Dota3007
Hallo zusammen, die Frage wurde bestimmt schon mal gestellt, nur leider habe ich trotz Suche nicht die Antwort auf meine Frage erhalten. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ob ich wirklich alles richtig verstanden habe. Bei uns ist unser erster Sohn auf dem Weg. Der Geburtstermin ist Ende September/Anfang Oktober. Die beiden Partnermonate kann mein Mann ja frei wählen und splitten zwischen dem ersten und dem 14. Lebensmonat des Kindes? Aktuell hätten wir uns März und Juni vorgestellt. Mal angenommen unser Sohn kommt am 02.10.2023 auf die Welt. Dann könnte mein Mann also vom 02.03.2024 - 01.04.2024 und vom 02.06.2024 bis 01.07.2024 Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen? Ist das korrekt? Die Elternzeit müsste er beim Arbeitgeber jeweils 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragen. Für den März 2024 also ca. im Januar 2024 und für den Juni 2024 im April 2024? Oder müssen die beiden gesplitteten Monate zusammen vor dem ersten Zeitraum beim Arbeitgeber beantragt werden? Das Elterngeld jedoch muss er zusammen mit mir nach der Geburt beantragen? Hier muss mein Mann also bereits die beiden genauen Zeiträume angeben, in dem er die beiden Partnermonate mit Elterngeldbezug haben möchte? Also noch vor er überhaupt mit seinem Arbeitgeber über die Elternzeit gesprochen hat? Können die Zeiten im Notfall dann nochmal abgeändert werden? Sind hier noch etwas ratlos und wollen auf jeden Fall nichts falsch machen. Im Internet habe ich so ein Beispiel noch nirgends gefunden. Danke und Grüße Tanja
Hallo Tanja, Du kannst den Zeitraum angeben, ihn aber dann mit der Änderungsmitteilung nochmal ändern, falls ihr es doch anders haben wollt. Ansonsten muss der Arbeitgeber aber nicht gefragt werden! Es muss lediglich die 7 Wochen Frist eingehalten werden
Aber man muss beide Monate angeben beim AG, da man sich für die ersten 2 Jahre festlegt.
wie Annika schon schrieb, der Arbeitgeber muss nicht gefragt werden. Aber in NRW ist es so, dass man sich für die ersten 2 Jahre Elternzeit festlegen muss. Dh. ihr müsstet beide Monate zsm 7 Wochen vor Beginn beantragen. Bedenke dabei wenn ihr zwei nicht zusamenhängende Monate wählt, hat dein Mann nur Kündigungsschutz während der Antragstellung und der Elternzeit. Zudem musst du in dem Monat wo er kein Elterngeld bezieht Elterngeld nehmen, in NRW darf da keine "Lücke" sein. Scheint aber wohl nicht für jedes Bundesland zu gelten. (siehe Post zu Elternzeit rtwas weiter unten).
Noch einmal, die Spielregeln für EG und EZ sind deutschlandweit die selben . Es spielt keine Rolle ob NRW oder Bayern.
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