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nochmal namensgebung

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nochmal namensgebung

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wenn man ein kind hat - aber nicht verheiratet ist - und danach heiratet, haben mann und frau ja meist denselben namen. wie ist das dann mit dem namen für´s kind? nimmt es dann auch automatisch den neuen "familiennamen" an?


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kommt drauf an welchen es vorher hatte - man muß sich dann für einen familennamen entscheiden


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wenn das kind deinen namen hat, du heiratest den Vater und nimmst seinen namen an, dann bekommt das kind automatisch auch den namen vom vater.


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Man könnte solche Kleinigkeiten umgehen, wenn man erst nach der Hochzeit mit brüten anfängt.


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Also....du kannst deinen Namen behalten und dein Mann auch seinen. Das Kind heißt doch wie du oder? Dann hat es deinen Namen. Ihr könnt als Ehenamen deinen oder den Namen deines Mannes annehmen oder du oder dein Mann einen Doppelnamen. Das Kind darf allerdings keinen Doppelnamen haben. Es bekommt, wenn ihr euch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet und dein Mann der Vater ist, den gemeinsamen Namen. Sollte er nicht der Vater sein muss der leibliche Vater zustimmen. LG Tania


Mitglied inaktiv

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ja. bis es fünf (oder waren es 6?) jahre ist, geht das automatisch. dann muß das kind selbst entscheiden, ob es weiter x oder auch y heißen möchte.