Mitglied inaktiv
Hallo, also ich bin seit Mitte 2007 bei einer Firma eingestellt und seit einem Jahr bin ich da die Filialleitung. Nun bin ich schwanger und mein Personalleiter weiß das nun seit 2 Wochen. Im März sollen wir eine neue Filiale bekommen. gestern hatte ich ein Gespräch mit ihm, wie es weiter geht wenn ich in Mutterschutz gehe. Er möchte eine Frau aus einer anderen Filiale einsetzen, die dann die Filialleitung übernehmen soll, da ich (seine Worte) ja dann nicht mehr so belastbar bin. Habe zur Zeit 104 Stunden im Monat und er will mich auf 80 Stunden runterstufen und auch wieder als normale Verkäuferin behalten. Wenn ich das mache ergeben sich für mich nur Nachteile, geldlich gesehen sowie auch was das anbelangt wenn ich aus der Elternzeit wieder komme. Denn da wäre ich eine normale Verkäuferin und keine Filialleitung mehr. Ist ja auch für meine Chefs einfacher, denn es wird schneller eine Stelle als Verkäuferin frei als wie für eine Filialleitung. jetzt ist meine Frage ob sie das dürfen? Ich bräuchte ja nie meine volle Stundenanzahl im Monat arbeiten, da ich noch viel Urlaub habe und noch ziemlich viele Überstunden. Kennt sich jemand damit aus? Denn das macht mich richtig fertig, was die sich da vorstellen. Liebe Grüße
ich kenn mich da nicht so aus, aber das würde ich auf jeden fall abklären, denn ich denke das dürfen sie nicht so einfach. Hast Du vertraglich etwas, das du filialleiterin bist mit dem und dem gehalt? wenn Du was schriftliches hast, dann denke ich stehen die chancen gut das du dich dagegen wehren kannst.
Hallo!
Da würde ich an Deiner Stelle mal mit einem Anwalt sprechen. Ich weiß nicht wie es sich verhält, aber ich kann mir vorstellen, dass es da einen gewissen Schutz gibt, zumal Deinem Personalleiter Deine Schwangerschaft ja bekannt ist... Die erste Beratung beim Anwalt ist ja meist kostenfrei.
LG & viel Glück
Jetzt bloß nichts unterschreiben! Hier kannst du deine Frage auch mal stellen: http://www.rund-ums-baby.de/recht/
Hallo, ich schließe mich an: unterschreib bloß nichts. Vermutlich wird er dir eine Änderungskündigung vorlegen, aber die ist mit ziemlicher Sicherheit nicht zulässig. Lass dich ohne anwaltliche Beratung nicht zu irgendwas überreden! Lieben Gruß Incor
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