muffelzahn
Hallo, kennt sich jemand damit aus? Hab den Verlängerungantrag von der Kindergeldkasse bekommen , da mein Sohn volljährig wird. Er bekommt eine Kinderrente aus der Schweiz. Diese Kinderrente, hab ich nun raus gefunden, ist eine Leistung die nicht mit dem Kindergeld gleichzusetzen ist. Gibt auch ein Gerichtsurteil aus 2002, demnach muss neben der Rente Kindergeld gezahlt werden. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die Rente trotzdem angeben muß .
Angeben würde ich sie auf jeden Fall! Beispiel: bei uns darf das Pflegegeld auch nicht angerechnet werden, trotzdem muss ich es angeben, sonst gäbe es Ärger! Vielleicht weiß ja noch jemand genaueres...
Frag mal bei Fr. Bader im Expertenforum nach, die weiß sicher Rat! Lg
Nein, du musst die Rente nicht angeben. Was du angeben müsstest ist, wenn der andere Elternteil in der Schweiz/Ausland lebt oder von dort eine Leistung/Rente bekommst. Aber nicht dir der Kinder. Lg
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