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mündliche vereinbarung bindend?

mündliche vereinbarung bindend?

tinkabell2875

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hallo, habe mal wieder eine frage an euch. bei meinem bewerbungsgespräch vor einem halben jahr wurde mir versichert, dass ich in meinem dienst keine früh- und keine spätschichten machen muss, da ich von ausserhalb (des arbeitsortes) komme. da ich in probezeit bin habe ich anfangs nicht gegens 2 spätschichten gesagt. die waren noch "zumutbar". nun soll ich einmal die woche eine frühschicht mit geteilten dienst leisten ( 6:00 - 8:00 uhr und dann nochmal wiederkommen von 12:00 bis 16:00 uhr) habe damals die arbeit dort angetreten, da ich die arbeitszeiten gut mit den krippenzeiten meiner tochter vereinbaren konnte. sie geht von 9:00 bis 15:00 Uhr in den kiga. nun müsste sie an dem einen tag in der woche immer morgens schon früher vom papa zum kiga gebracht werden (ich bringe sie sonst immer zum kiga, papa muss um 8:30 Uhr arbeiten) und wir müssen die stunde, die sie früher im kiga ist, natürlich bezahlen. des weiteren habe ich nun nicht mehr 2 spätschichten, sondern 4 in der woche. ist die mündliche vereinbarung bindend, die vor gut einem halben jahr getroffen wurde oder nicht? lg, tinka


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von tinkabell2875

Du schon wieder...... Meines Erachtens zählt was im Arbeitsvertrag drin steht und was DU unterschrieben hast.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

das ist aber nicht Bianca


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nicht?! Aber die heißt doch auch tinkerbell.....man, ich seh hier nicht mehr durch.....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Biancatinkerbell ist gesperrt, diese Userin hat nichts mit ihr zu tun


tinkabell2875

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Antwort auf Beitrag von tinkabell2875

ich war vorher schon da. frag hier nur ab und zu mal was. der name wurde kopiert...


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von tinkabell2875

Verzeih....ich habe dich für jemand anderen gehalten...die war unter demselben Namen hier und hat alle gegen sich aufgebracht. Entschuldige bitte.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von tinkabell2875

Du wurdest verwechselt. Naja mündlich wäre/ist schon bindend, allerdings wie willst das beweisen


tinkabell2875

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

kein problem...hatte das schon mit der anderen tinkERbell gesehen... scheint ja ein schöner name zu sein, wenn man ihn kopiert


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von tinkabell2875

mündliche arbeitsverträge sind bindend. aber wer kann das beweisen? von daher wird man sich auf das schriftliche beziehen.


RM-

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

wenn es eine kurzfristige angelegenheit ist ,ist es bindend,wird es dauerhaft kannst du es anfechten,bzw ablehnen