Jochen75
Hallo,
in Kürze erwarten wir unseren Nachwuchs.
Thema aktuell ist die Frage wie wir unseren Nachwuchs krankenversichern.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten wir gesetzlich oder privat versichern lassen.
Die Frage ist nun, was macht mehr Sinn?
Über Anregungen würde ich mich freuen.
Gruß
Jochen
Wenn niemand von euch beiden privat versichert ist, werdet ihr auch das Kind nicht privat versichern, oder (falls das überhaupt geht). Ist einer privat versichert, dann muss das Kind auch in die Private. Die Kasse fragt auch regelmäßig danach, ob der Partner eventuell privat versichert ist.
"Ist einer privat versichert, dann muss das Kind auch in die Private." Stimmte bei uns nicht. Die Privatversicherung meines Partners hatte noch einige Bedingungen dafür, die ich aber jetzt nicht mehr weiß. Ich selbst bin freiwillig gesetzlich versichert und habe mein Kind da mit reingenommen. Wir sind bei der BARMER. Lg
"Freiwillig gesetzlich versichert"? Das glaube ich nicht. Das würde bedeuten, du könntest/müsstest dich eigentlich privat versichern und bleibst stattdessen lieber in der Gesetzlichen KV. Ich denke, du bist ganz automatisch gesetzlich versichert.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bin schon seit der Wiedervereinigung gesetzlich versichert bei der BARMER und habe dann meinen Sohn da mit reingenommen als er auf der Welt war. War kein Problem. Auch weil mein Sohn bis zu einem bestimmten Alter da "kostenlos" versichert ist. Mein Partner ist allerdings privat versichert.
Genau.....das ist nämlich was ganz anderes als "freiwillig gesetzlich versichert" zu sein.
Man kann schon freiwillig gesetzlich versichern - aber: das Kind ist dann nicht kostenlos in der Familienversicherung, sondern man zahlt einen Versicherungsbeitrag. Ob sich das lohnt?
Stimmt ...
hatte mich halt nur falsch ausgedrückt.
Rose ist nicht verheiratet und geht keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, also muss sie sich freiwillig gesetzlich versichern.
Stimmt also doch, was ich geschrieben habe, dass ich mich freiwillig gesetzlich versichert habe, auch wenn ich seit der Wiedervereinigung (damals begann auch meine Lehre) schon immer bei der BARMER war. Ich habe dann eben meinen Sohn mit reingenommen in die Versicherung.
Ah okay.....ich kenne das mit dem "freiwillig" nur wenn man die Wahl hat zwischen gesetzlich und privat. Rose hat dann demnach die Wahl zwischen gesetzlich oder gar nicht, und deswegen heißt es dann "freiwillig gesetzlich versichert "?!
Wenn ich jetzt einen festen Job hätte, wäre ich ja über den gesetzlich krankenversichert. Das war auch damals bei meiner ABM - Stelle so und bei meiner Lehre.
Zwischen "gesetzlich und nichts" gibts keine Wahl, daher auch nicht freiwillig.
Soweit ich weiß, wenn man einen versicherungspflichtigen Job hat ist man über die Firma gesetzlich krankenversichert. Das war auch damals bei meiner Lehre so und bei meiner ABM - Stelle. Nun habe ich keinen festen Job, also muss ich mich freiwillig gesetzlich versichern. Ich habe dann später noch mein Kind da mit rein genommen. Privat gehts da nicht, die würden mich eh nicht aufnehmen.
Nochmal: Du bist per Gesetz krankenversichert. Auch in der Arbeitslosigkeit. Freiwillig bedeutet, dass du eigentlich privat versichert wärst, aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleibst. In deinem Fall gibt es kein "freiwillig". Kann man auch einfach auf einer Inet Seite einer Versicherung nachlesen (TK, welche auch immer).
Mir wurde es damals aber so gesagt, dass ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, weil ich keinen Job habe.
Aber wir müssen uns doch deswegen nicht streiten oder?
Dann war mein erster Gedanke ja doch der Richtige.....
Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Da du nicht arbeitest, und dich nicht privat versichern kannst, MUSST du dich krankenversichern, und zahlst dafür den Mindestbeitrag. Freiwillig ist daran gar nichts!
Streiten? Nö, warum auch. Ich finde es nur erschreckend, dass man seine eigene Situation nicht kennt und bei seinem "Unwissen" bleibt, anstatt nachzulesen und zu lernen.
... und auch noch falsche Infos hier reinstellt, um den AP gänzlich zu verwirren. Röschen halt, wie sie leibt und lebt.
Ja, was soll man da noch dazu sagen...
Bei uns ist es nunmal so, dass mein Sohn über mich gesetzlich versichert ist und mein Partner eben alleine privat. Deshalb verwirre ich doch keinen.
Doch. Mit falschen Bezeichnungen. DU bist eben nicht freiwillig gesetzlich versichert. Und das hast du geschrieben.
Der Witz ist gut. ... wenn... hätte...wäre...damals.... Mal sehen wir oft du dich diese Woche noch mit deiner Lehre und ABM-Stelle brüstest. (wohlgemerkt beides in einem Zeitraum 25-30 Jahre absolviert). Dein CV muss echt beeindruckend sein, ich erstarre gerade vor Ehrfurcht. Ist der im A5-Format?
Ich bin privat versichert. Meine beiden Kinder sind über den Papa gesetzlich versichert. Ist auch definitiv die bessere Wahl und sie mussten nicht in die Private. Wir hatten die Wahl.
http://abc-der-krankenkassen.de/hausfrauen.htm aber in meinen monatlichen abrechnungen der bkk stand genau drin: "beiträge für freiwillige gesetzliche krankenversicherung" in elternzeit, ohne anspruch auf familienversicherung da ledig und selbstverständlich hatte ich kein wahlrecht zwischen privat und gesetzlich. es stand nur so in der abrechnung drin und das ist oben wohl auch gemeint
Hallo, seid ihr beiden gesetzlich versichert, ist das Kind (automatisch?) über euch mit gesetzlich krankenversichert. Ist einer von euch privat und der andere gesetzlich versichert, könnt ihr m.E. wählen wie das Kind versichert werden soll. Wobei ich im Bekanntenkreis niemanden kenne, der sein Kind dann freiwillig privat versichert hat. Seid ihr beide privat krankenversichert, kann das Kind auch nur privat versichert werden.
Wir sind privat und gesetzlich. Es gibt einen gehaltsgrenze, ab dem das Kind in die private mir rein muss. Meine waren 3 Jahre bei mir gesetzlich und müssten dann in die private wechseln. Bei uns lag die Grenze bei Ca. 50.000 Euro im Jahr. Wir waren Ca. 1,5 Jahre falsch versichert. Das hat einiges an Kosten verursacht. LG maxikid
Fehler. Ich bin gesetzlich , Mann und Kinder sind privat. LG maxikid
Wir sind gesetzlich und privat versichert. Durften aufgrund ähnlicher Einkommensverhältnisse wählen - klare Entscheidung für meine private Versicherung. Hätte es eine große Differenz zwischen den Gehältern gäbe müsste das Kind zum Mehrverdiener (in der Regel dann privat).
Vielleicht hilft das: https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/wie-kann-ich-mein-kind-krankenversichern/
Beide Eltern gesetzlich versichert: -> Kind gesetzlich versichert/familienversichert. Ein Elternteil oder beide Eltern privat versichert und über einer Mindesteinkommensgrenze: -> Kind privatversichert (da gibt es keine Wahlmöglichkeit. Ein Elternteil oder beide Eltern privat versichert und UNTER einer Mindesteinkommensgrenze: -> da hat man die Wahlmöglichkeit und ich persönlich würde immer die gesetzliche Krankenkasse vorziehen.
Hallo, also ich war lange Zeit freiwillig gesetzlich versichert und die Kinder waren kostenfrei bei mir mitversichert. Geht also auch. Mein Mann war und ist privat versichert. Mittlerweile sind wir alle in der Privaten, hat für uns mehr Sinn gemacht. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es 3 Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit das Kind in die Private muss. Einfach mal Termine bei den jemweiligen Krankenkassen machen und gegebenenfalls durchrechnen lassen. Lg Pödi
So, ich denke es ist an der Zeit hier mal einiges zu klären: Kernfrage: Sind die Eltern verheiratet oder nicht? Wenn verheiratet gibt es nur eingeschränkte Wahlmöglichkeit. Unverheiratete Eltern haben quasi vollkommene Freiheit: Gesetzlich oder privat, egal wer wieviel verdient. Vorteil privat: im Behandlungsbereich oft größerer Leistungskatalog, kürzere Wartezeiten. Nachteil: keine Leistungen wie Kind-krank, andere Hlfsmittel, etc "Freiwillig" versichert heißt heutzutage übrigens nur noch, dass man eben freiwillig in der GKV bleibt, auch wenn man in die PKV könnte (ob man das zahlen kann oder will ist dabei egal, und auch, ob einen die PKV nehmen würde). Dass man sich versichern muss ist inzwischen ja keine Frage mehr, da ich D ja nun inzwischen seit einigen Jahren Versicherungspflicht herrscht. Gruss D
Hallo Jochen, leider hast du nicht geschrieben, wie ihr als Eltern versichert seid. Vermutlich ist ein Elternteil privat versichert und einer gesetzlich? Gibt es ggf. Noch eine Beihilfe als Beamter? Wenn mindestens ein Elternteil in der privaten KV ist, können die Kinder dort mitversichert werden und es muss ein entsprechender Beitrag bezahlt werden , da kann man sich von der Kasse vorher ein Angebot holen. Bei der gesetzlichen KV können Kinder beitragsfrei mitversichert werden (Familienversicherung) wenn entweder der privat versicherte Elternteil unter der Versicherungspflichtgrenze verdient (das sind 2017 4.800 € pro Monat) oder wenn beide über dieser Grenze liegen und der privat Versicherte weniger verdient als der gesetzlich Versicherte. Wenn die Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung nicht vorliegen, könnte man die Kinder noch freiwillig gesetzlich versichern (der Beitrag schwankt je nach Krankenkasse, ist ggf. teurer als privat). Bei uns ist es so dass ich privat versichert bin und mein Mann gesetzlich, die Kinder lassen wir bei meinem Mann mitversichern (momentan beitragsfrei). Für uns war neben dem gesparten Geld vor allem wichtig, dass bei gesetzlich Versicherten nicht so dass Risiko besteht, dass die Ärzte viele unnötige Untersuchungen machen (da ich selbst schlechte Erfahrungen gemacht habe). Außerdem spare ich mir den ganzen Papierkram mit den Abrechnungen.
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