Mitglied inaktiv
Gibt es eine bestimmte Frist die, die Komunale Armutförderung einhalten muß für Antrags- und Widerspruchbearbeitung? Meine Eltern machen nun bestimmt schon 3 Monate daran rum und uns geht langsam das Geld aus (wir unterstützen wo es nur geht)!
10 bis 18 tage. länger hats bei uns damals auch nich gedauert. würd da mal druck machen lg cordi
Ich kann nochmal gucken, aber ich glaub es sind 6 Monate, dann kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. Wenn nach Antragstellung kein Geld mehr da ist, kann man einen Antrag auf Vorschuß stellen, hingehen mit dem Antrag (formlos) und Kontoauszug und nicht gehen, ehe man Geld hat!!! lg
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