Mitglied inaktiv
Hi, danke für eure Antworten Habe gerade das Gesetz dazu mal gelesen. Da steht aber nichts drin, das das Kind zu Hause betreut werden muß. Folglich kann ich den auch beantragen, wenn das Kind in die Krippe geht? Ich bin noch nicht so richtig schlau draus geworden. LG Patti74
natürlich, das soll bedeuten das das Kind in deinem Haushalt lebt
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro und man draf kein H4 bekommen... ich frage mich eben auf wen das zutrifft.
Also würden wir keinen Kinderzuschlag bekommen. Ich beziehe seit Februar 2010 ALG1 + Nebeneinkommen, mein Mann geht normal arbeiten und Zwerg geht in die Krippe. Patti74
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
-für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
-die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
-das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
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