Mitglied inaktiv
da gibt man den freundlichen hinwei da jemand gegen die Nutzungbedigungen und bekommt eine dumme antwort al PN...blöde weiber epddwnb
chöne cheie. orry aber der mute ein.
Versteh grad nur Bahnhof????
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Vielleicht fühlte sie sich auch an den Karren gepi..... Ich würd solche Hinweise ausch gar nicht geben. Die leute müssen selbst wissen was sie machen. Hat ja jeder die AGB´s akzeptiert. Liebe Grüße
Als ich damals schrieb (siehe meine Antwort drunter) hab ich die Userin nur informiert, dass sie sich nicht wundern soll, wenn ihr TP gelöscht wird, mit dem Hinweis auf die Nutzungsbedingungen. LG Bettina
Ähm, Dein S klemmt *g* Ich hatte mal das Gegenteil. Hab auch jemanden hingewiesen, dass sie gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und bekam eine nette Antwort mit der Info, dass sie sich gar nichts dabei gedacht hatte, die Nutzungbedingungen gar nicht gelesen hatte und abwartet, was die Redaktion macht. Ging um einen Verkaufs-TP, was eigentlich ja verboten ist. Ich glaube aber, den TP gibt es noch! LG Bettina
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