Mitglied inaktiv
Guten Morgen,
ich brauch mal eure Hilfe!
Es geht um die Steuerklärung. Ich hatte bis Juni 09 Elternzeit, seit Feb. 09 geht mein Kleiner in den KiGa und ich hab ein Nebenjob.
Ich hab aber noch nie eine Steuererklärung gemacht, nur mein Freund. Wir sind übrigens nicht verheiratet. Kann er da jetzt die kompletten Betreuungskosten draufschreiben?
Was braucht man da für Nachweise? - Denn es wird ja von meinem Konto abgebucht!?
Kennt sich da jemand aus?
Liebe Grüße
Bei mir wollte sie Kopie der Auszüge. Habs aber auch immer auf mich genommen.
Hallo, bei uns war es so, daß wir beim Kiga eine Bescheinigung über die Kosten gefragt haben. Allerdings, müssen Essenskosten und Betreuungskosten getrennt sein, da der Finanzamt das Essen nicht anerkennt. LG Sylvie
Ich glaube du musst ein volles Jahr wieder gearbeitet haben.....bin mir aber nicht 100pro sicher! LG Lucy
Bei Kindern unter 3 Jahren werden die Betreuungszeiten anerkannt, die du zum Arbeiten brauchst. In Monaten, wo das Kind betreut wird, du aber nicht gearbeitet hast, wird nichts anerkannt (Eingewöhnung z.B.!). Kontoauszüge wollen sie haben und die Rechnungen. Ich weiß aber nicht, wie es bei unverheirateten ist... Vermutlich kannst nur du die Kosten absetzen, bin mir aber nicht sicher. Du mußt KEIN ganzes Jahr gearbeitet haben! Bei Kinder ab 3 Jahren kann man die Kosten absetzen, egal ob beide Eltern arbeiten oder nicht. LG, Mari
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