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Kind auf der Lohnsteuerkarte

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Kind auf der Lohnsteuerkarte

MeinSternchen

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Hallo ihr Lieben ! Habe grad meinen Ex wegen halbem Kind auf seiner Lohnsteuerkarte gefragt - und er hat unsere Tochter dort als halbes Kind eingetragen , wie er meint , weil " wir ja das gemeinsame Sorgerecht haben " . Dadurch bekommt er von seiner Firma natürlich Zuschläge , was ich nicht so prickelnd finde - er kümmert sich kaum , Umgang findet nicht regelmässig statt , mal alle paar Wochen ,Essen und Trinken muss ich ihr dann mitgeben ,Unterhalt läuft seit Februar sehr schleppend ,das habe ich vor kurzem ans Jugendamt abgegegeben , seit Montag wird auch eine Beistandschaft eingerichtet ,ich möchte dem gnädigen Herrn wegen dem Geld nicht weiter hinterherlaufen . Nun rief er grad nochmal an , und drohte mir ,ja nicht auf die Idee zu kommen ,auf meine Lohnsteuerkarte ein ganzes Kind eintragen zu lassen , dann würen ihm ja all die Zuschläge flöten gehen . Wie ist das bei Euch anderen Ae `s geregelt ? Lg !


mf4

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Wenn er UH zahlt steht es ihm zu, zahlt er nicht dann nicht. Mit SR hat das nichts zu tun.


maryplysch

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Ich bin auch getrennt und habe unsere beiden Kinder komplett auf der Lohnsteuerkarte plus noch das halbe Kind von ihm aus einer früheren Beziehung.


mf4

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Antwort auf Beitrag von maryplysch

Wenn er es so hinnimmt ist dagegen nichts einzuwenden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

warum bekommt man NATÜRLICH zuschläge bei einem halben Kind?


MeinSternchen

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Er hat einen alten Arbeitsbertrag ,nachdem werden ihm noch Sozialzuschläge ausgezahlt , bei den neueren Arbeitsverträgen in seiner Firma gibts die nicht mehr .Würde ich jetzt das ganze Kind eintragen lassen ,würde er nichts mehr extra bekommen . Wie hoch diese Zuschläge sind ,weiss ich leider nicht .Aber er probt hier jetzt grad telefonisch den Aufstand , also denke ich , das es nicht wenig sein wird , er regt sich nämlich sehr auf ... Lg !


MamavonLucas

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Habe beide Kinder auf meiner Karte.Mein Ex Mann rechnete sich das aus ob es sich für ihn lohnt wenn er eines bei sich bzw je 1/2 und kam zu dem Schluß es bringt ihm nichts.... Gruss MvL


Pamo

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Selbst wenn er das halbe Kind auf der Karte hat, kannst du alle Zuschläge via Steuererklärung für dich beanspruchen, wenn er weniger als 75% des Mindestunterhalts zahlt. Wenn es bei dir etwas gibt.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Wenn er keinen Unterhalt zahlt, dürfte er keinen ANspruch haben - weder auf die steuerliche Begünstigung noch auf Familienzuschläge des AG, denn er hat ja keine Fam. zu ernähren. Wie genau das rechtlich ist, kann ich dir leider nicht sagen. Mit dem Sorgerecht hat es aber wohl nix zu tun. Lass dich beim Jugendamt und Finanzamt beraten, da kann man dir bestimmt weiterhelfen. LG


luna8

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

du arbeitest? wenn ja und er bezahlt keinen Unterhalt würd ichs komplett auf deine Lohnsteuerkarte setzen. ihr beide arbeitet und er bezahlt UH, 1/2 und 1/2 du arbeitest nicht, dann würde ich es komplett auf ihn schreiben ( den Unterhalt kannst du ja einklagen, bzw das Amt holt es sich ja wieder bei ihm, wenn du UHV bekommst, das ist ja dann auch mehr). und die Kinderfreibeträge wieder zu ändern geht ja auch.