TinaDA35
Ein AN ist wegen einer Handverletzung krankgeschrieben. Er hat eine Freundin, die ein Fußpflegestudio hat. Er verbringt seine "Freizeit" dort, weil ihm zu Hause die Decke auf dem Kopf fällt (seine Aussage). Jemand muss diesen AN beim AG verpfiffen haben. Dieser AN macht morgens den Laden auf, empfängt die Kunden, kassiert sie ab und stellt auch Gutscheine aus. Dies wurde von einem Detektiv fotografiert und dem AG 3 Ordner voll mit Beweismaterial übergeben. Jetzt der Vorwurf, einer Beschäftigung - trotz Arbeitsunfähigkeit - nachgegangen zu sein. Eine Bezahlung dieser Nebentätigkeit ist ihm nicht nachzuweisen aber auch nicht auszuschließen. Wie würdet ihr es entscheiden? Der AN hat keine Ahnung von Fusspflege!
er macht laden auf empfängt kunden , kaassier sie ab und stellt gutscheine aus klingt für mich nach arbeit.
Ja, aber reicht das? Ich würde einen Arbeitsrechtler fragen, also Fachanwalt. Ob es Sinn hat, also mit der fristlosen Kündigung. Ansonsten fristgerecht kündigen, gebrauchen könnte ich diesen AN nicht mehr.
na wenn er krankgeschrieben ist und da kann er was machen finde ich es reicht.
Hmmm, ich weiß nicht. Mir wäre es zu unsicher, der Anwalt müsste das genauer wissen. Denn wenn die fristlose Kündigung dann doch nicht rechtens ist, dann hat der "geprellte" AG einiges zu zahlen.
selber Schuld....
kommt auf den Job an, in dem er gekündigt wurde, wenn es ein Bürojob war und krankgeschrieben war, kann er nicht fast gleiche Arbeit ( Büroarbeit ) bei der Freundin leisten ... finde das schwer zu beurteilen und würde damit eher zum RA gehen ...
Naja... würde mal sagen, Jemand mit einer Handverletzung muss ja nicht unbedingt Zuhause bleiben. ABER... wenn er dann in dem Fußpflegestudio arbeitet - denn das tut er ja, wenn er den Laden auf macht und Kunden bedient - obwohl er aber bei seinem AG krank geschrieben ist... würde sagen da hat er die Arschkarte gezogen. Ob er da nun unentgeldlich ausgeholfen hat oder nicht, spielt da keine Rolle.
Tina, da scheint aber viel im Argen zu liegen, wenn der AG gleich einen Detektiv einschaltet.... Ich würde sagen, der AN hat schlechte Karten, denn seine Tätigkeit im Fußplegeladen hört sich nach Arbeit an. Gruß h
schon mal sowas gemacht oder?
Er kann offenbar gut laufen und er hilft im Geschäft aus... das ist das, was man sehen konnte. Anderes dürfte schwer nachzuweisen sein.
wieso sollte er mit einer HANDverletzung nicht gut laufen können ;-)
ich denke mal das sieht schlecht aus für den AN man muss nicht zu hause sitzen wenn man krank ist, man darf alltägliche dinge wie einkaufen gehen oder spazieren gehen aber einen laden öffnen, drin arbeiten (gutscheine verkaufen ist arbeiten), das ist sicher nicht erlaubt
kann er die Hände sehr gut benutzen im Fußpflegesalon
Hab ich eben auch gerafft aber wenn die Hände im Job nicht funktionieren aber in dem Laden.... is ja noch komischer.
und selber schuld
er wurde wärend einer krankschreibung in einem geschäft gesehen in dem er einer tätigkeit nachging und ja selbst wenn diese unentgeldlich statt fand- es ist ein vergehen gegen die eigene firma denn krankschreibung gilt ja nicht von ungefähr und wenn es alles nicht soooooooo schlimm ist dann hätte er auch bei sich in der firma leichte aushilfsarbeiten machen können, krankschreiben heißt zwar nicht des todesgeweiht sein- und es erlaubt- einen kurzen einkauf und besorgungen ansonsten ist der krangeschriebene allerdings verpflichtet selbst zu seiner genesung schnellst möglich beizutragen und DAS WEISS ICH AUS ABSOLUT SICHERER QUELLE
sowas ist dich wirklich naiv
das denke ich auch zumindest hört man sowas ja öfter das die Arbeitgeber sowas machen, ist ja nix neues
....
5. Verhaltenpflichten während der Arbeitsunfähigkeit Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer verletzt insofern seine Pflichten, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05). Diese können ggf. auch nicht durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes gerechtfertigt werden. In Einzelfällen kann durch die Pflichtverletzung auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein.
Ich denke auch ihm fristlos zu kündigen. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt. Geht wohl jetzt vor Gericht.
bekommen- weil er schuld an dieser kündigung ist ( also mitschuld sperrfrist 6-12 wochen )
so einfach ist das-- der AN ist so oder so am AR***
er hat abkassiert und dazu gehörige arbeiten...fertig...
Hi, soweit ich weiss gilt das als Arbeit dann und dann wird er keine chance haben. Aber nur reine vermutung von mir. LG
Tja... das ist sicher gelaufen...
Meine Schwägerin war einmal so dösig, freitags zu einer Hochzeitsfeier zu gehen, obwohl sie inklusive diesem Tag eine AU hatte - die Braut war ihre Arbeitskollegin und der Hälfte der Gäste waren auch Kollegen...
echt plietsch, oder? Ihre Kündigung war auch fristlos.
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