AntjeSvantje
hallo ich habe eine etwas komplizierte und für viele unverständliche frage ich bin schwanger nicht von ehemann schwanger geworden bin ich im november 2019. scheidungsantrag wurde gestellt im dezember 2019. mein nochehemann hat die polnische und die deutsche staatsangehörigkeit. wahrscheinlich wird die scheidung wegen corona bei geburt des kindes nicht rechtskräftig sein. mein ungeborenes würde somit automatisch die deutsche und die polnische staatsangehörigkeit bekommen (so wie meine tochter die ich mit meinem ehemann gezeugt habe) ?? wenn die vaterschaftsanfechtung beginnt durch meinen nochehemann verliert mein baby dann auch wieder die polnische staatsangehörigkeit bzw. wenn der leibliche vater gefunden wird? der leibliche vater wird die vaterschaft nicht freiwillig anerkennen, er weigert sich schon jetzt, deswegen wird nichts rechtliches (w.z.b anerkennung vor einem notar) vor der geburt stattfinden, der leibliche vater muss quasi erst mit vatetschaftstest und gericht dazu gehwungen werden. ich hoffe, dass mein baby die polnische staatsangehörugkeit behalten darf, auch wenn mein nochehemann aus der nummer raus ist. ist das rechtlich möglich oder nur mein wunschdenken? ich habe nur die deutsche staatsbürgerschaft. der leibliche vater auch nur die deutsche falls es noch wichtig ist ablauf des trennungsjahres 6.12.2019 letzte periode vor aktueller schwangerschaft 06.11.2019 errechneter geburtstermin 13.08.2020 befruchtung hat ende november 2019 stattgefunden also noch IM trennungsjahr
Hej! Sowas ist immer als rechtiche Frage schwer n einem Forum zu beantworten. Ehelich geboren hat Deni Kind erstmal die polnische Staatsbürgerschaft (sofern Polen fda kenie anderen Regeln als Dtld. hat - schon DA fängt die Problematik ja an: es muß für beide Länder gelten können!). Bei einer "normalen" Scheidung ohne Anfechtung der Vaterschaft wäre das auch keni problem: Da behält das Kind die Staatsbürgerschaften. Den nda bleibt ja der Vater der Vater. Bei einer Adoption hingegen verlieren die Kinder ihre ursprüngliche Nationalität und bekommen die der Adoptiveltern. Da eben die Verbindung zum Ursprunbg (erstmal und vor allem rechtlich gesehen) gekappt sind. Aber wenn Dein Mann die Vaterschaft von Anfang an - und bereits in Scheidung lebend - nicht anerkannt, ist die Lage ja wieder anders. Dann hat sich der "Vater" von Anfang an vom Kind distanziert und - da die Scheidung so gut wie durch ist - .auch von Dir . Ich würde wohl einen Rechtsanwalt miteinziehen,der zumindest wissen soltle, wo er sich rechtich gesichet schlaumachen kann. MERKE: BUNDESÄMTER wissen da oft auch nicht 1005ig Bescheid, da ist man früh, die bundesdeutschen Gesetze und Regeln zu können - wie es in den einzelnen Ländern aussieht, erfährt man ja eher dort. Das weiß ein bundesdeutscher Standesbeamter, Konsul etc, beieleibe nicht gut genug! Alles Gute - Ursel, DK
danke dir für die antwort! habe noch eine frage zu deiner antwort zitat "Aber wenn Dein Mann die Vaterschaft von Anfang an - und bereits in Scheidung lebend - nicht anerkannt, ist die Lage ja wieder anders." aber er muss die vaterschaft doch nicht anerkennen oder? durch meine ehe zu ihm wird er doch gesetzlich der vater meines kindes? natürlich wird er es anfechten.. aber mein kind wird bei seiner geburt dann wohl auf jeden fall die deutsche und polnische staatsangehörigkeit haben. die frage ist nur ob es sie behalten kann wenn der leibliche vater nach ein paar monaten ermittelt wird
die frage habe ich schon hier im rechtsforum gestellt. aber vll hat ja einer von euch bsp. aus persönlicher erfahrung ähnliches durch
verheiratet bist, wird er Vater des Kindes und gibt auch dir polnische StA an das Kind weiter. (Ich gehe jetzt mal davon aus, das Polen auch das Abstammungsprinzip hat). Wir die Vaterschaft angefochten und durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt, dass das Kind nichtehelich ist, wird das Kind rechtlich so gestellt, als hätte es nie einen Vater gehabt und "verliert" somit auch die polnische StA. Die Feststellung der Nichtehelichkeit kann auch während der Ehe beantragt werden und setzt nicht zwingend voraus, daß der Erzeuger des Kindes in den Startlöchern steht, um die Vaterschaft anzuerkennen. Die Feststellung dieser Vaterschaft ist ein eigenständiges Verfahren LG Schru
danke für deibe antwort "Ich gehe jetzt mal davon aus, das Polen auch das Abstammungsprinzip hat)" ja hat es weil die wirkliche tochter von mir und meinem ehemann auch beide staatsangehörigkeiten hat. schade dass mein ungeborenes die polnische staatsangehörigkeit wieder verlieren wird :(
keinen polnischen Verwandten hat
Schru, toll, Du scheinst Dich rechtlich auszukennen. D.h. hieße auch,s elbst wenn man verheiratet bleibt, der Ehemann aber eine Vaterschaft nicht anerkennt, bverliert das Kind dessen Staatsbürgerschaft? Oder nur bei (gleichzeitiger/späterer) Scheidung? Antje, stimmt, generell gilt der Ehemann als Vater - aber wenn Dein Noch-Ehemann das Kind nicht als seins anerkennt plus Ihr nur noch wegen Corona nicht geschieden seid, also deutliche Trennungsabsichten geäußert sind, mag es ja anders aussehen und diese Ehelichkeit per Automatik dann schon außer Gefecht sein. Schru hat sich aber ohne Mutmaßungen geäußert, Wirkliche Sicherheit hast Du wohl nur von amtlicher Stelle. Trotzdem interessant, Danke Schru. Gruß Ursel, DK
7Jahre SGL im Ausländeramt, dann SGL der Führerscheinstelle, danach Veterinäramt und nun Umweltamt. Ich bin also gesegnet mit gesundem Halbwissen aus allen Bereichen. Vaterschaftsanerkennungen und Feststellungen waren im Jugendamt , wie sagt man so schön, mein tägliches Brot. Im Ausländeramt war dann natürlich immer mal wieder Fragen der Staatsangehörigkeit zu klären. Ist zwar schon eine Weile her, aber dennoch ist vieles hängen geblieben. Zu Deiner Frage: Der Ehemann muss ja die Vaterschaft gar nicht anerkennen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kind, das in einer Ehe geboren wird, grundsätzlich der Ehemann auch der Vater ist. Kommt also ein Kind in einer Ehe zur Welt, wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen. (Außer in einem Sonderfall, wenn sich Noch-Ehemann,Noch- Ehefrau und potentieller Vater des Kindes einig sind und entsprechende Willenserklärung abgegeben haben) Ist also ein Ehemann der Meinung, er ist NICHT der Vater, muss er aktiv werden, um die Vaterschaft "loszuwerden", also eine Vaterschaftsanfechtungsklage beim Gericht führen. NIEMALS löst sich eine Vaterschaft automatisch auf, egal, ob da irgendwelche Trennungsabsichten der Eheleute im Raum standen. Selbst wenn der Ehemann praktisch gar nicht der biologische Vater sein kann (z. B. Gefängnisaufenthalt ohbe Kontakt zur Ehefrau), wird er als Vater eingetragen. Der Gesetzgeber hat ein starkes Interesse, dass ein Kind langfristig einen (rechtlichen) Vater hat. Wird dann per Gericht auf Antrag (!) festgestellt, dass der Ehemann nicht Vater des Kindes ist, wird das Kind ab dem Moment rechtlich so gestellt, als hätte es nie einen Vater gehabt. Das ist völlig unabhängig ob die Eltern geschieden werden, bzw sind. So taucht z. B. in aktuellen Geburtsurkunde nicht mehr der Ehemann als Vater auf. LG
Danke, das finde ich toll, erschöpfendeAuskunft. Gruß Ursel, DK
Die Beantwortung der Frage wird sich nach polnischem Recht richten. Es hat wenig Sinn, so eine Frage in einem deutschen Forum zu stellen. Es gibt Anwälte auch in Deutschland, die sich mit polnischem Familienrecht auskennen, ggf. dort einmal nachfragen.
Dafür, dass du nur die Farbe des Autos weißt und das er bayrischen Dialekt spricht
War das nicht der, der verheiratet war? Ich steig nicht mehr durch!
den mist hast du schon bei frau bader geschrieben gerne nochmal hier das sind 2 völlig unterschiedliche nutzer (wer lesen kann...) hatte ich nie auch nur einen einzigen one night stand und schon gar nicht mit unbekannten (aids lässt grüßen) also hör mal auf so einen müll zu verbreiten
Klugscheismodus aus
https://www.rund-ums-baby.de/forum/Schwanger-aber-Ehemann-ist-nicht-der-Vater_5412460.htm Da passt doch alles; Zeitpunkt wann Scheidung eingereicht wurde ; Zeitpunkt des ONS, vorraussichtlicher Geburtstermin; Ehemann miit doppelter Staatsbürgerrschaft ..... Was wäre schon sehr viel Zufall wenn das 2 verschiedene Personen wären.
ähmm.... die wesentlichen eckdaten sind total verschieden! ich weiss wer der vater ist und will anders als die dame keinen UHV beantragen und sixhe deswegen auch keine hilfe im forum! außerdem bin ich nicht nach der suche nach dem KV weil ich weiß wer der KV ist!
Die pl Staatsangehörigkeit bekommt das Kind auch erst, wenn Ihr sie aktiv beantragt, also bei der Botschaft oder direkt bei einem Standesamt in Polen, wo der "Vater" evtl. gemeldet ist.
nee das ist falsch bei unserem wirklichen gemeinsamen kind war es automatisch da
Hallo, Eine Staatsangehörigkeit muss man i. d. R. als solche nicht beantragen, wohl aber den ganzen Papierkram drumherum erledigen. Wenn eine Staatsangehörigkeit z. B. per Abstammung "vererbt" wird, erbt man sie, ob man will oder nicht. Dass dies evtl. auch sauber dokumentiert ist und ggf. auch der dazugehörige Pass beantragt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. LG D
Sara, Wie kommst du denn da drauf? Wenn die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wird (so ist es mit der polnischen) hat das Kind mit der Geburt automatisch diese Staatsbürgerschaft. Was danach kommt, st Papierkram. Das Kind einer deutschen Mutter, das im Ausland zur Welt kommt, ist doch auch deutsch, obwohl es bei der Geburt noch keinen deutschen Reisepass umhängen hat. LG luvi
Hej Sara! Woher beziehst DU den Deine "Weisheit", die Du hier so überzeugt, aber eben nicht überzeuigend, äußerst? da müßte Polen schon abstrus handeln, wenn ein polnischee Hemann seine Statsbürgerschaft erst "vererben" kann, wenn siebeantragt wird. Übrigens muß auch kein dt. Kind, egal ob Dtld. oder anders wo geboren, diese Staatsbürgerschaft erst beantragen. Die Staatsbürgerschaft hat man durch Abstammung, die muß man weder in noch außerhalb Dtld. "beantragen". Wenn Du das also schon relativ verkehrt für Dtld. äußerst, bezweifele ich, daß Deine (indizierte ) Annahme,das sei für Polen anders, stimmt!!! Gruß Ursel, DK
Wir ( Partner Nigerianer, ich Deutsche) wurden nach der Geburt unseres Sohnes gefragt, welche Staatsbürgerschaft er erhalten soll.
"Ob man will oder nicht " scheint also nicht zu stimmen, sonst müsste er ja auch automatisch beide bekommen haben.
Stimmt so nicht ganz, wir mussten letztes Jahr auch erst die deutsche Staatsbürgerschaft für unsere Tochter beantragen. Der Bruder hat sie ab Geburt, wir Eltern nicht. Bei unserer Kleinen wurde es erst abgelehnt, wir haben dann Widerspruch eingelegt und dann bekam sie sie auch.
Warum ist das so wichtig, dass das Kind die polnische Staatsangehörigkeit hat?
Das wäre mein kleinstes Problem
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