Regina87
Aktuell bin ich krankgeschrieben. Corona verlief zwar mild aber ich bin noch nicht voll belastbar und musste nach 4 Tagen arbeiten in FFP2 Maske die Notbremse ziehen. Nun hat meine Tochter morgen einen Augenarzt Termin, der seit Monaten steht und wichtig ist. Sie kooperiert bei der Untersuchung nur mit meinem Beisein. Mann hat es mal versucht und musste abbrechen. Irgendwie hab ich ein schlechtes Gewissen, im Krankenschein diesen Termin zu begleiten. Rechtlich spricht aber nix dagegen, oder?
nein da musst du kein schlechtes Gewissen haben.. du darfst nur nicht verreisen aber deine Tochter zum Arzt begleiten darfst du schon..
Selbst verreisen darf man - wenn es zur genesung beiträgt.
Aber nur im Inland.
Auch falsch - auch im Ausland. Nur wenn du im Krankengeldbezug bist, musst du einen Antrag bei der KK stellen, um außerhalb der EU zu verreisen.
Auch fürs EU-Ausland ist Zustimmung der KK nötig. Ob nur im Krankengeld-Bezug, weiß ich gerade nicht. Egal, die Fragerein darf jedenfalls ihr Kind begleiten. :-)
Nein, da spricht nichts gegen. Ich kann dich aber verstehen, ich hab neulich ein schlechtes Gewissen gehabt, weil ich auf dem Weg von der Arbeit noch bei Rossmann angehalten habe und mich mit Tee und Erkältungsbalsam versorgt habe...
Das ist sicherlich unproblematisch und steht Deiner Genesung nicht entgegen. Ein Nachtclubbesuch wäre deutlich anders zu bewerten.
Genau, rechtlich spricht nichts dagegen. Eine AU heisst ja nicht, dass man seine Wohnung nicht verlassen darf. Du dürftest ja auch spazieren gehen, einkaufen etc.. Alles, was Deine Genesung nicht gefährdet, ist auch mit AU erlaubt. Alles Gute beim Augenarzt.
Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat alles dafür zu tun, dass er bald wieder einsatzbereit ist.
Dagegen verstößt du ja nicht, gehst deiner Fürsorgepflicht nach jeder verhindert auch noch unnötige Kindkranktage