Nhu Hoang
Hallo, Bei uns wurde eingebrochen und die Tür ist komplett kaputt und muss ausgetauscht werden. Hapftlichtversicherung ist vorhin. Bleib ich auf den Schaden sitzen ?
Versteh nur Bahnhof
Dadurch das bei mir eingebrochen wurde und die Eingangstor komplett kaputt ist, muss sie ausgetauscht werden. Der Vermieter meinte wenn ich Glück habe übernimmt es die Haftpflicht Versicherung. Der Versicherung meinte wiederum die sind sich nicht sicher ob sie es ersetzen . Bleib ich also auf den Schaden sitzen ? Oder gehört es auch zu einem hapftlichschaden ?
Ok, jetzt ist es verständlicher. Habe ich ja vermutet. Für gemietete Sachen ist die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Du bist da raus. Deine Hausrat übernimmt nur deine eigenen Schäden, also alle gegenstände, die du bei einem Umzug mitnehmen würdest. Dazu gehören ja Haustüren eher nicht ;-)
Der Vermieter muss dich darum kümmern, nicht auf dich abwälzen. Hier findest du auch Informationen dazu: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbruchschaden.htm
Wenn du einen Vermieter hast, muss der die Türe ersetzten und darf sich dann mit seiner Versicherung rumstreiten. Ohne entsprechende Haustüre ist es nicht vermietbar. https://www.focus.de/immobilien/wohnen/recht-vermieter-muss-kaputte-wohnungstuer-nach-einbruch-ersetzen_id_2823372.html Würde den gute Mann mal darauf hinweisen.
Ist eine Haftpflichtversicherung nicht dafür da, einen Schaden abzudecken, den der Versicherungsnehmer VERSCHULDET hat? Ich würde bei der Versicherung anrufen. Habt Ihr eine Hausrat-Versicherung, ggf. gegen Diebstahl/Einbruch?
Nein ich bin nur Hapftlicht versichert
Kommt drauf an ob es ein Eigenheim ist oder eine Mietwohnung. Türen oder Fenster, die beim Einbruch in eine Mietwohnung kaputtgehen, sind Sache des Vermieters. Das sind gemietete Sachen Sie schreibt aber zu wenig.
Mietwohnung. Mein Vermieter meinte es wär nicht sein Problem sondern mein Problem
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Danke :)
da versucht sich der vermieter einfach rauszureden und erzählt dir müll. lass das nicht auf dir sitzen.
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die andere an deinem Eigentum hinterlassen haben (Ausfalldeckung).
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