Mitglied inaktiv
Ne Freundin hatte heute ihren letzten Tag, Vertrag läuft zum 31. aus und sie hat noch keinen Vertrag... Samstag soll sie auf Arbeit kommen, arbeitslos gemeldet hat sie sich schon. Muss sie Samstag auf Arbeit!? Dürfen die ihr jeden Vertrag geben oder muss der sein wie der erste!? Nicht das sie zwar dann eingestellt werden muss, aber zu allen Bedingungen. Sie will versuchen morgen jemanden im AA zu erreichen.
....ich würde am 2.1.2010 nur mit Vertrag gehen. Sie ist ja gr nicht vertraglic gebunden. Ist eh ne schweinerei, dass man das erst so kurzfristig verlängert.....ich würd mich da nich drauf verlassen. Es sei denn, jahrelange gute beziehungen oder so
Nee, die machen nur so Sachen, ist ein Sch...Verein! Nur hat das dann Folgen für sie wegen Sperrzeit!? Ich meine, sie schlägt ja keinen Vertrag aus, sondern sie hat im Grunde nichtmal ne mündliche Zusage.
Sie sollte gehen! Ich bin mir ziemlich sicher, dass es ein Gesetz gibt, das besagt, dass wenn man nur einen (!) Tag nach ablaufen des befristeten Vertrag normal (!) arbeiten geht der Vertrag automatisch (!!!!) in einen unbefristeten umgewandelt werden muss.
ich kenn mich mit sperrzeit nicht aus....aber sie hat ja nix schriftliches....und irgendwie find ich das nicht zumutbar....aber wenn es hart auf hart kommt, knn sie sich ja immer noch doof stellen....die können das ja nicht beweisen, oder?
.....das ist so bei Mietverträgen, glaub ich
Wer auch nur einen Tag nach Beendigung eines befristeten Vertrages wortlos weiterbeschäftigt wird, hat Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
na wenn das so ist, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil
Man kann einen Vertrag bis zu 2 mal befristen und beim 3. Mal wird er in einen unbefristeten umgewandelt oder eben gekündigt.Da sie am Samstag dort erscheinen soll ist das ne stillschweigende Übernahme und sie bekommt entweder einen befristeten oder unbefristeten Vertrag.
stimmt so kenne ich das auch... aber wenn sie nix hört kann sie auch zu Hause bleiben da sie keine Verlängerung bekommen hat
... wann sie den Anschlussvertrag unterzeichnen soll ? Und ist die Befristung des Vertragesmit einem sachlichen Grund (der muss konkret sein) oder "sachgrundlos" ? Wenn der Arbeitgeber da nämlich einen "Fehler" macht, kann sie auf unbefristete Einstellung klagen ...... Gruß, julie
Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, "wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt" (§ 15 Abs.5 TzBfG). so auch: § 625 BGB
... kommt immer auf den Grund der Vertragsbefristung an. Man kann Verträge in beliebiger Anzahl befristen, solange man einen konkreten Grund hat.......
o.t.
Sie weiß garnichts und beide Chefs äußern sich nicht. Selbst der Filialleiter hat noch keinen Vertrag und hat morgen seinen letzten Tag! Sie hat morgen frei!
.... kannste endlos.
Bin Personalsachbearbeiterin
es geht nicht in beliebiger Anzahl zu befristen das müssten dann schon super ausnahmefalle sein nach als 3Befristung. und dann ist dies auch vorher schriftlich zu machen und nicht im Nachhinein
Nee, befristet geht nur 2x und sie müsste jetzt einen unbefristeten bekommen. Innerhalb von 2 Jahren darf man nur 2x befristete geben. Ein 3. geht nur wenn dazwischen ne Zeit Arbeitslos war. Also müsste sie dann ja einen unbefristeten bekommen?
dann hast du keine Ahnung und den Job verfehlt
Dann habt ihr "Glück" gehabt, dass keiner geklagt hat: Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. Kettenbefristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein. Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis entlässt und z. B. einen Monat später wieder ohne sachlichen Grund befristet einstellt. AUSSER: In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2a TzBfG bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Diese Regelung gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. AUSSER: Um älteren Arbeitnehmern einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, hatte der Gesetzgeber in § 14 Absatz 3 Satz 4 TzBfG festgelegt, dass befristete Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der Dauer grundsätzlich keines sachlichen Grundes bedürfen. Diese nach dem Gesetz bis zum 31.12.2006 geltende Regelung ist unwirksam. Zunächst hatte der Europäische Gerichtshof (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22. November 2005 - C-144/04 -) festgestellt, dass die Regelung nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, weil diese Gruppe von Arbeitnehmern allein aufgrund des Alters ohne sonstige Voraussetzungen von festen Arbeitsverhältnissen ausgeschlossen werde.
das mit dem freien Tag morgen ist natürlich blöd, aber wenn ihr am Samstag vor Arbeitsaufnahme der AV vorgelegt wird, ist das Ding ja für beide Parteien in trockenen Tüchern.......
ich habe doch deutlich geschrieben:
MIT sachlichem Grund - und ihr zitiert die Rechtsgrundlage für SACHGRUNDLOSE Arbeitsverträge.
Die ist mir allerdings auch zur Genüge bekannt.......
wie bereits erwähnt, dass ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Es kommt auf den Grund der Befristung an - DAS ist der Trick bei der Sache.....
Du wirst aber kaum mit einem vom Arbeitgeber vorgegebenen "sachlichen" Grund vor Gericht durchkommen.... Vorausgesetzt es würde geklagt werden....
War bei meinem Mann doch auch so (hatten auch bei Arbeitsamt und Anwalt gefragt). Muss nur einen Grund haben. LG
ach und du hast unendiche sachliche gründe für 50 befristungen in folge alles klar
Hab ihr jetzt mal ein paar Auszüge geschrieben. Mal sehen was sie macht. Auf alle Fälle ist unser Chef nicht schlau, wurde schon öfter verklagt...
.... der Firma an - auch wenn du dir das vielleicht nicht vorstellen kannst.....
na klar wers sich gefallen lässt muss ja schlimm bei euch zugehen
Rede doch bitte nur von Dingen, von denen du Ahnung hast - oder schaffst du es nicht, so lange still zu sein ?????
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