Elternforum Rund ums Baby

Mutterschutz und Urlaub

Mutterschutz und Urlaub

Mukki190589

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Ich stehe auf dem Schlauch und online werde ich nicht schlau drauß. Und da ich grade mein Urlaubsplanung mache komme ich nicht weiter :/ Mein ET war 03.05.17 Tatsächlicher geburtstermin 07.05.17 Mutterschutz fing am 22.03.17 bis 02.07.17 Wie berechne ich jetzt mein Urlaub? Normal hab ich 30Tage im Jahr. Wären 2.5 Tage im Monat. Rechne ich bis Mutterschutz Anfang 22.3.17 dann wären es 6 1/2Tage Oder bis Geburt 07.05.17 dann wären es 10 1/2Tage Oder bis zum Ende des Mutterschutz 02.7.17 dann wären es 15 Tage Können ihr mir weiter helfen? Vielen dank schön mal :)


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Mukki190589

Bis zum ende des Mutterschutzes


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mukki190589

Der Juli zählt auch noch mit, also 18 Tage (falls du danach bis Ende des Jahres in Elternzeit warst).


Cruelchen

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Antwort auf Beitrag von Mukki190589

Soweit ich informiert bin, steht dir der Jahresurlaub zu. Wenn man länger als 6 Monate im Betrieb ist und das bist du bis Ende Mutterschutz, dann darfst du den Jahresurlaub nehmen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Das stimmt so nicht ganz... In der EZ ruht der Vertrag. Die meisten AG haben deshalb eine Klausel im Vertrag das innerhalb der EZ kein Urlaubsanspruch entsteht. Nun in wenigen Firmen ist das anders der Fall. Gleiches gilt für Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, VL-Leistungen usw. Deshalb gilt, je vollen Monat den man in EZ ist ruht der Urlaubsanspruch. Innerhalb des Mutterschutzes erwirbt man aber vollen Urlaubsanspruch da technisch gesehen Mutterschutz wie ein Beschäftigungsverbot gilt. Also nix mit ruhenden Vertrag sondern allen entsprechenden Leistungen die man auch bekommen würde wenn man normal arbeitet. Ist ja auch wo logisch das in der EZ der Urlaub ruht, sonst hätte man ja nach 3 Jahren EZ erst einmal so 3x Jahres Urlaub, plus möglichen Resturlaub, plus das was man im laufenden Jahr erwirbt. welcher Ag soll das leisten?


Cruelchen

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Antwort auf Beitrag von Cruelchen

Danke für die Info. Dann ist es bei uns wohl die Ausnahme. Wir bekommen den Jahresurlaub, wenn der Mutterschutz nach dem 30.6. endet. Für weitere Jahre Elternzeit dann aber natürlich keinen Urlaub mehr.