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Mietkaution - Sparbuch verpfänden

Mietkaution - Sparbuch verpfänden

emka

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Hallo! Als Mieter kann ich die Mietkaution in bar an den Vermieter geben, der den Betrag dann separat von seinem Vermögen anlegen muss, z. B. Eröffnung eines Sparbuchs für diesen Zweck. Eine andere Möglichkeit wäre ja auch, dass der Mieter ein Sparbuch eröffnet und dieses dann an den Vermieter verpfändet. Welche Vor- bzw. Nachteile hat das für den Mieter bzw. Vermieter? Kennt sich damit jemand aus? Bevor Fragen / Hinweise kommen: die dritte Möglichkeit (Bürgschaft) ist mir durchaus bekannt ;-)


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von emka

Wir machen immer die 4. Möglichkeit. Der Mieter schließt eine Kautionsversicherung ab.


emka

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Kautionsversicherung kannte ich noch nicht. Was ist denn da der Unterschied zur Bürgschaft?


Meli486

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Antwort auf Beitrag von emka

Man zahlt jährlich einen Betrag an diese Versicherung. Der Vermieter bekommt eine Art Versicherungsschein. Wenn am Ende der Mietzeit etwas nicht in Ordnung ist, zahlt die Versicherung das an den Vermieter. Aber als Mieter muss man dann diese Summe wieder an die Versicherung zurück zahlen. Der Vorteil, man hat "eine Kaution" ohne das Geld an den Vermieter bezahlt zu haben. Der Nachteil, man zahlt jedes Jahr eine Gebühr.


emka

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Antwort auf Beitrag von Meli486

Das ist die Vorgehensweise bei einer Bürgschaft. Ich glaube, dass eine Kautionsversicherung und eine Bürgschaft zwei verschiedene Begriffe für ein und das selbe sind, oder nicht?


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von emka

Eine Bürgschaft stellt meistens eine Privatperson aus und springt im Fall des Falles dann ein. Das machen z. B. Eltern für ihre Kinder. Eine Versicherung ist anders. Unsere Mieter zahlen da monatlich 9 Euro und fanden die Idee super.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Eine Bürgschaft kannst du auch ganz normal bei einer Bank oder Bürgschaftsinstitut beantragen. Das Prinzip ist das gleiche.


AsudeOnurSultan

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Antwort auf Beitrag von emka

Bei uns müssten wir ein Mietkautionskonto eröffnen bei der Sparkasse. Einmalige Gebühr von 15 Euro und das Geld überwiesen fertig. Es darf bis Kündigung des Mietvertrages nicht angefasst werden auch nicht vom Vermieter. Da es unser Konto ist können die das nicht. Du kannst wie du willst Geld überweisen aber abheben geht nicht. Man muss die Kündigung der Wohnung schriftlich einreichen erst dann wird das Geld zurück überwiesen.


Schniesenase

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Antwort auf Beitrag von emka

Hallo emka, wir sind ziemlich privat, und die Mieter echt ordentliche Leute. Sie haben die Kaution auf ein Sparbuch gelegt und es mir gegeben. Ich verwahre es bis zum Auszug. Dann wird geschaut, ob alles ok ist, was vermutlich so sein wird, und dann bekommen sie das Buch nebst angefallenen (sehr wenig) Zinsen zurück. Sowas kann man natürlich nur machen, wenn man sich gut kennt und Vertrauen hat. Bei uns ist das der Fall. Als Vermieterin weiß ich natürlich, dass ich niemals so etwas ausnutzen würde, als Mieterin würde ich es mir allerdings 957 Mal überlegen, ob ich das so mache. Ein Kautionskonto wäre da sicherer für alle Beteiligten. Wir machen das hier so, weil die Mieter es so wollten. Viel Erfolg! VG Sileick