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Mieterin hält Nebenkosten ein und ist 1 miete in Verzug

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Mieterin hält Nebenkosten ein und ist 1 miete in Verzug

Annelie159

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Hallo Ich hoffe das sich hier jemand mit rechtsfragen auskennt und mir ein bisschen helfen kann. Erst morgen habe ich einen Termin beim Anwalt , wollte mich aber vorab noch informieren. Ich versuche mich kurz zuhalten : wir haben in Januar ein Haus mit 2 Mietern übernommen ( Mutter und Sohn). Sie hatte nach allen Rechnungen für 2011-2012 gefragt, die wir ihr dann auch rasch überreichten! Demnach hätte sie 100 Euro Nebenkosten wieder kriegen müssen, da sie aber eine Monatsmiete in Verzug gut, haben wir diese mit der fehlenden miete berechnet ! Dann haben wir die Möglichkeit durch Eigentümerwechsel die miete um 10% aufzuschlagen ( 1 !Monat vorankündigung) ,diese will die Dame auch nicht zahlen . Warum auch immer ! Jetzt haben wir ein Schreiben gekriegt, dass sie jetzt die Nebenkosten für 3 Monate einbehält und sich diese selbst berechnet,da sie ja noch Geld zurück kriegt. Dann will sie zwar bis 1.7 raus sein ,aber bezieht schon vorher ihre neue Wohnung und will ihren Sohn solange bis zur mietfrist in der Wohnung hausen lassen und das obwohl der Sohn nicht im Mietvertrag steht! Ich hoffe jemand kann mir Antwort stehen ! Gruß Anne


Fru

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Antwort auf Beitrag von Annelie159

ui, die hat ja coole Idden, aber damit wird sie sicher nicht durchkommen.Berichte doch mal, was der Anwalt da morgen zu sagt...


Hofi2

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Antwort auf Beitrag von Fru

Erstmal hättest du (soweit ich weiß) die Rückzahlung Nebenkosten NICHT mit der ausstehenden Miete verrechnen dürfen - sind 2 Paar Schuhe. Das was sie vorhat (keine Nebenkosten zahlen, den Sohn in der Wohnung lassen, ohne dass er Mieter ist) geht natürlich auch nicht. Ich würde den Mietern die Erhöhung der Miete erlassen, wenn sie dafür gemeinsam die Wohnung verlassen und auch sofort die angesetzten Nebenkosten zahlen. Vielleicht ist das ja ein Deal, mit dem alle Leben können? Ich würde auch nicht sofort etwas vom Anwalt schreiben lassen, sondern es erst einmal mit einem Gespräch versuchen. Wie würdest du dich fühlen: neuer Vermieter, will sofort die Miete erhöhen, obwohl man auszieht? Die Miete kannst du ja dann einfach beim nächsten Mieter höher ansetzen.


Annelie159

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Antwort auf Beitrag von Annelie159

Ja das ist echt zum Mäuse melken ! Vor allem Stand alles mögliche in ihren schreiben an uns, nur hat sie die noch fehlende miete mit keinem Wort erwähnt . Ich hoffe wirklich das uns nicht die Hände gebunden sind, zumal die Dame ja jetzt nur Zeit und Geld sparen will! Sie bezieht ja jetzt ihre neue Wohnung und muss 2 mieten aufbringen, deshalb versucht sie jetzt hier zu sparen . Oh man !


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Annelie159

Das ist aber ihr Problem... Also ich finde es schon echt unverschämt, was die "Dame" sich da erlaubt. Sie denkt anscheinend, da ihr neu seid, kann sie es mit euch machen. Würde direkt Kontra geben und zeigen, dass ihr mit euch nicht die Molly machen lasst. Viel Glück !!!


susafi

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Antwort auf Beitrag von Annelie159

Das ist zu komplex um darauf antworten zu können... ich vermute mal sie will die Miete so gering wie möglich halten, da sie eh auszieht... aber berichte doch mal was der Anwalt dazu meint


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Annelie159

Auch wenn ich Dich verstehen kann. Du darfst ihr Nebenkostenguthaben nicht mit fehlender Miete verrechnen. Solange sie keine ordentliche Abrechnung bekommen hat, darf sie die Nebenkosten einhalten. Auch ist es fraglich, ob sie wirklich mit der Miete im Rückstand ist. Als Mieter hat sie das Recht die Miete zum Ende des Monats zu zahlen. Auch darf der Sohn in der Wohnung bleiben ohne sie, wenn es die Dauer von drei Mobaten nicht übersteigt.


taram

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ich weiß jetzt nicht ob ich richtig liege - bei Neuvermietung einer Wohnung darf man die Miete erhöhen, nicht wenn ihr das Haus übernommen hat. sprich, wenn sie draußen ist, könnt ihr die Miete erhöhen. Und wenn sie eine Kündigungsfrist einhält, kann sie für diese Zeit dort ihren Sohn wohnen lassen


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

http://www.betriebskosten-abrechnung.com/


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Annelie159

dürfen in der Wohnung bleiben, sind ja quasi 'Untermieter'. Das muss der Vermieter dulden. Keine Miete zahlen geht natürlich nicht. Das kannst du ggf. Einklagen. Wenn bei ihr was zu holen ist. Räumungsklage Bedarf 2 Monatsmieten Rückstand und dauert...