Elternforum Rund ums Baby

Mein Lacher am Morgen

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sterntaler82

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Guten Morgen, Ich musste Anfang Dezember wegen meiner Schwangerschaftsdiabetis für vier Tage ins Krankenhaus. Also musste mein Mann zu Hause bleiben, da er im schichtdienst arbeitet und eome Haushaltshilfe seine arbeitszeiten ja nicht abdecken kann. Ja, jetzt kam die Ablehnung mit der Begründung meine 15 jährige , schulpflichtige Tochter hätte sich um ihre vier jüngeren Geschwister kümmern können. Ne, ist klar.


omagina

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

sonst gehts der krankenkasse aber gut...ja????..die sind doch nicht ganz dicht....sorry


fsw

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Antwort auf Beitrag von omagina

Stellt euch mal vor,man schreibt der großen Tochter in der Schule eine Entschuldigung,mit der Begründung,sie muss auf die jüngeren Geschwister aufpassen!


dee1972

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Da würde mir das Lachen im Hals stecken bleiben. Legst du Widerspruch ein? Meine GKV stellt HH sogar für Kinder bis 16 Jahre. Bei stationärem Klinikaufenthalt klappt das problemlos, ansonsten ist die HH auch schwer durchzubekommen.


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Würde der KK mal die Definiton von "Schulpflicht" UND "Betreung durch nichtvolljährige Geschwister" zukommen lassen.. das ist doch ein Witz.. da würde ich sofort anrufen und fragen, wie die sich das vorgestellt haben


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Ich hab gar keine Ahnung wie lange unsere Kasse vom alter das bezahlt. Unsere drei jüngsten sind erst 7 J, 2J, und 8 Monate, um die kann sich keine 15 jährige kümmern. Die beiden großen könnten sich wenn mein Mann arbeitet auch allein versorgen, mit dem Arbeitgeber meines Mannes könnte man reden das er ne Zeit keine Nachtschicht macht. Aber der brüller ist wir haben von der gleichen Kasse jetzt die Zusage per mail bekommen das wir hab dem 10dez. Für vier wochen täglich 8 stunden eine HH bekommen, da ich wegen meiner Diabetes so starke Probleme hab. Es muss keiner verstehen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Unterschiedliche Sachbearbeiter??? Mach den Widerspruch fertig und schicke ihn heute noch ab.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Bitte gleich Widerspruch einlegen!


sterntaler82

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Mein Mann ist auf 180, er wartet auf den Rückruf ansonsten fahren wir heute noch persönlich dran vorbei


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Der soll erst einmal einen Kaffee trinken, bevor er lospoltern ;-) Sachlich nachfragen, eine "Spitze" wäre es, die oder den Sachbearbeiter zu fragen, ob er oder sie selbst Kinder hat und ob man es selbst möchte, das die 15 jährige sich um die kleinen kümmern soll und dabei die schule verpasst? Oder ob die das Baby mit zur Schule nehmen sollte... Der gesunde Menschenverstand wird das wohl kaum als korrekte Lösung sehen. Kocht Euch beide etwas runter und löst das. Wobei, ich würde es schriftlich machen.


keks79

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Es hilft sowieso nur, fristgerecht Widerspruch einzulegen. HH wird bis zum 12. Lj gewährt, da fallt ihr ja rein und eine schulpflichtige Minderjährige darf gar nicht als Betreuung eingesetzt werden. Die KK soll das mal rechtlich begründen. Dem Bescheid wird im Widerspruch sicher abgeholfen werden.


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

...als Begründung von der Krankenkasse: 3 Kinder über 12, 3 unter 12, alle gehen zur Schule, Mutter in Kur und Vater natürlich berufstätig: na, da können doch die Großen sich um die Kleinen kümmern... genau, 4 Wochen lang. Hat mich etliche Telefonate mit der KK gekostet, und es sind unfreundliche Worte gefallen...


febrana

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Was für eine Frechheit..... das ist wieder Typisch. Einspruch einlegen, selbst ich habe eine bekommen obwohl ich keine Kinder habe und mein Mann nicht zu Hause bleiben kann weil ich nicht aufstehen darf. Den Typ von der Krankenkasse würde ich durchs Telefon ziehen. Meine Genehmigung hat ganze 24 h gedauert. Ich drücke dir die Daumen , lieben Gruß


ösitina

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Zum Lachen finde ich das eigentlich ganz und gar nicht... Eher gedankenlos, ist sowas überhaupt gesetzliche gedeckt? Bezweifle ich... Zum Kopfschütteln manche Behörden


leaelk

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Hallo, das ist ja genauso kurios, wie damals nach meiner Knie-Op, wo man mir sagte: "Wieso Haushaltshilfe? Sie sind doch zu Hause!" Ja, war ich, ABER ich konnte gar nichts machen, da ich mein Bein gar nicht belasten durfte und auch nicht durchstrecken und es möglichst hoch lagern sollte.... So wenig wie möglich rumlaufen. Äh ja...... Meine Älteste war damals 9 Jahre. Dazu hatte mein Sohn zur selben Zeit einen gebrochenen Ellenbogen..... Auch im Widerspruch wurde die Hilfe damals abgelehnt. Ich habe mir dann selbst gezahlt Hilfe organisieren müssen und hatte eine nette Ärztin, die mir einen Kontakt zu einer ihrer anderen Patientinnen geknüpft hat, die uns damals quasi als Leihoma unter die Arme gegriffen hat. Die Begründung finde ich heute noch kurios. Drücke Euch die Daumen, dass es für Euch besser läuft! Und ich würde auch alles schriftlich machen.