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Kennt sich jemand mit Mietrecht aus?

Kennt sich jemand mit Mietrecht aus?

nest118

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Folgende Situation: Der Mieter ist im Urlaub, der Vermieter hat einen Schlüssel von der Wohnung. Während der Mieter im Urlaub ist, kommt der Schornsteinfeger und muss in die Wohnung. Darf der Vermieter dann den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von nest118

wenn es nciht vorher abgesprochen wurde - NEIN nur notfallsituationen wären davon ausgenommen. das ist aber kein notfall.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von nest118

Also zumindest ein bisschen mit Schornsteinfegern :) Den ich kenne, der meldet sich mind. 2 Wochen im Voraus an und kommt ggfs auch ein 2. mal.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von nest118

Was war denn abgesprochen zwischen Vermieter und Mieter? Immerhin hatte der Vermieter einen Zweitschlüssel. Für welche Zwecke wurde dieser Schlüssel ihm überlassen? Ansonsten darf der Mieter dem Schornsteinfeger den Zutritt zur Wohnung (sofern notwendig) nicht verwähren. Allerdings muss der Vermieter rechtzeitig den Mieter von dem anstehenden Termin in Kenntnis setzen.


nest118

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Antwort auf Beitrag von nest118

Dann lag ich ja doch richtig!


omagina

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Antwort auf Beitrag von nest118

der schwarze mann kommt auch nochmal wieder....und im normalfall meldet er sich so rechtzeitig an das solche sachen erst gar nicht passieren...zumindestens ist das bei uns der fall...lg regina


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von nest118

Dass der Vermieter einen Schlüssel hat ist schon rechtswidrig, außer der Mieter hat ihm diesen freiwillig überlassen. Die Wohnung betreten ist Hausfriedensbruch. Das darf er nur im Notfall mit Zeugen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nest118

ein vermieter darf nicht ohne weiteres in deine wohnung, wenn du nicht da bist. selbst wenn du zuhause bist, muß er sich 24 stunden vorher ankündigen. Auch bei einem notfall geht das nicht so ohne weiteres. Angenommen es brennt bei dir in der wohnung, dann darf er auch nicht einfach so rein, sondern muß die feuerwehr anrufen und warten bis die da ist. erst dann darf er den zweitschlüssel benutzen und in die wohnung reingehen. Ich habe das schon oft mitbekommen bei sog. türöffnungen in notfällen. wenn niemand die ausdrückliche erlaubnis hat, in die wohnung zu gehen, dann muß auf die feuerwehr gewartet werden. ein schornsteinfeger ist ja in dem fall schon gar kein notfall. in mehrfamilienhäusern meldet er sich ja rechtzeitig an, indem er einen zettel an die haustüre heftet. (früher haben sie an die mauer oder haustüre mit kreide eine leiter und ein datum gemalt)