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kurze frage zu alg 1

kurze frage zu alg 1

PoisonLady

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darf man als alg 1 bezieher eigentlich normal urlaub machen? also man muss ja verfügbar sein, falls man spontan ein jobagenbot vom amt bekommt, ist mir klar. aber wenn jetzt z.b. ein familienmitglied arbeitet, man bucht eine reise, das arbeitende familienmitlglied bezahlt, der rest der familie soll natürlich mit in den urlaub. wie ist das mit der person die alg 1 bekommt, falls man einen jobvorschlag bekommt?


kaathii

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Bescheid sagen.


PoisonLady

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Antwort auf Beitrag von kaathii

und probleme kriegt man da nicht?? ich hab halt irgendie die vorstellung man hätte als jobsuchender kein recht auf urlaub, man ist ja schon zuhause


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Ich kenn mich da nicht so aus. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man die den Familienurlaub verbietet. Du bist ja nicht der Leibeigene des Staates.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Wieso sollte man kein Recht auf urlaub haben? Verdient dein mann denn so wenig, das aufgestockt werden muss?


Rubbelchen

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Zu Hause sitzen heißt nicht Urlaub machen, jeder hat ein recht darauf Urlaub zumachen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Es geht um ALG 1 und nicht um Aufstockung. Bei ALG 1 interessiert es nicht, was der Mann verdient.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Rubbelchen

Habe ich etwas anderes behauptet?


AbgelHaine

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Antwort auf Beitrag von kaathii

es ist so das du vorher ja die erklärung unterschreiben musst das du verfuegbar bist und es anmeldest wenn du in den urlaub fahren solltest, also bist du verpflichtet dennen rechtzeitig bescheid zugeben. familien urlaub hin oder her, leider


Rubbelchen

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Du musst es nur angeben.


PoisonLady

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Antwort auf Beitrag von Rubbelchen

wir werden nicht aufgestockt, ich bin arbeitssuchend mit nem restleistungsanspruch von früher, weil ich arbeiten möchte. ich werde nur seit monaten nicht eingestellt und wir haben den urlaub halt ohne bedacht gebucht und das ist auch der erste urlaub seit 6 jahren, wir freuen und drauf. ich hatte auch ewig keinen termin und jetzt muss ich da jeden monat zum amt und meine bewerbungen nachweisen und meine vermittlerin ist eh so ne seltsame. sie meint, ich hätte wegen der kinder eh kaum chancen und müsse halt jeden job annehmen der kommt. ich bewerbe mich ja, nur im moment eher erfolglos. wegen dem urlaub hab ich halt bedenken gehabt ob ich da was sage, ich hätte schlimmstenfalls verzichtet und wär zuhause geblieben


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Du darfst 3 Wochen im Jahr weg sein, aber vorher anmelden und genehmigen lassen. In aller Regel gibt es da keine Probleme.


Mitglied inaktiv

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Ich habe gerade beim googeln entdeckt, dass meine Auskunft nicht so ganz richtig ist. Googel mal nach ALG 1 Urlaubsanspruch. Auf den verschiedenen Seiten der Agentur für Arbeit steht so einiges darüber.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Nach § 3 EAO steht es der Verfügbarkeit bis zu drei Wochen (Urlaub) im Kalenderjahr nicht entgegen, wenn das Arbeitsamt VORHER seine Zustimmung erteilt hat. LG Lucy