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Krankemschein und Termin mit Kind

Krankemschein und Termin mit Kind

Regina87

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Aktuell bin ich krankgeschrieben. Corona verlief zwar mild aber ich bin noch nicht voll belastbar und musste nach 4 Tagen arbeiten in FFP2 Maske die Notbremse ziehen. Nun hat meine Tochter morgen einen Augenarzt Termin, der seit Monaten steht und wichtig ist. Sie kooperiert bei der Untersuchung nur mit meinem Beisein. Mann hat es mal versucht und musste abbrechen. Irgendwie hab ich ein schlechtes Gewissen, im Krankenschein diesen Termin zu begleiten. Rechtlich spricht aber nix dagegen, oder?


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Regina87

nein da musst du kein schlechtes Gewissen haben.. du darfst nur nicht verreisen aber deine Tochter zum Arzt begleiten darfst du schon..


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von linghoppe.

Selbst verreisen darf man - wenn es zur genesung beiträgt.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Auch falsch - auch im Ausland. Nur wenn du im Krankengeldbezug bist, musst du einen Antrag bei der KK stellen, um außerhalb der EU zu verreisen.


auf der Reise

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Antwort auf Beitrag von ilsevonderunkrautfarm

Auch fürs EU-Ausland ist Zustimmung der KK nötig. Ob nur im Krankengeld-Bezug, weiß ich gerade nicht. Egal, die Fragerein darf jedenfalls ihr Kind begleiten. :-)


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Regina87

Nein, da spricht nichts gegen. Ich kann dich aber verstehen, ich hab neulich ein schlechtes Gewissen gehabt, weil ich auf dem Weg von der Arbeit noch bei Rossmann angehalten habe und mich mit Tee und Erkältungsbalsam versorgt habe...


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Regina87

Das ist sicherlich unproblematisch und steht Deiner Genesung nicht entgegen. Ein Nachtclubbesuch wäre deutlich anders zu bewerten.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Regina87

Genau, rechtlich spricht nichts dagegen. Eine AU heisst ja nicht, dass man seine Wohnung nicht verlassen darf. Du dürftest ja auch spazieren gehen, einkaufen etc.. Alles, was Deine Genesung nicht gefährdet, ist auch mit AU erlaubt. Alles Gute beim Augenarzt.


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von Regina87

Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat alles dafür zu tun, dass er bald wieder einsatzbereit ist. Dagegen verstößt du ja nicht, gehst deiner Fürsorgepflicht nach jeder verhindert auch noch unnötige Kindkranktage