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Krankschreiben

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Krankschreiben

Anna0906

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Hallo, Ich bin sonst eher in den Monatsforen unterwegs, habe jetzt aber mal eine Frage, die mir hier wahrscheinlich eher jemand beantworten kann. Wir haben zwei Kinder, 2 und 4Monate. Beide noch zu Hause betreut. Mit der Kleinen bin ich seit gestern im Krankenhaus und der Große ist bei Oma. Jetzt wär meine Frage ob sich der Vater krankschreiben lassen kann um den Großen betreuen zu können, weil die Oma dies nicht die ganze Woche schafft und wies aussieht haben wir hier erstmal eine Dauerkarte gebucht. Vielleicht kann mir dazu ja jemand was sagen. Vielen Dank!


wir6

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Antwort auf Beitrag von Anna0906

soweit ich weiß, kann man sich nur für kranke Kinder "krankschreiben" lassen. Aber es gibt wohl Sonderurlaub für solche Fälle, nur der ist ja bekanntlich begrenzt. Es gibt wohl noch die Möglichkeite, den Mann anstatt einer Haushaltshilfe zu nehmen, aber da müsst ihr wohl mit finanziellen einbußen rechnen. Ich wünsche euch ganz bald Besserung und starke Nerven, dass ihr bald nach Hause könnt und es Bergauf geht


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Anna0906

Ob krankes Kind oder betreuungsbedürftige Kind, da wird kein Unterschied gemacht. LG


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Diese in Muttis Link erwähnte bezahlte Freistellung hab ich im Arbeitsleben leider selbst noch nie erlebt. Aber ich weiss, dass es bei meiner Cousine (Beamtin) so geregelt ist.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Anna0906

Nein er kann sich nicht krankschreiben lassen. Aber ruf mal bei deiner gesetzl. Krankenkasse an, wegen Haushaltshilfe. Mein Freund hat im Winter mal unsere Tochter für eine Woche zu Hause betreut, als ich selbst im KKH war und er wurde vom AG freigestellt und dann von der KK gezahlt. Abzüglich eines kleinen Eigenanteils (5 oder 10% weiss des grad nicht 100%ig).


nest118

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Antwort auf Beitrag von Anna0906

Du kannst bei deiner Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Dafür bekommst du vom Krankenhaus ein Schreiben, dass es unumgänglich war, dass du bei deinem Kind im kkh bleibst. Als Haushaltshilfe kannst du dann deinen Mann eintragen lassen, der dann unbezahlten Urlaub nehmen muss. Die Krankenkasse zahlt dann 68%des Gehalts. Dafür muss der Arbeitgeber einen Schreiben bzgl des Gehalts ausfüllen. Wir haben das schon paar Mal durch....


dee1972

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Antwort auf Beitrag von nest118

68% des Gehalts? Also da scheint es enorme Unterschiede bei den gesetzl. Krankenkassen zu geben. Meine KK übernimmt bis zu 25 €/h ! Und sogar für Kinder bis zum 16.LJ.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dee1972

bei uns staffelt sich das für kinder unter 3 jahren gibts das meiste. dann rechnen die KK ja damit, daß es eh im kindergarten ist, also bezahlen sie dann nur noch die nachmittagsstunden. der vater muß also entweder morgens arbeiten gehen oder einbußen in kauf nehmen. kinder ab 12, da zahlt die krankenkasse fast nix mehr.


Anna0906

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Antwort auf Beitrag von Anna0906

Vielen Dank für die Antworten! Mein Man hat jetzt erstmal Urlaub genommen um das schnell klären zu können. Aber ich werde morgen einfach mal bei der Krankenkasse anrufen um zu erfahren was die leisten würden.