Himbeere2008
Brauch' mal eure Sichtweise zu der Situation. Wir haben eine 2 Zimmer Wohnung an einen netten ledigen Mann (31) vermietet. Er wohnt seit 1,5 Jahren alleine dort, zahlt pünktlich seine Miete. Falls es mal schneit räumt er und auch die Tonnen stellt er zur Abfuhr raus. Alles paletti. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal umgelegt. So. Jetzt hat seit einigen Wochen eine neue Freundin. An sich kein Problem, wenn sie mittlerweile nicht schon fast dauerhaft bei ihm sein/wohnen würde. Also sie schläft, kocht, duscht usw. hier. Einen Schlüssel zur Wohnung hat er ihr auch gegeben. Es wohnen noch andere Leute im Haus und es gibt eine Schliessanlage Haustür mit Wohnungstür gekoppelt. Jetzt ist es ja so, das die Umlagen wie Wasser und Müll dadurch mehr werden. Bin etwas in der Zwickmühle ob ich es anprechen soll oder nicht. Wir wurden von ihm nicht darüber informiert oder gefragt ob es uns recht ist.
Also verbieten kannst du den Einzug einer Partnerin nicht. Als Besuch darf sie 6Wochen schlafen dann muss sie sich irgendwann beim Amt melden. Dazu kannst du sie auffordern und dann abrechnen. Sonst halt nicht.
Da gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen. Schau doch mal unter www.anwaltauskunft.de Zumindest die pauschalen Nebenkosten sollten schon entsprechend umgelegt werden. Sonst beschweren sich (zu recht) irgendwann die anderen Bewohner.
rechnet ihr die pauschalen Nebenkosten pro qm oder pro person? bei letzteren gibt es natürlich die Möglichkeit, zu erhöhen. hier werden verbrauchsabhängige nk nach Zählerstand abgerechnet, der Rest nach anteiligen qm. die Grenze zwischen Besuch und wohnhaft liegt bei 6 Wochen. wohnt sie tatsächlich mit dort, d.h. sie schläft immer bzw so gut wie immer dort? ist es ihr Lebensmittelpunkt? hat sie noch eine eigene wohnung? woher weißt du, ob sie dort duscht?
Sie hat keine eigene Wohnung, wohnt also z. Z. noch bei den Eltern. Nebenkosten werden pro Person abrechnet, Heizung pauschal nach qm. Je niedriger die Miete umso weniger Steuern zahlt man. Deshalb setzen ich natürlich die Nebenkosten höher an. Dann werden wir noch 4 Wochen warten und dann das Gespräch suchen.
ist das denn rechtens? Die Nebenkosten dürfen doch nur das beinhalten, was der Mieter auch tatsächlich verbraucht
Ohne Zähler für Nebenkosten (Wasser Strom Gas...) ist es natürlich schwierig, damit Zühler hätte er ja einfach eine Nachzahlung Ende des Jahres bei erhöhtem Verbrauch Ich würde es ansprechen...
Wo steht das es keine Zähler gibt? Es gibt für die Wohnung jeweils einen Zähler für Kalt- und Warmwasser. Stromzähler ist ebenfalls vorhanden, zudem hat die Wohnung einen eigenen Sicherungskasten. Die Heizung wird pauschal über die qm abgerechnet.
Wenn das Wasser über einen Zähler abgerechnet wird, frage ich mich welche Nebenkosten durch die Freundin steigen?
Und wo liegt dann das Problem? Dann wird er am Ende des Jahres eine entsprechende Nachzahlung haben, weil man ja berechnet wie viel er verbraucht hat und wie viel er bezahlt hat
Werden die Wasserstände etc nicht abgelesen und danach berechnet? Es gibt da sogar eine Regelung. Wenn jemand mehr als 30 Tage pro Jahr in einer Wohnung "zu Besuch" ist, muss er auch im Mietvertrag stehen.nagel mich nicht auf die 30 Tage fest, aber es ist irgendwie Geregelt. Sprich ihn doch einfach Mal an
Ja, ansprechen,und die Nebenkosten anpassen.
Es kommt ja darauf an, wie die Nebenkosten laut Mietvereinbarung abgerechnet werden. Du gibst ja nur den Hinweis „pauschal“, schreibst dann wiederum ein separater Zähler sei vorhanden. Soll man nun die Nebenkosten erhöhen? Wenn die NK sich nach der Wohfläche berechnen, dann nein (wobei man dann aber anführen könnte, das ist der Grund, warum er fragen muss, denn dann muss man über eine Neuregelung nachdenken). Berechnen sich die Nebenkosten nach der Anzahl der Menschen die in einer Wohnung wohnen, dann ja. Bei einer Abrechnung nach Zähler ist es ja eh egal. Problematisch ist, dass die Freundin wohl bei den Eltern wohnt und auch gemeldet ist. Da solltest du vielleicht wirklich mal Buch führen, an wievielten Tagen und vor allem Nächten sie da ist und ob das als ununterbrochen oder als überwiegend zu werten ist. Und dann einfach mal klingeln und reden.
Hallo Himbeere, Mietnebenkosten dürfen heutzutage nicht mehr pauschal umgelegt, sondern müssen verbrauchs- bzw. wohnflächenabhängig abgerechnet werden. Vielleicht ist das eine Gelegenheit, Euch mal rechtlich abzusichern und den Abrechnungsmodus anzupassen? Wenn die Freundin schon komplett dort wohnt, erhöht sich die Personenzahl für die entsprechende Wohnung, und für diese Wohnung muss ggf. mehr Mülltonnenvolumen bereitgestellt werden. Dafür muss sie aber angemeldet sein. Wenn das mit der Mülltonnenkapazität noch passt, würde ich erst mal keine Pferde scheu machen. Wenn mehr Wasser/Strom verbraucht wird, was sich im Jahr dann ziemlich läppert, hilft die korrekte Abrechnung mit Zählern usw. Er muss Euch nicht fragen, ob seine Freundin ihn besuchen darf. Wie das ist, wenn sie quasi komplett dort wohnen will, musst Du mal googlen. Ab wann ist es Besuch, ab wann wohnen. Ein verlässlicher, ordentlicher Mieter, der seine Miete zahlt und die Wohnung pflegt, mit anderen keinen Streit hat und auch sonst angenehm ist, ist unbezahlbar. Ich wäre da sehr behutsam und friedvoll. Falls Ihr am Abrechnungssystem nichts ändern wollt, würde ich ihn sehr freundlich mal darauf ansprechen, dass Ihr die Umlage ggf. mal zusammen überdenken müsst, wenn sie nun, was ja super schön ist, weiter dort wohnt. ;-) Viel Erfolg! VG Sileick
Ich hatte das in 2 wohnungen, dass sich die personenzahl erhöht hat, der vermieter hat da wenig in der hand, ausser dass die mülltonne voller ist (v.a. von windeln!), da muss man dann eine lösung finden, aber sonst gibt es nichts zu meckern und auch keine gespräche zu suchen (bin seit 25 jahren im mieterverein). Wenn man an einen single vermietet, darf nicht hoffen, dass das ewig so bleibt....
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