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Kieferorhopädische Kosten und Steuererklärung

Kieferorhopädische Kosten und Steuererklärung

Meine_Zwerge

Hallo, ich bin grade dabei, unsere Unterlagen für die Steuer fertig zu machen. Jetzt frag ich mich, ob die Selbstzahlerkosten vom Kieferothopäden mit eingereicht werden sollen? Bei erfolgreicher Behandlung soll man ja die Kosten von der Krankenkasse wiederbekommen. Kenne mich da leider nicht aus. LG


Kater Keks

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

Ich meine, es geht. Vielleicht hilft dir das: https://www.google.de/amp/s/amp.focus.de/finanzen/steuern/tid-33834/aussergewoehnliche-belastung-so-zahlt-das-finanzamt-ihre-arztrechnung_aid_1116325.html


kattta

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

bei mir ( finanzamt köln) wurden die selbstanteile nicht anerkannt


Alhambra

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

Generell kannst du Heilbehandlungskosten anbringen, aber sie müssen auch einen bestimmten Betrag überschreiten. Und nur was drüber liegt, wird dann berücksichtigt. Und das ist wiederum einkommensabhängig. Wenn etwas größeres anliegt, sollte man auch alle Apotheken-Quittungen sammeln und einreichen. Wir sammeln generell alle Belege, wer weiß schon, was noch alles kommt.


sternenfee75

Antwort auf Beitrag von Alhambra

Unser Kieferorthopäden drückt mir immer eine Liste aus, wie oft wir da waren, wegen der Fahrten. Das reiche ich dann auch mit ein. Generell muss man aber mit den Kosten über 3% des Einkommens liegen, sonst wird es nicht angerechnet. Allerdings summiert es sich hier dank Brille, Spange,...


Meine_Zwerge

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

Danke für eure Antworten. Das mit den Fahrtkosten wusste ich auch nicht. Ich werde die Rechnungen einfach mal mit reingehen- dann schaun ma mal was rauskommt. Ach so, welcher Betrag muss den überschritten werden? Gibt es da eine Tabelle wo man nachschauen kann? VG


Charlie+Lola

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

usw. gehen. Die Kosten für die Spange haben wir mit angegeben und wurden geschluckt. lg


Alhambra

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

https://www.finanztip.de/krankheitskosten/ schau mal hier: es spielen einige Faktoren zusammen, ob Kinder oder nicht und je höher das Einkommen desto höher die Summe, die dir zugemutet wird. Aber wie gesagt, sammeln lohnt sich generell. Selbst die Apo-Belege für ordinäre Inbuprofen oder Nasentropfen. Kommt einmal ein größer Batzen, was bei Zahnerzatz schnell passiert, macht so Kleinvieh auch Mist und kommt dann zum Tragen.


Kinderland

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

Nein die kannst du nicht absetzen. Nach Ende der Behandlung bekommst du die von der KK wieder. Sollte diese nicht zahlen(egal welcher Grund) dann bekommst du die von der Steuer erst wieder.


dkteufelchen

Antwort auf Beitrag von Kinderland

es gibt aber auch noch kosten bei KFO die man NICHT wieder bekommt. bei uns pro kind schlappe 1200 euro. und die sind sehr wohl absetzbar. außerdem bekommt man die kosten nicht jährlich wieder


Tini_79

Antwort auf Beitrag von Meine_Zwerge

Auf jeden Fall erstmal angeben, wie alle Krankheitskosten, inkl Fahrtwegen! Die Höhe der zumutbare Belastung ist nicht mehr pauschal ein Prozentsatz (wurde 2017 geändert), dagegen hatte nämlich jemand geklagt. Und selbst wenn die Kasse später einen Teil erstatten sollte, dann müsste ja trotzdem das Zuflussprinzip gelten- jetzt in dem betreffenden Jahr hast du erstmal gezahlt.