Elternforum Rund ums Baby

@pothi

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nest84

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Also wenn unsere Mieter und eine Rechnung für Schneeschaufel, Salz ect einreichen würden, würde ich wohl laut loslachen und die für total bekloppt halten. Sie müssen zwar Schnee schippen ect aber wie ist doch nicht mein Problem! Und ob die dich dafür eine Schneeschaufel kaufen oder das mit einem Kehrblech machen ist mir völlig schnuppe, Hauptsache der Schnee ist weg.


Fru

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Antwort auf Beitrag von nest84

Ich würde da eher keine "Rechnung" schreiben, sondern höflich fragen, ob die Kosten dafür vielleicht übernommen werden....


nest84

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Antwort auf Beitrag von Fru

DAS ist ja wieder was ganz anderes und dann könnte man sich sicher einig werden, evtl einen Teil der kosten zu übernehmen. Aber einfach eine Rechnung zu schicken und Geld zu erwarten ist mehr als frech!


pothi

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Antwort auf Beitrag von nest84

wir haben selber genug eigentum und stellen NATÜRLICH streu und räumgut zur verfügung. letztendlich ist es aber eh egal. der vermieter hat das recht, die aufgaben an den mieter weiterzugeben, wenn der mieter dem nicht nachgeht ist der dumme letztendlich sowieso der vermieter. sagt mal mädels, kann man hier nicht auf eine normale frage einfach eine normale antwort erwarten? die hintergründe wie und warum gehen euch doch gar nix an... frage war: WIE schreibe ich das begleitbriefchen? da braucht es für euch keinerlei hintergrundinfo. antworten oder bleiben lassen. immerhin EINE userin hat dies verstanden....schlechte quote...


Lara2511

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Antwort auf Beitrag von nest84

Ich wäre als Vermieter sicherlich noch einen Zacken schärfer - nach Erhalt der Rechnung würde ich jemanden beauftragen, der Schnee räumt und diese Rechnung auf die Mieter umlegen - Sorry, aber soviel Dreistigkeit geht garnicht...


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von nest84

pothi hat aber Recht. Der Vermieter ist verpflichtet Schneeschaufel und Streumaterial zu bezahlen, siehe folgenden Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm Auszug aus dem oben genannten Link: Schneeschaufel, Streusalz, Geräte Der Mieter braucht die zur Schneeräumung erforderlichen Geräte nicht anzuschaffen, dies ist Sache des Vermieters, da solche Werkzeuge Hauszubehör sind. Sollte im Mietvertrag stehen, dass der Mieter Geräte selbst stellen muss, so ist diese Klausel wegen Verstoß gegen das Tranzparenzgebot (§ 307 BGB) unwirksam. Bisher haben sich die Gerichte damit aber noch nicht beschäftigt. Das Streumaterial (Streusalz) muss der Mieter (wie die Putzmittel für den Treppenputz) nur dann selbst anschaffen und bezahlen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht oder nachträglich so vereinbart wurde (AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG Witten WM 81, U5 , AG Solingen WM 79, 239). Ist im Mietvertrag keine Regelung darüber getroffen, wer die Kosten für das Streumaterial bezahlt, hat der Mieter aber trotzdem schon über einen längeren Zeitraum das Streumaterial selbst auf eigene Kosten gestellt, kann er sich auf die grundsätzliche bestehende Verpflichtung des Vermieters die Kosten zu übernehmen nur in besonderen Ausnahmefällen berufen (z.B. besonders harter Winter). Gruß Sylvia


nest84

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Ich habe es gerade gelesen. Da bin ich aber froh, dass wir "normale" Mieter haben, die von solchen Dreistigkeiten absehen.


pothi

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

aber egal, sollen die anderen doch dumm vor die wand laufen....manmanman lasst euch an den trolls aus und nicht an denen die eine normale EINFACHE frage stellen!


Intrues

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Antwort auf Beitrag von nest84

"Da bin ich aber froh, dass wir "normale" Mieter haben, die von solchen Dreistigkeiten absehen." Was hat das mit Dreistigkeit zutun? Wer vermieter spielen will, muss eben auch alles machen was dazu gehört.


pothi

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Antwort auf Beitrag von nest84

es wurde alles mit dem vermieter abgesprochen, jemand von uns sollte besorgen ( er hat grad andere sachen im kopf...die frau ist vor paar tagen mit nichtmal 50 jahren gestorben) das ist doch aber nicht EUER kopf. ich wollte lediglich eine kleine hilfe bei der schreibweise, weil ich die rechnung nicht kommentarlos einschmeissen will. hergott ne!!


nest84

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Antwort auf Beitrag von pothi

Das hörte sich unten aber ganz anders an. Ich würde in deinem fall, irgendetwas mit : So wie vereinbart haben wir .... besorgt und die Rechnung liegt bei. LG


Intrues

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Antwort auf Beitrag von pothi

"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir Ihnen wie abgesprochen die Kaufbelege der Winterdienstgerätschaften und bitten um Übernahme der Kosten. ...." Da er ja weiß, worum es geht, sollte sowas schon reichen,


pothi

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Antwort auf Beitrag von Intrues

da bin ich froh, das es doch noch frauen gibt, die das einfachste checken :) danke :)


Intrues

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Antwort auf Beitrag von pothi

Männer ;);)


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von pothi

aber warum muss man gleich so unfreundlich sein, wenn man nicht die gewünschten antworten bekommt??? ansonst: ich würde es auch so schreiben.... .... wie abgesprochen übersende ich die belege für das angeschaffte material.... ect pp... aber wenn seine frau gerade erst verstorben ist, würde ich noch 1,2,3 tage warten....


pothi

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Antwort auf Beitrag von mamavonhier

du eigentlich mag ich nicht unfreundlich sein :) ich werde nur etwas böse, wenn FRAU meint auf irgendwas unbedingt antworten zu müssen wo sie keine ahnung von hat. oder was eben gar kein thema ist. ich wollte gerne hilfe bei einem schriftstück, da interressiert mich doch nicht wie und ob andere das einholen würden. ich wollte einfach schlichtweg ne antwort auf meine frage. hab sie ja auch bekommen, mich erschrickt nur, wie wenige frauen das verstanden haben? weißt du, das ist genau das gleich als wenn ich frage: wie bereite ich sauerbraten zu und alle antworten nur: bäh sauerbraten mag ich nicht.... verstehst du was ich meine?


pothi

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Antwort auf Beitrag von nest84

bist DU vermieter? du weißt aber schon, dass die letzte sorgfaltspflicht auf dich als vermieter zurückfliesst? das solltest du aber wissen, wenn du vermieter bist....