. Der Verkäufer kann ja nichts für euren Fehler! LG
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