Mariechen2015
Ich würde gerne mal eure Meinung hören. Wir haben vor 4 Jahren gebaut und haben nachträglich (vor nicht ganz 3i Jahren) die beiden angrenzenden Häuser gekauft. In einem Haus gab es vor 2,5 Jahren einen Mieterwechsel. Damals haben wir bei der Besichtigung gesagt dass wir keine Tiere im Haus haben möchten. Außer Kleintiere wie Hamster,Meerschweinchen usw. Sind den Vertrag auch mit den Mietern zusammen durchgegangen,war alles ok,haben Mietvertrag unterschrieben. Seit ca 2 Wochen ist nun ständig ein Hund im Haus. Gesagt bzw gefragt wurde nicht. Auf Nachfrage und einigen unklaren Aussagen,haben sie jetzt „zugegeben“ dass sie sich einen Hund angeschafft haben. Wir sind letztendlich im Recht,können darauf bestehen dass der Hund sofort wegkommt. Ist aber natürlich für uns auch doof. Einfach weil es für das Tier natürlich extrem blöde ist.Znd wir jetzt irgendwo die Doofen sind,die darauf bestehen dass das Tier wieder wegkommt. Auf der anderen Seite,ist es natürlich deren Dummheit. Jetzt die Frage,wie würdet ihr Vorgehen? Frist setzen? Zeit geben,wie lange die wollen,damit eine gute Lösung gefunden wird?
Ich würde mich informieren ob das Ein Grund ist den Mietvertrag komplett zu kündigen. Wenn sich die Lebenssituationen verändert kann ich den Wunsch nach einem Hund nachvollziehen. Aber nicht so... Wenn das nicht ohne weiteres möglich ist kann man vlt die Miete erhöhen wegen erhöhter Abnutzung?
Ich kann den Wunsch ein Haustier zu haben,auch nachvollziehen. Und für das Tier tut es mir wirklich sehr leid. Aber wieso schafft man sich einen Hund an, ohne Absprache,wenn im Mietvertrag klar geregelt ist,das Tiere nicht erlaubt sind? Zumal wir Vermieter direkt nebenan wohnen. Und seit der Hund da ist,wird regelmäßig im Garten „gassi gegangen“. Das ist doch logisch dass wir das mitbekommen.
Darf ich rein interessehalber fragen wieso ihr keine Hunde wollt?
Ich mag einfach keine Hunde,habe schlecht Erfahrung gemacht. Wir haben viele Hunde in der Nachbarschaft,sie regelmäßig unangeneleint rumlaufen. Unsere Grundstücke Grenzen aneinander,ist recht offen und ich möchte einfach keinen Hund hier nebenan haben.
Laut BGH ist ein genereller (vorformulierter) Ausschluss von Hunde- oder Katzenhaltung per Mietvertrag nicht zulässig.
Hm wie gesagt,hatten den Vertrag vor 2,5 Jahren vom Eigentümer Verein bekommen. Kann ja auch nicht sein,dass Mieter machen dürfen was sie wollen
Doch, Mieter haben -- zum Glück -- ziemlich viele Rechte! Ich selber habe meinem Sohn auch erlaubt, das er nach seinem FÖJ Kaninchen halten darf -- der Mietvertrag verbietet das (der typische Haus und Grund Vertrag), ABER Kleintierhaltung darf nicht verboten werden. Und Kaninchen machen keinen Lärm.
Ja Kleintiere war klar. Da haben wir ja auch nichts dagegen. Habe nur was gegen einen Hund,der auf unserem Grundstück unseren Kindern und mir zu nahe kommt. Aber wir werden sehen,was man da machen kann. Ich sehe es natürlich aus Vermieter-Sicht
Einen Hund würde ich meinem Kind nicht erlauben. Obwohl ICH Hunde liebe! UND wir wohnen in einem Haus meiner Eltern (meine Mutter will auf gar keinen Fall irgendwelche Tiere), bei einem Fremdvermieter würde ich meinem Sohn KEINE Kaninchen erlauben. Ich möchte ja keinen unnötigen Ärger! Und ich verstehe Dich schon! Trotzdem sehe ich für Dich wenig Chancen! Ich kenne BEIDE Seiten: Mieter und Vermieter. Wir bewohnen übrigens auch ein ganzes Haus mit Garten.
Sind eure Gärten offen? Also wir wohnen auch zur miete und haben einen Hund ( wir haben aber vorher den Vermieter gefragt) , das einzige wofür sorgen müssen ist das der Hund nicht vom Grundstück kommt.
Wir werden es sehen. Wenn es wirklich nicht rechtens ist,müssen wir das Tier hinnehmen. Auf der anderen Seite,muss man dann halt auch sehen,dass Nettigkeiten dann natürlich auf von unserer Seite,gestrichen sind. Dass müssen de dann natürlich auch hinnehmen. Schade...
Es ist recht offen und vor allem im Sommer war es offen weil die Kinder viel zusammen spielen im Garten
Aber gut,das kann dann leider eben nicht mehr stattfinden. Dann muss ein höherer,geschlossener Zaun her. So ist es defintiv zu offen. Würde vermutlich auch rüber bzw zwischendurch kommen,wenn er wollen würde.
Unsere Labrador Hündin geht über keinen Zaun und ist der noch so niedrig, aber ich kenne eure Gärten nicht und auch den Hund nicht. Das du verärgert bist glaube ich sofort
Vielleicht überrascht der Hund mich ja auch und es klappt dass der Hund bei Ihnen Auf dem Grundstück bleibt. Wenn wir im Unrecht sind,muss man sich halt damit arrangieren. Richtig finde ich es dennoch nicht. Ich finde schon,dass wir ein Recht haben zu entscheiden wer in unserem Haus lebt. Aber gut,man wird sehen,wie es wird. Vielleicht werde ich ja noch zum Hunde-Liebhaber:-)
Ich verstehe dich absolut und ärgern würde es mich auch. Aber nur weil es euer Haus ist, müsst ihr den Mietern trotzdem das Recht einräumen die Mietsache auch entsprechend nutzen zu dürfen. Dazu gehört es zum Beispiel auch, dass sie Kinder in die Welt setzen dürfen, die in dem Mietobjekt leben werden, und sich für ein Haustier entscheiden dürfen, sofern nicht individuell anders vertraglich festgelegt.
So kenne ich das auch. Eine Kollegin von mir hat das auch durchgezogen, mit einer Katze. Vermieterin hat sie zwar informiert, machen konnte die Vermieterin aber nichts.
Nein, im rechtlichen rahmen dürfen die Mieter machen was sie wollen. Egal was ihr mal im Vertrag rein geschrieben hat. Kann dann halt dazu führen das der Vertrag mindestens in Teilen ungültig wird wenn ihr gegen geltendes Recht verstoßt . Und dank Mietzahlung haben die Mieter das Recht auf ihrer Seite - die Miete sichert ihnen die entsprechende Nutzung eben zu. Euer Problem wenn es euch nicht passt.
Dich möchte ich nicht als Vermieter haben. Du führst dich auf wie ein Kindergartenkind. Ja,es war nicht die feine Art was die Mieter gemacht haben,aber du bist schlimmer.
Ich würde auch keine Hunde in MEINEM vermieteten Haus haben wollen! Das hat nichts mit Kindergarten zu tun.
Ich wäre als Vermieter auch mehr als stinkig und würde das bestimmt nicht so hinnehmen
Das ist so eine Sache mit Besitz und Eigentum. Denn selbstverständlich haben Mieter an IHREM Mietobjekt auch Rechte.
So nach dem Motto: Verträge sind dazu da, um gebrochen zu werden? Wozu gibt es dann überhaupt Verträge?
Nö. Aber nichtigen Klauseln brauchen nicht beachtet werden. Das hat mit Vertragsbruch nichts zu tun.
Kindergarten ist was die schreibt. Jetzt gibt es keine Nettigkeiten mehr usw. Das ist wie im.Kindergarten,du hast.mir meinen.Ball weggenommen und ich mache das jetzt auch. Sie hat von Anfang an einen Fehler gemacht,denn es ist ja nicht erlaubt Tiere generell zu verbieten.
Ach aber das wir immer hinnehmen dass die Miete zu spät oder zu wenig kommt,ist selbstverständlich? Das sollen wir jetzt weiter machen,obwohl wir so gedisst wurden? So wie es in den Wald hineinschallt usw.
Ach jetzt wo nicht genug Zuspruch kommt,da kommt was neues dazu. Passiert ja immer Gedisst? Du steigert dich da jetzt aber rein. Du wolltest Vermieter sein da muss man damit Leben das nicht alle nach seiner Pfeife Tanzen. Ich denke du hast keine Chance das der Hund wegkommt. Ja es war nicht die feine Art,aber euer Fehler war das generelle Verbot. Ich würde wollen das ein ordentlicher Zaun gebaut wird.
Von Miete war doch bisher gar nicht Rede. Selbstverständlich kannst du diesbezüglich deine rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Damit hat der Hund aber rein gar nichts zu tun.
Sie hatte doch schon vorher geschrieben, dass sie den Mietern schon öfter entgegen gekommen sind. Ich kann schon verstehen, dass sie sauer ist und das Faß einfach irgendwann überläuft. Auch ein Mietverhältnis ist keine Einbahnstraße, auch wenn der Mieterschutz in Deutschland sehr stark ist.
Wieso Verträge brechen? Dieser Passus ist nicht gültig, er dürfte da also gar nicht stehen. Wenn also wer Unrecht getan hat, dann der Vermieter. Und Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Da muss man sich eben selbst kundig machen.. Man kann nun mal nichts verbieten was das Recht eben als übergreifendes Organ erlaubt.
Wieso seid ihr euch da alle so sicher? Sie hat geschrieben, dass Kleintiere lt Mietvertrag erlaubt sind und Hunde ausgeschlossen. Das ist was anderes als per se Haustiere verboten zu haben. Und ein offener Garten könnte ein Sachgrund gegen die Haltung eines Hundes sein. Dadurch kann es schließlich zu Belästigungen der Nachbarn kommen. Außerdem weiß keiner hier, wie groß der Hund ist und ob er ggf als gefährlich eingestuft ist. Das sind aber alles Details, die man wissen müsste, um den Fall zu beurteilen.
Weil auch Hunde nicht ohne Sachgrund verboten werden können. Und von Raumenge (wie in vielen Mietwohnungen) ist hier wohl nicht auszugehen. Auch hierzu findet man zahlreiche Gerichtsurteile.
Ich würde den Mietern eine Frist setzen. Die wußten ja, das Ihr keine Hunde in dem Haus haben wolltet und haben den Mietvertrag auch so unterschrieben! Sicher ist das für Euch auch doof, aber das ist euer gutes Recht
Ich meine gelesen zu haben das Vermieter Hunde und Katzen nicht mehr verbieten dürfen, nur noch mit sehr genauen Angaben warum sie diese verbieten. Die feine Art eurer Mieter ist es natürlich nicht.
Das wäre aber neu? Woher hast du das? Den Vertrag haben wir vor 2,5 Jahren von dem Eigentümer Verein „Haus u Grund“ Bekommen.
https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html Hier zum Beispiel
Nein, man darf Haustiere nicht mehr einfach verbieten. Die vorformulierten Passagen im Mietvertrag sind nicht gültig und rechtsverbindlich. Der Vermieter muss gravierende sachliche! Begründungen haben, warum eine Tierhaltung ein Störfaktor ist. Da gibt es Urteile vom Bundesgerichtshof zu.
... dann geht es morgen zum Gespräch und ggf. zum Anwalt wenn der Hund nicht wegkommt. Danke für die Meinungen
Am Ende wird es eine richterliche Einzelfallentscheidung und eure Chance stehen nicht sonderlich gut, wenn ihr keine individuelle Vereinbarung mit den Mieten getroffen habt. Wenn ich das richtig lese vermietet ihr ein ganzes Haus mit Garten. Somit wäre ein möglicher Platzmangel, der gegen eine Tierhaltung sprechen könnte, kein Argument. Ihr müsst konkrete Gründe vorlegen wieso kein Hund gehalten werden darf. Zu sagen.....ich mag einfach keine Hunde neben mir haben.....langt definitiv nicht.
Blöder Eigentümer-verein, scheinen nicht auf dem laufenden zu sein. das ist schon länger wie 2,5 Jahre rechtlich so gesichert.
Ich würde mich rechtlich beraten lassen bzgl. der Erfolgsaussichten. Stichwort Interessenabwägung. Eure Chancen sehe ich als gering, es sei denn ein anderer Mieter hat eine Hundehaarallergie und selbst dann: Ergebnis offen, Ärger und Kosten ohne Ende. Haustiere zu verbieten ist rechtl. schwierig. Nun kennt hier keiner Euren geschlossenen MV... Bitte lies Dir mal folgende Seite durch: https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-wohnung-hund.html
Danke,sehr interessant. Da werden wir dann wohl mal morgen bei Haus u Grund Anfragen,wie das sein kann.
Bevor du irgendwas unternimmst solltest du euren Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Wie andere schon schrieben, sind viele Formulierungen mittlerweile hinfällig. Aber erstmal ein ruhiges Gespräch, das sie sich bitte an den Vertrag zu halten haben, ist bestimmt nicht verkehrt.
Ja das muss auf jeden Fall geklärt werden. Darf ja an sich auch nicht sein,das vertrage rausgegeben sind,die gar nicht gültig sind. Dafür zahlen wir ja schließlich einen Mitgliedsbeitrag
Ich finde das Urteil prinzipiell nicht i.O., vor allem, wenn du als Vermieter mit im bzw. neben dem vermieteten Objekt wohnst und selber Unbehagen gegenüber Hunden hast. Warum darf ich als privater (Klein)Vermieter nicht entscheiden, dass ich in meinem Haus keinen Hund haben möchte? So richtig verstehe ich das nicht. In unserem Vertrag steht übrigens, dass man für Tiere, außer z.B. Wellensittiche und Aquarien bis 80 l, eine schriftliche Einwilligung des Vermieters benötigt und diese gilt auch nur für ein bestimmtes Tier. Außerdem kann der Vermieter die Einwilligung bei "Unzuträglichkeiten" widerrufen. Das finde ich ok. Hier hat der Vermieter ein Mitspracherecht und könnte im Einzelfall auch nein sagen.
...weil durch so eine Klausel der Mieter ggf. unangemessen benachteiligt wird und ihm der gewöhnliche Gebrauch der Mietsache nicht möglich ist.
Naja der gewöhnliche Gebrauch der Mietsache ist in einem Hause zu wohnen,nicht dort einen Hund zu halten. Das kann man natürlich jetzt auslegen pro Mieter aber auch pro Vermieter. Ich fühle mich auch eineschränkt und kann meinen Garten nicht mehr nutzen bzw nutzen lassen,wenn genau nebenan ein Hund frei rumläuft. Also ich finde schon,dass es von zwei Seiten gesehen werden kann. Aber wie gesagt,wir werden uns dann arrangieren müssen
Nein, zum gewöhnlichen Gebrauch einer Mietsache gehört definitiv mehr als nur darin übernachten zu dürfen. Die Frage ist einfach, ob hier eure Interessen über die der Mieter gestellt werden können und wie euer Vertrag aussieht. Vielleicht hast du ja auch eine ärztlich bestätigte Hundehaarallergie und möchtest irgendwann einmal selbst in dem Haus wohnen....aber wer weiß das schon
Ach,ich könnte mich natürlich auch von meinem Mann trennen und dort einziehen und Eigenbedarf anmelden. Man könnte auch die Miete anheben bis hin zum gängigen Mietspiegel. Es gibt mit Sicherheit „Mittel“ den Mietern zu vermitteln,wie blöde wir das finden. Aber das wollen wir ja gar nicht,wollen ja Nebeneinander wohnen ohne Stress. Man wird es sehen. Vielleicht kann man sich einigen und es klappt
Joa, ich sehe schon, du bist auf dem richtigen Weg. Und eine Trennung kommt ja bekanntlich in den besten Ehen vor
Du weißt aber schon, dass Miete nur schrittweise erhöht werden darf - auch wenn sie zuvor eher niedrig angesetzt war? Und wie viele Vermieter saftige Geldstrafen bekamen und Schadensersatz zahlen mussten, weil der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war? Aber natürlich kannst du jetzt einen Nachbarschaftskrieg starten. Damit haben Anwälte generell viel zu tun.
Das simpelste wäre einfach die Mieter jetzt darum zu bitten das sie auf ihre Kosten einen entsprechenden Zaun errichten. Und ansonsten sich zurück zu nehmen. Du kannst nur verlieren. Und ehrlich, du maulst rum wegen dem Hund und willst keinen Nachbarschaftsärger - den wird es auf jeden Fall geben so wie du dich hier schon gibst. Selbst eine mögliche Hundehaarallergie Deinerseits wäre kein Grund, den ihr werdet keinen gemeinsamen Eingang haben. Und ob du irgendwann selbst das Haus nutzen willst spielt auch keine Rolle, dann müssten die Mieter halt beim Auszug entsprechend gründlich reinigen. Eigenbedarf nimmt dir eh keiner ab wenn ihr mehrere Immobilien habt. Die Familie hat Kinder, damit haben die einen besonderen gesetzlichen Schutz. Vor Gereicht könnte es lange dauern und teuer werden für euch, mit eher ungewissen Ausgang.
Es ist Eure Pflicht, auf dem aktuellsten Stand zu sein und Euch zu informieren, auch wenn Ihr Mitgliedsbeiträge bezaht! Da muss nicht von anderer Stelle hinterhergerannt werden. Ihr seid schließlich nicht die einzigen Mitglieder. Ich bin mir sicher, dass die Verträge regelmäßig aktualisiert werden.
Ja klar. Es muss sich an dem örtlichen Mietspiegel orientiert werden und darf 20% in einem gewissen Zeitraum erhöht werden Das dürften wir auf jeden Fall das Wissen wird.
Hier mal das Aktenzeichen des BGH-Urteils VIII ZR 168/12 Da kannst du selbst mal nachlesen. Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig und der Vertragsteil unwirksam. Trotzdem gibt es eine Genehmigungspflicht durch den Vermieter und da ist ein Einzelfallprüfung durchzuführen. Mit KONKRETEN Ursachen dieses Tier betreffend, schlechte Erfahrung oder ein schlechtes Gefühl ist definitiv kein Ablehnungsgrund. Da müsste schon was grösseres Kommen wie Verkotung des NACHBARgrundstücks , aber das eigene zur Mietsache gehörende darf so benutzt werden Nimm dir bitte Rechtsbeistand - nicht was hier geschrieben wird kann das ersetzen, aber die Erfolgsaussichten sind wahrscheinlich echt überschaubar
Ich kann dich gut verstehen, es ist dein Eigentum und darf\muss(müsste!!!) so genutzt werden, wie du das gern hättest. Und das obwohl ich selber Hundebesitzer bin und ein Leben ohne einen Hund ich mir nicht vorstellen könnte aber das steht auf einem anderen Blatt. Mündliche Übereinkünfte sind für mich persönlich schon verbindlich und ich halte mich strikt daran, unterschriebene dann erst recht. Daher finde ich es doch etwas dreist und nicht OK , das die Mieter gegen diese Abmachung handeln. Was und ob man ueberhaupt was machen kann , leider keine Ahnung... Aber leider kennt jeder heute nur noch seine Rechte aber moralische Zwischenmenschlichkeit auf Augenhöhe und auch akzeptierte Vereinbarungen als solche zu leben... das zählt leider nicht
Ich kann dich gut verstehen. Wir haben unsere ehemals selbstgenutzte Eigentumswohnung (EG mit kleinem Gartenstück) vermietet und Haustiere sollten durch uns erlaubt werden. Die Mieter haben dann ohne unsere Zustimmung Katzen gehalten. Diese waren den Tag über allein in der Wohnung. Wir wollten es dann auch deshalb verbieten, ging aber nicht. Mieterschutz. Als sie sich getrennt haben, haben sie glücklicher Weise den Mietvertrag gekündigt. Die Katzen haben scheinbar regelmäßig ihr Geschäft auf dem Parkettboden erledigt. Es hat gestunken und alles musste raus. Auf den Renovierungskosten und den letzten 3 Mieten sind wir sitzen geblieben. Bisher haben wir also nur ein dickes Minus durch die Vermietung. Sowas kommt in der Diskussion ja leider häufig zu kurz.
Die Haltung darf nicht verboten werden. Nur weil ihr das nicht wollt. Es gibt darüber urteile
..
ich verstehe deinen ärger. dennoch ist ein Rechtsstreit auch nicht so toll. ist dadurch euer Verhältnis völlig im eimer? oder gäbe es eine gütliche Einigung? zb , daß sie auf eigene kosten einen zahn, den ihr ok findet, einziehen? daß sie sich entschuldigen, euch nicht informiert/gefragt zu haben und etwas zur Entschädigung und als Zeichen des guten willens anbieten?
Wenn es rechtens ist,dann müssen wir es akzeptieren. Dennoch finden wir es El Fach nicht schön,das nichtmal angekündigt wurde dass ein Hund einzieht. Aber gut,wenn es dann so ist dann sind sie verantwortlich dass der Hund bei Ihnen bleibt und nicht deren Grundstück unangeleint verlässt. Ich finde es nur schade,weil wir Ihnen schon oft entgegen gekommen sind und das so hinnehmen.
ich verstehe das sehr gut. es ist einfach auch kein gutes Gefühl hintergangen zu werden. egal was das recht sagt. ich meinte übrigens zaun und nicht zahn.
Wir hatten exakt das gleiche Problem. Häuser nebeneinander, Gärten offen, da das ganze Grundstück zusammengehört. Ich bin allergisch gegen Hundehaare und habe durch einen Biss in der Vergangenheit auch echt Respekt vor den Tieren. Wir haben das Gespräch gesucht, zum Ausdruck gebracht, dass wir ziemlich enttäuscht sind ohne uns zu fragen ein Tier anzuschaffen, was ausdrücklich als nicht zulässig im Mietvertrag steht. Uns wurde damals gesagt, wenn explizit nur bestimme Tierarten und nicht alle ausgeschlossen werden, das Verbot zulässig ist. Wir haben uns dennoch geeinigt, da wir auf ein menschliches Miteinander aus sind. Hund durfte bleiben, Garten wurde mit dem von uns ausgesuchten Zaun umzäunt, das versprochene neue Parkett im ganzen Erdgeschoss wurde nicht verlegt, da uns das mit Hund zu riskant war. Mieter waren glücklich, wir auch.
Wie würde ich reagieren? Damit klar kommen. Nur weil man ein Objekt vermietet hat man nicht das Recht dem Mieter sein Lebensmodel aufzuerlegen. Zum Glück. Dies bestätigte ja nun auch ein gerichtliches Urteil. Wir vermieten selber seit Jahren. Man kann sich wegen so etwas natürlich mit Anwälten gegenseitig das Leben schwer machen oder eben einfach mal überlegen welche Kämpfe es wert sind ausgefochten zu werden. Euch stört es ja scheinbar am ehesten das sie einfach gemacht haben was sie wollen - und dürfen. Ihr müsst halt einen Zaun ziehen oder fordern das der Hund sich dauerhaft an der leine befindet. Denn euren Teil des rasens nutzen darf er nicht. Egal wie gut ich mit meinem Vermieter klar käme, mein Leben würde ich durch ihn nicht beschränken lassen. Du darfst dich ja auch nicht einmischen ob sie Kinder bekommen, wie sie die Räume aufteilen und welche Blumen sich für ins Ambiente einfügen. Nicht jeder Hund ist ein beißendes Monster weil einer sich schlecht benommen hat. Deine Kinder sollten selber lernen dürfen wo sie Hunde mal einordnen möchten.
Ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, daher vielleicht doppelt: Egal ob es mit den Mietern abgesprochen war (oder auch im Vertrag steht) oder nicht: Auch Hunde und Katzen dürfen nur aus wichtigem Grund verboten werden. Hierzu gehört in erster Linie, dass das Tier nicht artgerecht gehalten werden kann oder zu einer besonders gefährlichen oder giftigen Spezies angehört. In fast allen sonstigen Fällen zählt nur Platzmangel als Grund. Den Hund nicht zu mögen ist hingegen kein wichtiger Grund, da dieser ebenso unerheblich wie die Farbe der Gardinen die deine Mieter gewählt haben. Wenn du googelst, findest du zahlreiche Gerichtsurteile die ebendies besagen.
Und gemeinsamen Treppenhaus? Muss ich dann als Vermieter wegziehen, weil ich dem Mieter nicht mein Lebensentwurf aufzwingen darf? Dann vermieten wir vorsichtshalber nicht, wenn wir auf so etwas keinen Einfluss haben. Schade für den Wohmraum, aber das ist sicherer. Dann steigen anderorts die Mieten, weil viele, die Platz hätten, lieber Leerstand als Mieter mit mehr Rechten als Eigentümer hätten.
In diesem Fall kann es sein das das Tier weg muss. Hier überwiegt dann das interesse des Vermieter.
https://ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung.html
Da dort die Mieter wohnen und nicht die Vermieter sollte eine Tierhaarallergie kein Problem darstellen. Lediglich zu einer häufigeren Reinigung des Treppenhauses können sie angehalten werden. (Was in diesem Fall nicht relevant ist). Außerdem lassen sich Hunde(haare) nirgends vermeiden. Selbst wenn in einer sehr kleinen Wohnung die Tierhaltung berechtigterweise verboten ist, so dürfen Besucher trotzdem ihren Hund mitbringen. Auch im Supermarkt oder beim Arzt im Wartezimmer werden Kunden bzw. Patienten bevor sie sich aufmachten oft noch mit ihrem Hund gekuschelt haben - und Tierhaare mitbringen. Die Konsequenz kann wohl nicht sein, sämtliche Hunde abzuschaffen.
Hallo, ich hatte in meiner Frage extra über ein gemeinsames Treppenhaus geschrieben. Für uns ist die Konsequenz, erst gar nicht über eine Vermietung nachzudenken, um solche Dinge von vorn herein auszuschließen. Dadurch geht natürlich Wohnraum verloren, aber das ist ja dann nicht unser Problem und wir können dann eigenständig über unseren Leerstand verfügen. Ich denke, das sehr viele Leute, insbesondere die, die nicht Eigentümer von großen Mietskasernen sind, sondern nur eine kleine Wohnung im Haus zusätzlich haben, so denken. Hier, im ländlichen Raum, wohnen viele ältere Leute allein in 200 oder 250 qm, während andere Leute nach Mietwohnungen suchen. Wie schon gesagt, das ist nicht unser Problem, sondern das Problem derer, die nach Mietwohnungen suchen, aber keine bekommen, weil die potentiellen Vermieter sich bei diesen Mieterrechten einfach nicht trauen. Und ja, ich habe manchmal den Eindruck, es gibt doppelt so viele Hunde wie Kinder. Ob das so richtig ist? Grüße
Das es doppelt so viele Hunde wie Kinder gibt hat seinen Teil wohl auch bei solchen Vermietern zu suchen... Die meisten Vermieter oder auch Mitmieter haben mehr Probleme mit Kindern wie mit Tieren und meinen ihren Mietern nur das Lebens schwer machen zu müssen.
Naja aber ich finde es schon legitim als Vermieter wissen zu dürfen,wer in deinem Haus wohnt. Die Personen wurden ja auch angegeben,wieso ist es dann do schwer mal eben zu informieren dasss nun auch ein Hund einzieht? Wie gesagt,wenn wir im Unrecht sind,dann ist es so,dann müssen wir uns areangieeen. Wir möchten keinen Ärger. Deswegen würde von und schon einiges hingenommen. Aber wenn einem dann so entgegengekommen wird,ist das natürlich vorbei. Ist halt schade,aber dann ist es wohl von anderer Seite so gewollt
Die Schwierigkeit bestand vermutlich darin, dass eure Mieter wussten, dass du nicht einverstanden bist. Deine Beiträge lesen für mich so, als wärst du schon auf Ärger aus. Ich mag mich natürlich irren. Aber es liest sich für mich so nach dem Motto:"Wir waren so nett und so zuvorkommend und so hilfsbereit. Jetzt ist Schluss damit, sie haben sich einen Hund angeschafft ohne uns zu fragen! SIE sind böse und wir nicht mehr nett!" Unabhängig der persönlichen Ansichten hier, würdet ihr nach bereits gefallenen Urteilen einen Rechtsstreit wahrscheinlich verlieren. Und dann vermutlich im Nachbarschaftskrieg leben. Ich würde mir gut überlegen, ob es dir das wert ist.
"Hunde und Katzen sind genehmigungspflichtig, es bedarf die Erlaubnis des Vermieters. Lehnt dieser die Haltung ab, muss der VM das begründen. Steht im MV ein generelles Verbot ist dies unwirksam, bedarf aber wieder die Genehmigung des Vermieters" Ich habe nicht alles durchgelesen, aber was wäre denn deine Begründung weshalb du keinen Hund magst? Mit nicht mögen und Tierhaare kommst du da leider nicht weit, allerdings hätten die Mieter dennoch um Erlaubnis fragen müssen.
Ich würde mir aber für diesen Fall einen Anwalt nehmen und über den Vertrag schauen lassen und prüfen lassen was für eine Chance ihr habt bezüglich des Hundes.
Schau mal hier: http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-vermieter-darf-hundehaltung-nicht-generell-verbieten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170124-99-08185 Die betreffende Klausel in eurem Mietvertrag könnte also unwirksam sein. Vermutlich war die Rechtslage, als ihr das Formular geholt habt, noch anders. Das wäre nichts ungewöhnliches. Ich würde an eurer Stelle mit den Mietern reden, meinen Unmut durchaus äußern, entsprechende Vorkehrungen verlangen, dass der Hund euch nicht belästigt, aber es ansonsten auf sich beruhen lassen. Was deine oben angegebenen Möglichkeiten angeht, die Mieter zu “ärgern“: Eigenbedarfsklagen erfordern einen sehr langen Atem. Wir sprechen hier von Jahren, wenn der Mieter alle Möglichkeiten ausschöpft. Und natürlich kannst du die Miete erhöhen, halt immer nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabständen und der vorgeschriebenen Höhe, aber damit rechnet man als Mieter sowieso. Und auch die Mieter haben etliche Möglichkeiten, dich zu ärgern, auf dieses Spiel würde ich mich nicht einlassen. Sie haben den Hund ja sicher nicht angeschafft, um euch zu ärgern.
nein, ihr seit nicht im recht. Hundehaltung kann nicht ohne Begründung verboten werden. Und da müsst ihr schon eine sehr gute Begründung haben wie zB schwere Hundehaarallergie der anderen Mitbewohner. Rate euch mal dringend einen Kurs mitzumachen was euch zusteht als Vermieter und was nicht. Ihr schein da arg naiv ran zu gehen.
Wenn sie mehr oder weniger heimlich einen Hund angeschafft haben, ohne mit Euch zu reden, würde ich nicht zögern, die Miete (im Rahmen) zu erhöhen. Das würde ich in einem freundlichen Gespräch erläutern, aber da würde ich die Vorgehensweise eher unfreundlich kommentieren. Von wegen Heimlichtuerei, die 1. dumm ist, weil es irgendwann zwangsläufig auffällt und 2. überhaupt nicht in Ordnung den Vermietern gegenüber. Mehr wird wohl nicht möglich sein, wenn das Tier nicht negativ auffällt.
Man ist aber nicht Eigentümer seiner Mieter..... Ein Haus vermieten heißt nicht das man von denen verlangen kann was man möchte. Das ist purer Kindergarten.... Du benutzt mein eimerchen, jetzt zertrete ich deine Sandburg.... Einem Kind würde man so etwas verbieten, hebt das ganze aber selber einfach auf eine höhere Ebene und steigert sich noh richtig rein. Unglaublich.....
du findest es kindergarten, wenn ich üeber dinge, die mir gehören und für die ich bezahlt habe , so verfügen möchte, wie ich das will??? aber dann bist du sicher einer der menschen , der die geasamte hausgemeinschaft immer gerne mit seinem auto fahren lässt, spritkosten natürlich inklusive
Ihr seid Hundebesitzer?
ja
nein Aber ich betrachte mich auch nicht als Jemand, der vehement auf Seite der Mieter ist. Ich habe lediglich die rechtlichen Grundlagen erwähnt.
Dein Beispiel hinkt total! Der Mieter zahlt schließlich für die Mietwohnung die Miete und sämtliche entstehende Nebenkosten und erwirbt damit auch sämtliche Nutzungsrechte. Und rein rechtlich ist es nun mal so, dass man als Vermieter nicht ohne Weiteres darüber bestimmen darf, ob der Mieter Haustiere hält oder eben nicht. Und das ist auch gut so, denn das hat ja schließlich auch etwas mit Persönlichkeitsrechten zu tun. Auf einem anderen Blatt steht, ob ich es gut finde oder nicht, wie der Mieter der AP die Sache mit dem Hund angegangen ist.
sicher hinkt das, nur mich ärgert diese erwartungshaltung der mieterparteien hier...wie schon mal gesagt, jeder kennt nur seine rechte aber leider keine pflichten
Nein.ich habe keinen Hund. Ich bin aber froh das Mieter endlich Rechte haben.
Und woher weißt Du, dass die Mieter, die ihre Rechte kennen, ihren Pflichten nicht nachkommen? Ich mag Pauschalierungen einfach nicht. Natürlich werden Einige hier sehr emotional und trotzdem gibt es ja klare rechtliche Regelungen, was ich persönlich auch gut finde, denn nur, weil Jemand Mieter ist, gibt er dem Vermieter ja nicht das Recht, über ihn und seine Lebensweise zu bestimmen und da gibt es ja weitaus mehr streitbare Punkte, als ausschließlich die Haustierhaltung.
ich berufe mich nur auf die aussagen hier, erlebt habe ich selber noch nichts dergleichen
1. Ja ich habe Hunde 2. Wenn ihr ein Objekt vermietet tretet ihr das NUTZUNGSRECHT ab. Ganz einfach, fertig ist die Laube. Ihr seid Eigentümer ja, erhaltet aber GELD dafür das ein Mieter sich hier ausleben darf. So sieht ein geltendes Mietrecht aus. 3. Ich vermietete bis vor kurzem 5 Objekte. Sind nur verkauft worden wegen Umzug und Scheidung, ich werde demnächst wieder vermieten. ICH stelle seit Jahren Menschen Wohnraum zur Verfügung und hatte es nicht einmal nötig dort eine diktatorische Ader auszuleben. Ganz und gar nicht. Eine Hand wäscht die andere. Ich hatte nie Mieter die mich ärgern wollten, die ich ärgern wollte, die auf anders benommen haben als es mir schmeckt weil ich nie auf den Trichter kam ihnen zu erklären wie ICH lebe... ist doch deren Leben. 4. Es gab oft genug reibungspunkte. Dann redet man! Setzt rechtsgültige verträge auf, hält seine kenntnisse auf neustem Stand.... ist alles weder schwer noch schlimm... 5. 2 meiner mieter hatten Tauben. Ich hasse Tauben... wie nix. Wir sprachen, er bekam einen Platz im Garten zu gewiesen, sollte das Ding bitte nicht aus Resten Zimmern und kümmert sich dafür um das Unkraut in der Einfahrt. Problem gelöst. Ich mag seine Tauben nicht aber muss mich nicht mehr krumm machen. Leben und leben lassen.... Kindergarten.
Ich sehe es wie laelk. Und ich habe keinen Hund.
Naja, die Vermieter kennen ja genauso ihre Rechte - oder meinen zumindest, diese zu kennen...sprich: sie schreiben vor, wie der Mieter leben darf... Ich hoffe doch sehr, dass sie die Pflichten als Hundehalter kennen und den Hund artgerecht halten - sonst kann und sollte der Tierschutz eingeschaltet werden...
Der vergleich ist einfach dumm! Die Mieter zahlen für die Nutzung. Wenn ich mein Auto an wen vermiete, muss ich damit rechnen das er das Auto auch entsprechend nutzt. Dafür bekomme ich eben auch dann die Bezahlung in Form der Miete. Wenn Schäden an der Sache entstehen, müssen die natürlich auch bezahlt werden. Aber welcher Schaden entsteht so durch den Hund? Sollte das der Fall sein, sieht die Sache anders aus. Aber durch die reine Anwesenheit des Hundes erst einmal kein Schaden, also keinen Anspruch auf irgendwas. Und dank Miete ist die übliche Nutzung, und damit eben auch Tierhaltung, erlaubt. Leute wie Du sollten lieber wirklich nicht Vermieten. da können einem die Mieter nur leid tun bei so viel Unwissenheit.
Die Größe kann nämlich ausschlaggebend sein. Kuck mal hier http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
Naja ich würde tatsächlich die Miete erhöhen, falls das möglich ist. Nicht weil ich mich ärgere, sondern aus rechtlichen Gründen. Wenn der Hund Parkett-/ Laminatböden zerkratzt (was einfach in der Sache des Hundes mit seinen Krallen liegt. Und das passiert nun mal, wenn ein Hund in der Wohnung läuft), darf man die nicht bei Auszug der Mieter mit Hilfe der Kaution richten lassen. Das zählt als normale Abnutzung der Mietsache. Auf den Kosten für neue Böden würde ich aber nicht sitzen bleiben wollen. Deshalb moderate Mieterhöhung und diese schon zur Seite legen für Renovierungen, die durch den Hund evtl. entstehen. Mehr wird vermutlich nicht möglich sein.
Hallo, sicher ist es richtig, das man Haustierhaltung nicht pauschal verbieten kann. Aber man kann durchaus verlangen, das VOR der Anschaffung eines Tieres das Einverständnis mit dem Vermieter abgesprochen wird. Und gefragt wird ob es eventuell sachliche Gründe gibt, die gegen eine Haltung sprechen. Und ein Grundstück, das dann nicht mit einem Zaun ect. abgetrennt ist und der Hund frei im Garten laufen soll, kann durchaus so ein Grund sein. Sicher darf man auf seinem (gemieteten) Grundstück einen Hund halten und kann nicht pauschal verboten werden - aber man muss auch sicherstellen, das der Hund keine anderen Personen belästigt. In so einer Situation einfach Tatsachen schaffen und einen Hund anschaffen ohne mit dem benachbarten Vermieter auch nur zu reden finde ich schon sehr dummdreist und kann durchaus dazu führen das in DIESER Situation die Hundehaltung nicht erlaubt wird. Und das sage ich als Hundehalter - jeder hat nämlich seine Tiere - egal ob Hasen, Hund oder Katzen so zu halten, das es artgerecht ist UND die Tiere niemanden sonst belästigen. Wir haben uns auch schon einmal bei einem Nachbarn (nein wir waren nicht Vermieter, nur Nachbarn) zur wehr gesetzt, der seine 4 Katzen morgens aus dem Haus lies und erst Abends wieder nach Hause kam - die 4 Katzen haben alle Nachbargrundstücke zu geschissen, eine Gartennutzung unserer seits war auch nicht mehr vernünftig möglich, überall Katzenpisse auf dem Gemüse und Katzenscheisse. Das man für 4 Katzen vielleicht ein Katzenklo braucht hat niemand intressiert... nachdem sich alle 4 Nachbarn zusammengeschlossen haben und sich (beim nicht vor Ort lebenden) Vermieter beschwert haben, wurden die Katzen dann täglich im Schuppen eingesperrt. Und schliesslich hat sich dann der amtliche Tierarzt eingeschaltet, so kann ja keine artgerechte Haltung sein. In der Wohnung wollte das Paar die Tiere nicht lassen, tägliches Reinigen vom Katzenklo für 4 Katzen auch nicht, schlussendlich sind sie ausgezogen. Und der Vermieter blieb auf den Kosten sitzen - der Schuppen war völlig mit Fäkalien verdreckt... der musste komplett gereinigt und renoviert werden. Also nur zu sagen Tierhaltung kann nicht verboten werden ist nicht richtig - Tierhaltung kann nicht PAUSCHAL veboten werden und man muss im Einzelfall schauen was geht und was nicht. Und dazu gehört auch das man sich als Mieter VOR Vnschaffung eins Hundes mit dem Vermieter abspricht. Vielleicht hätte da ja ein Kompromiss (ein kleiner Hund? ein Welpe den alle von klein auf kennen? ein Zaun auf Kosten der Mieter?) gefunden werden können. Aber so wie ein Vermieter nicht pauschal verbieten kann, kann ein Mieter auch nicht pauschal sagen, muss immer erlaubt werden. Gruß Dhana
Auch dazu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. WENN ein wichtiger Sachgrund (giftige oder anderweitig gefährliche Tiere, zu kleiner Wohnraum etc.) vorliegt, kann die Abschaffung des Tieres gefordert werden. Sonst nicht. Genaugenommen muss der Mieter den Vermieter auch nicht fragen, OB er sich ein Tier anschafft - sondern darüber informieren DASS er sich eines anschafft.
Hallo, ob man jetzt einen Vermieter infomiert, das man ein Tier anschafft, oder ob man ihn fragt und weiß das man eine Zustimmung erwarten kann... da ist es halt irgendwie ein soziales Miteinander... so wie man reinruft, so kommt es zurück. Eigentlich sollte man ja auch als Mieter ein gutes Intresse haben mit einem Vermieter gut auszukommen. Da immer auf mein Recht und dein Recht zu pochen.. wem ist damit geholfen? Und einen offen Garten, der nicht gesichert ist - der Hund somit auf das Nachbargrundstück laufen kann ist für MICH schon ein guter Grund. Zumindest ein Grund das man VORHER miteinander redet und gemeinsam Lösungen findet. Was man dem Mieter hier bei genau diesem Fall einfach ankreiden muss - es wurde nicht mal versucht vorher irgendeine Lösung zu finden - der Vermieter wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Und dann noch eine gute Lösung zu finden macht es allen schwer. Da sind die Fronten dann von vorne herein verhärtet. Und wie gesagt - durch den offenen Garten ist das Recht der Mieter nicht so ganz eindeutig... dagegen steht nämlich das Recht der Vermieter ihren Garten ungestört nutzen zu dürfen. Gruß Dhana
Offener Garten ist wo ohne Belang. Weil die Mieter auf Trennung bestehen können. man muss es als Mieter nämlich nicht hinnehmen das die Vermieter dauernd im angemieteten Garten rumspaziert. Mal die andere Seite.
Du hast aber schon mitbekomme WER den Zaun der ja mal da war abgerissen hat? War nur leider nicht der Vermieter. In dem Fall geht es ja wohl eher darum, das der Vermieter keinen Hund in SEINEM Garten möchte. Und das ist sein gutes Recht.
Bestreitet doch keiner. So weit ich gelesen habe, war der Hund aber auch zu keinem Zeitpunkt im Garten der Vermieter.
So generell darf Hundehaltung meines Wissens nach nicht ausgeschlossen werden! Ich würde mich beim Anwalt genau informieren.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Hundehaltung-in-gemietetem-Einfamilienhaus-erlaubt--f269969.html Das dürfte euren Fall ziemnlich genau treffen und der Beitrag ist schon vor über 2 Jahren erschienen...die Problematik ist ja keine neue. Ich vermute mal, dass sie erst gar nicht gefragt haben, weil sie wussten, dass ihr dagegen seid. Ist sicher nicht die feine Art, aber auch irgendwie nachvollziehbar, wenn man weiss, wie die Antwort auf diese Frage aussieht und auch weiss, dass ihr eine Zustimmung unter normalen Bedingungen noch nicht einmal juristisch haltbar verweigern könnt. Da sie selbst Kinder haben, gehe ich von einem friedlichen Familienhund aus.
Im Link geht es um ein freistehendes Einfamilienhaus. Das ist hier im aktuellen Fall aber kein freistehendes Haus. Der Hund könnte jederzeit das Nachbargrundstück betreten. Zitat 1: Allerdings kann eine Verweigerung der Zustimmung im Einzelfall treuwidrig sein. Dies betrifft insbesondere die Fälle der Hundehaltung in einem freistehenden Einfamilienhaus. < --------- Freistehend bedeutet, daß kein anderer Garten direkt anliegt. Ist bei der AP anders. Zitat 2: Diese Interessenabwägung geht bei einem gemieteten Einfamilienhaus regelmäßig zu Gunsten des Mieters aus, da keine unmittelbaren Nachbarn gestört werden können. < --------- wäre hier aber Anders Ich will kein Korinthenkacker sein, deshalb sollte sich die AP Rat bei einem Anwalt holen.
ob diese Klausel rechtswirksam ist. Das müsste ein Anwalt prüfen.
Es kommt auf den GENAUEN Wortlaut im Vertrag an. Steht da zB. : Jegliche Tierhaltung wird untersagt Dann ist das laut BGH hinfällig, denn eine generelle Tierhaltung darf nicht verboten werden Steht da aber: Kleintiere wie Vögel, Kaninchen ect sind erlaubt, Hunde jeglicher Rasse aber verboten Dann ist das Rechtens und der Vermieter kann fordern, daß der Hund weg muß. Einzig Blinden- und Therapiehunde sind ausgenommen. Ich bin auch Hundehalter und finde es dreist von den Mietern, das vorher nichtmal angesprochen zu haben. Klar können sie jetzt mit dem Argument kommen, der blöde Vermieter will den HUND strafen. Wie geht es dem armen Hund dabei, er wird sicher leiden. Ich würde mich als Vermieter bei einem Anwalt erkundigen und das nicht auf mir sitzen lassen.
Ja genau so steht es Feind. Das Kleintiere erlaubt sind wissen wir und haben wir auch nichts dagegen. Nur ganz ehrlich,das Grundstück ist offen wir habe eine Auffahrt. Der Hund ist permanent im Garten und macht dort sein Geschäft hin. Wenn sie dafür sorgen das Der Hund nicht in unseren Garten kommt,ok. Aber wie soll das sein wenn alles offen ist? Ich finde immer noch dass es nicht sein kann dass wir als Vermieter nun in unserem Garten eingeschränkt sein sollen. Vielleicht verstehen dass Hunde Liebhaber nicht,aber es gibt eben auch Leute die keine Hunde mögen weil sie schlechte Erfahrung gemacht haben.
Ich mag keine Hunde aber ich kann Mieter verstehen die einen wollen.
Bevor wir unser Haus gekauft haben, hatten wir zwei Mietwohnungen, auch da war Hundehaltung verboten. Wir hätten schon immer gerne einen Hund gehabt, aber das ging eben nicht PUNKT. Ich bin sehr Hundelieb und denkt genauso wie du jetzt auch an den armen Hund, aber ich bin auch so gestrickt, daß ein Hund NIE über dem Menschen stehen sollte. Können viele nicht verstehen, vor allem solche die zu ihrem Hund sagen: "Komm zur Mama".....
Ich verstehe sehr gut, dass ihr nicht eingeschränkt den wollt. Ist der Hund denn bei euch im Garten?
Ja ich kann es auch nachvollziehen wenn man einen Hund möchte. Kann aber nicht nachvollziehen,nachdem wir Ihnen so oft entgegengekommen sind,einfach ein Tier anzuschaffen,obwohl sie wussten dass wir es nicht wollen. Es ist jetzt,wie es ist. Man wird sehen,wie sie im Gespräch reagieren.
Momentan nicht,Momentan kläfft er alles zusammen. Aber die Gartensaison hat ja noch nicht angefangen. Die Mieter haben letztes Jahr schon unberechtigter Weise einfach den Zaun weggerissen. Obwohl der sogar auf unserer Seite stand. Wir habe ihn dann natürlich erstmal wieder aufgebaut. Aber ein Teil fehlt halt,weil die eigentlich dort eine Pforte einbauen wollen damit die Kinder die oft zusammen spielen im Garten,rüber kommen können ohne über den Zaun klettern zu müssen. Der Zaun ist aber nicht hoch und besteht quasi aus zwei parallellaufenden Brettern mit einer Lücke. Ich denke schon der Hund würde da durch kommen bzw da wo das Stück fehlt sowieso.
Geht zum anwalt und lasst euch beraten. Ob lese hier nur "Hund ist doof, will ich nicht". Erhöht die Miete rahmengerecht, Begründung ist zmregelrechte Erhöhung, auf Nachfragen darf gerne gesagt werden wie es ist. Ihr vermietet unter Mietspiegel und müsst Rücklagen für den Auszug anlegen. Krallenschäden auf Fußboden, Reinigung um Allergene zu minimieren, mietpreisminderung da nun nicht mehr an Allergiker zu vermieten. Der Hund hat in einem gemeinsamen Garten 1. Angeleint zu bleiben und 2. Darf er dort sein Geschäft nicht verrichten, es sind Kinder vor Ort, ihre Sicherheit ist zu gewährleisten. Wenn hier wirklich nicht gezahlt wird (klingt nach ausrede aber wer kanns schon beurteilen): sofort schriftlich anmahnen, frist setzen, über örtliche Möglichkeit Zinsen zu fördern informieren. Dir sind dadurch auch Rechnungsbegleichungen nicht möglich. Deine Mieter können auf eigene Kosten einen Zaun eurer Wahl errichten lassen wenn es sie so sehr stört den Hund nicht in den Garten zu lassen. Kommt aber wieder auf euren Vertrag an. Mitbenutzung oder eigener Garten Bereich? Fragt beim Vermieter Schutzbund an ..... besorgt euch eine Rechtsschutz....
Ich finde nicht, dass es sich um ein echtes "Entgegenkommen" handelt, wenn dafür eine Gegenleistung gefordert / verlangt wird. Unser Nachbarshund verlässt nie alleine das Grundstück - obwohl er ihn kein Zaun daran hindert.
Hier läuft der Nachbarshund schon ab und an mal bei uns in den Garten. Nur weils bei Euch so ist, heißt das nicht, das das überall so ist.
Habt ihr nix gesagt, als sie den Zaun abgerissen haben?! Hast du denn mal Bein Grundbesitzverein angerufen? Die kennen ihre Standardverträge und die Schwachstellen doch und haben bestimmt selbst einen Anwalt, der euch da eine erste Einschätzung geben kann.
Natürlich nicht. Aber es heißt ebensowenig, dass er es in diesem Fall tun wird.
Ja doch klar. Es gibt eben auch eine Vorgeschichte. Wir haben mehrfach schon Dinge so Hingenommen.wie gesagt,ist auch ok macht man ja auch gerne,aber nicht wenn man dann so hintergangen wird
Wahrscheinlich dachten die ihr würdet den Hund auch einfach so hinnehmen? Ich habe selber einen Hund, finde deren vorgehen mies und kann dich absolut verstehen
richtig sauer sein als vermieter. kann dich verstehen. ich selbst finde hunde einfach nur laut, stinken, machen dreck, kacken überall hin und die meisten hundehalter lassen die kackhaufen auch schön überall als tretminen liegen, weil sie der meinung sind, wer hundesteuer zahlt darf hundescheisse iiegen lassen. bäh
Das ist eben falsch. keine Hundehaltung dar per se verboten werden. genau dieser Passus ist vor Jahren gekippt worden. Und da jeder Mieter das Anrecht hat das die Vermieter nicht dauernd Hausfriedensbruch begehen, können sie auch auf eine Trennung der Gärten bestehen bei einer Doppelhaushälfte. In gemeinschaftlich genützten Mehrfamilienhäusern mag das anders aussehen, bei Doppelhaushälften aber ist Trennung in der regel baulich kein Thema.
Dagegen hättet ihr eben vorgehen können. Und solltet es eben jetzt auch. Wenn Hund bleiben soll, muss der Zaun wieder her. Auf Kosten der Mieter die den eben auch abgerissen haben ohne Erlaubnis. Das müssten sie auch ohne Hund. Spätestens beim Auszug. Sie müssen Sorge tragen das der Hund nicht auf euer Grundstück kommt. Dafür könnt ihr ihnen eben die Haltung nicht untersagen. Ihr müsst lernen die verschiedenen Vorgänge getrennt zu sehen und zu werten. das eine hat mit dem anders nichts zu tun und löst auch keine Kettenreaktion aus. Außer ihr lasst es zu.
Die Vermieter begehen ständig Hausfriedensbruch? Wo hast du das denn scho. Wieder her? Halt mal den Ball flach! Die haben unseren Zaun letzten Sommer weggerissen. Es ist keine Doppelhaushälfte. Es sind drei Einfamilienhäuser dran Grundstücke aneinander Greten. Also bitte nicht jetzt irgendwas dazu dichten was nicht der Fall ist. Die Kinder von denen sind ständig bei uns im Garten,nicht umgekehrt. Ist auch ok. Aber das wir Hausfriedensbruch begehen finde ich schon dreist jetzt grade von dir. Als Vermieter muss man sich nicht alles bieten lassen.
denn Felicia hat NICHTS davon geschrieben, DASS Vermieter ständig Hausfriedensbruch begehen. Geschweige denn, dass IHR Hausfriedensbruch begeht! Irgendwie sehe ich dich gerade nicht in der Position, anderen zu sagen, dass sie nichts dazudichten oder "den Ball flach halten" sollen.
Ich habe es Deich ein so verstanden. Es ging um uns um unsere Sache und sie schreibt auf einmal was von vermieteten die ständig Hausfriedensbruch begehen
Ich bin jetzt raus hier aus der Diskussion
Sie schreibt von "jeder Mieter" und "per se" womit eine persönliche Unterstellung dir gegenüber definitiv nicht stattgefunden hat. Das du jetzt aus der Diskussion raus bisst kann ich gut verstehen.
Bitte richtig lesen: Es ist rechtlich so, das ein Vermieter die vermietete Sache nicht einfach betreten darf ohne Zustimmung des Mieters. Das betrifft eben auch den gemieteten Garten. Viele wissen das nicht und meinen, sie dürften zwar nicht ins Haus oder in die Wohnung, der Garten wäre aber OK. Und das ist es eben nicht wenn die Mieter es nicht wollen. Wenn die Mieter nicht die Zustimmung geben und der Vermieter Haus oder Grundstück betritt, dann fällt das unter den Strafbestand Hausfriedensbruch. Anders wenn sie das OK geben. Ich habe erst später gelesen das die Mieter den Zaun weggerissen haben. Vorher habe ich es so verstanden da stand nie ein wirklicher Zaun und ihr habt die beiden Gartenteile einfach offen gelassen. Deshalb habe ich dir auch schon ganz zum Anfang geraten den Mietern als Gegenvorschlag wegen des Hundes den Bau eines Zaunes aufzugeben. Wenn die einen vorher vorhandenen Zaun sogar selbst abgerissen haben, dann erst recht. den das war Zerstörung eures Eigentums, das hättet und müsst ihr nicht hinnehmen. Und darauf würde ich jetzt als Konsequenz aus dem Hund auch pochen. Den Teil haben sie sich dann eben selbst verbrockt. den genau so wie sie nicht hinnehmen müssen das ihr auf deren Teil rumlauft, müsst ihr nicht hinnehmen das der Hund bei euch ist. Hoffe du hast es jetzt verstanden wie es gemeint war und das es eine allgemeine Sache war und kein Schlag gegen dich.
Hast Du auch ehrlich gesagt schön recht. Kindergarten ist die ganze Diskussion hier. Du ärgerst dich über deine Mieter und das würden 99,9% der hier anwesenden User in deinem Fall auch tun. Ihr habt einen Passus im Vertrag, der rechtlich nicht mehr einfach so hingenommen werden muss. Keiner von uns kennt den genauen Wortlaut, aber es klingt so danach. Wusstet ihr offensichtlich nicht, nützt euch nur nichts. Und das Thema Tiere habt ihr, wenn ich mich recht entsinne, bei Vertragsabschluss angesprochen. Der Anstand gebietet es einfach, dass man das Gespräch mit dem Vermieter sucht. Isso! Man macht sich im Leben keine Freunde, wenn man sich ohne Rücksichtnahme auf die Rechtsprechung bezieht. Lässt der Vermieter so gar nicht mit sich reden, obwohl er merkt, dass er rechtlich wenig Chancen auf Erfolg hätte, ist das noch mal etwas anderes. Aber ich finde das Verhalten der Mieter, so wie du es schilderst, ziemlich daneben. Du ärgerst dich, hast eine Frage gestellt....alles gut. Den Rest hat hier die ein oder andere Dame (ich schätze im RL eher Mieter als Vermieter) völlig aufgebauscht und die Diskussion war gestern eigentlich schon erledigt. Aber mei....!
Gebietet es der Anstand denn auch, dass man einen Vertrag auf sein Zulässigkeit überprüft, bevor man sich über Mieter aufregt, die "sich nicht an den Vertrag halten"?
Ah, schön, dass du dich angesprochen fühlst. Nein, das gebietet nicht der Anstand. Das ist überhaupt nicht darstellbar. Oder meinst du, dass alle Verträge, egal ob Mietvertrag oder sonst irgendein Vertrag, täglich auf neue Rechtssprechung überprüft werden? Völlig utopisch. Die AP wusste es nicht, hat in einem Forum nachgefragt, wird sich ggf. noch von einem Anwalt beraten lassen und hat schon ungefähr vor gefüllten 100 Beiträgen geschrieben, dass wenn sie im Unrecht ist, es akzeptieren wird. Aufregen darf man sich ja wohl immer. Und selbst wenn man sich am Ende über sein eigenes Versäumnis ärgert. Erzähl du mir bitte nicht, dass du da anders wärst. Und glaubst du ernsthaft, dass jeder Laie stets die aktuellste Rechtsprechung zu jedem Thema auf dem Schirm hat? Johanna, du hast sowas von keine Ahnung von Vertragsrecht und offensichtlich auch nicht von der Realität.
Wie kommst du denn darauf? Ich finde es ist etwas anderes einen Vertrag TÄGLICH zu überprüfen als seinen Mietern direkt einen neuen Vertrag mit ungültiger/n Klausel (n) vorzulegen. Selbstverständlich kann man sich auch über eigene Versäumnisse ärgern. Wobei ich in diesem Fall eher von ziemlicher Naivität ausgehen würde. Wer keine Ahnung von Vertragsrecht hat, kann den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Ich hab nicht behauptet "so etwas von Ahnung" zu dem Thema zu haben. Trotzdem weiß ich, dass "ich mag keine Hunde" nicht ausreicht, um die Haltung eines Hundes zu verbieten.
Man konnte also davon ausgehen, dass der nur gültige Klauseln enthält. Das würde ich jetzt nicht als naiv bezeichnen. Aber Mietrecht ist nicht in Stein gemeißelt, da gibt es immer wieder neue Entwicklungen.
Wie komme ich auf was? Und wo steht, dass die AP wissentlich einen Vertrag mit ungültiger Klausel vorgelegt hat? Die AP ist Mitglied bei "Haus und Grund" und bezieht hierüber ihre Mietverträge. Also, alles richtig gemacht. Wenn sich im laufenden Mietverhältnis ergibt, dass ein Passus nicht mehr rechtsgültig ist, dann erfordert es nicht, dass man einen neuen Vertrag aufsetzt. Die "überholte" Klausel tangiert in aller Regel nicht die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile. Die AP mag keine Hunde in ihrem Objekt haben, ist ihr gutes Recht. Beim nächsten Mieterwechsel wird sie sich sicherlich vom Anwalt entsprechend beraten lassen, welche Möglichkeiten sie hat, eine entsprechende Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen. Denn es gibt durchaus die Möglichkeit "Hunde" zu verbieten. Was die persönliche Motivation dahinter ist, spielt keine Rolle. Es muss nur sauber im Vertrag stehen. Übrigens ist die AP nicht auf ihre Mieter "losgegangen", sondern hat hier gefragt. Mehr nicht. Und nur weil man in einem Rechtsstaat lebt, kann man das ein oder andre Gesetz trotzdem nicht gut finden. Das gleiche gilt für die Rechtsprechung. Daran halten sollte man sich und das tut die AP. Ende der Geschichte.
Vor 2-3 Jahren war das aber keine wirkliche laufende Änderung. Die gesetzliche Änderung das dieser Passus mit dem Verbot der Hundehaltung nicht gültig ist gibt es schon länger. Das es da zu Änderungen kommt sollte jedem der mal ab und zu in die Zeitschrift schaut auch bekannt sein. Immerhin dürfte das schon seit gut über 5 Jahren Gesprächsthema sein. Auch wenn das endgültige Gesetz erst später in Kraft getreten ist. Davon ab kann man diese Verträge auch aus dem Internet ziehen ohne dort Mitglied zu sein. Man muss also kein Mitglied sein. Ich bin kein Vermieter, aber war lange Jahre Mieter. Entsprechend war es in meinem Interesse mögliche Gesetzesänderungen zu meinem Gunsten im Blick zu haben. Zudem, da die Klausel per se ungültig ist, hätten die Mieter auch nicht im Vorfeld anfragen müssen. Hätten sie machen können, wäre auch empfehlenswert gewesen. Hier noch einmal ein Link: http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html Das Gesetz das seit 2017 in Kraft ist, sagt meines Wissens nach sogar aus, das der absolute Verbot von Hunde- oder Katzenhaltung dazu führt, das der komplette Vertragsteil ungültig ist. Damit müssten die Mieter nicht mal um Erlaubnis fragen. Wenn von Haus und Grund das nicht bekannt war, dann würde ich sagen arbeiten dort recht unfähige Leute. Da würde ich mir genau überlegen da weiter Mitglied zu sein. Spricht jedenfalls nicht für deren Kompetenz.
Klar. Wenn die Entwicklung neu gewesen wäre. Sie ist aber schon älter. Und es wäre nicht allzu schwer gewesen, im Hinblick auf "neue" Entwicklungen noch einmal alles durchzugehen. Als Vermieterin fände ich das wichtig, da ein Mietvertrag über ein Haus nun ja keine Kleinigkeit darstellt.
Welchen genauen Mehrwert gibt jetzt dein Beitrag? Und, hast Du den von Dir kopierten Link selbst gelesen UND auch verstanden? Und, ganz wichtig! Kennst Du den genauen Wortlaut aus dem besagten Mietvertrag der AP bzw. kennst Du den gesamten Vertragsinhalt sowie die genauen Wohnverhältnisse? Bist Du in der Lage den Sachverhalt an dieser Stelle vollumfänglich zu beurteilen? Was genau willst Du zum Ausdruck bringen? Das man im Leben am Besten fährt, wenn man auf sein Recht beharrt, wohlwissentlich, dass man dabei gegen den geäußerten Wunsch eines anderen handelt? Sind dir die Begriffe Privatautonomie, Vertragsfreiheit, salvatorische Klausel ein Begriff?
Und welchen Wert hat es, dass du jetzt Begriffe "abfragst"? Inwiefern soll es in diesem Thread denn um Vertragsfreiheit gegangen sein? Ist dir bekannt, dass auch der Vertragsfreiheit Grenzen gesetzt sind? Sie dürfen z.B. nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen.
Also gut, ich verrate es dir. Ich bin Juristin und mir rollen sich bei der ein oder anderen Aussage hier die Fußnägel hoch. Wenn ich weiß, dass jemand mit den Begriffen etwas anfangen kann, können wir anfangen gescheit zu diskutieren. Wenn man sich die Begriffe ergoogeln muss, ist das nicht wirklich sachdienlich. Du bist nicht vom Fach, deswegen ging die Frage auch nicht an dich.
Die einzige die hier behauptet vom Fach zu sein bist du. Ich habe das jedenfalls von niemand anderen gelesen. Die TE kann gerne den Klageweg eingehen wenn sie sich dann besser fühlt. Sie wird mit ziemlicher Sicherheit genauso verlieren wie viele andere vor ihr. Aber OK, dann hat wenigsten der Anwalt was davon - er hat ein paar Euro mehr zum ausgeben. Und ich würde eben nicht in einem solchen Eigentümerverein weiter Beiträge zahlen der veraltetet Verträge an seine Mitglieder verteilt. Oder nicht wenigstens darauf hinweist, achtet drauf, da kommt eine Gesetzesänderung. Für dich mag es OK sein, ich erwarte mehr. Sonst brauche ich solche Vereine nicht und kann eh schalten und walten wie ich meine. Nach deiner Meinung ist ist es scheinbar so, das der Mieter, wenn er einen solchen Vertrag unterschreibt, der eben gegen geltendes Recht verstößt, gefälligst trotzdem sich daran zu halten hat. Und zwar vollständig. Glücklicherweise sieht es der Gesetzgeber es eben anderes und sagt, was nicht mit dem Gesetz vereinbar ist, ist nicht bindend. Da nutzt es auch nichts wenn beide Parteien es nicht besser wussten bei Vertragsabschluss. Es gibt zig Beispiele wo der Gesetzgeber im nachhinein bestimmte Dinge gekippt hat. In den letzten Jahren oft im Bankenwesen, bei Versicherungen und eben auch im Mietrecht. Sollten dir dann ja gut geläufig sein. Mitunter führt das dann eben das Verträge komplett ungültig sind, meistens aber das nur Teile dieser ungültig sind - und dann gesetzliche Bestimmungen greifen.
Ach ja, du bist auch alleine mit der Behauptung das der Vertrag an sich nicht gültig ist. Alle anderen schreiben das der Passus: Verbot jeglicher Hundehaltung" eben nicht erlaubt ist und damit die gesetzlichen Standards greifen. Kein Wort davon das der komplette Vertrag ungültig ist.
Liebe Felicia, kann es sein, dass Du mich verwechselst? Wo genau behaupte ich vom Fach zu sein? Ich bin Juristin. Mehr habe ich wohl nicht geschrieben. Ich habe DICH gefragt, ob du vom Fach bist, dann lohnt sich vielleicht eine Diskussion. Bist du offensichtlich nicht! Schön was du tun würdest. Die AP hat seit 48 Stunden ihre Frage beantwortet bekommen. Ihr schreibt MICH an, nicht umgekehrt. Offensichtlich habt ihr Redebedarf. Ach und wo wir gerade dabei sind. Wo genau habe ich geschrieben, dass der Vertrag ansich ungültig ist? Kann es sein, dass Du mir geistig nicht ganz folgen kannst? Du kannst mir gerne noch einmal antworten, wenn du denkst, dass es dir hilft. Ich habe Zeit! Nur was du eigentlich von mir willst und wieso du auf meine Beiträge antwortest, habe ich leider immer noch nicht verstanden! Langeweile?
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