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Keine Geburtsurkunde weil Vater nur Duldung

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Keine Geburtsurkunde weil Vater nur Duldung

Sohnte

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Hallo Kann mir jemand weiterhelfen? Ich bekomme keine Geburtsurkunde für meine Tochter weil ihr Vater keinen Pass besitzt. Wir haben die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen lassen da die Ausländerbehörde eine Vaterschaftsanerkennung sehen wollte. Die Dame beim Jugendamt sagte uns das in der Geburtsurkunde der Vater nicht eingetragen wird solange er keinen Pass hat. Was mir relativ egal war. Nun sagt das Standesamt aber ich würde keine Geburtsurkunde bekommen solange der Vater keinen Pass vorlegt. Da seine Identität nicht nachgewiesen werden kann. Ich kann aber ohne Geburtsurkunde keinen Pass oder Konto oder sonst irgendetwas beantragen oder machen. Das kann doch nicht sein das ein deutsches Kind keine Geburtsurkunde bekommt und somit Deutschland auch nicht verlassen kann oder?????


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sohnte

Der Vater wird nicht drin stehen aber eine Geburtsurkunde muss das Kind bekommen.


Tristania1704

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bei meinen Söhnen steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde weil ich es nicht wollte. Ich versteh jetzt das Problem nicht. Sollen sie den Vater weg lassen und nur Dich rein schreiben. Verweigern können die das doch eigentlich gar nicht.


Sohnte

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bei meinen beiden großen steht der Vater auch nicht drin weil er keine Geburtsurkunde von sich hatte. Das war in Bremen. Mittlerweile wohne ich in Bayern. Und hier spinnen die anscheinend. Die Dame vom Standesamt meint ich könnte einen Auszug aus dem Geburtenregister bekommen, aber das Ding akzeptiert keiner


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sohnte

Übersetzt und beglaubigt werden sie es aber akzeptieren müssen, wenn es nichts anderes gibt.


Mitglied inaktiv

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da würde ich dann nachfragen oder auf die vorgeburtliche verzichten. Du kannst weder Elterngeld noch Mutterschutzgeld beantragen - ohne Geburtsurkunde des Kindes geht gar nichts.


Sohnte

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Das bekomme ich. Da haben sie die vorläufige akzeptiert. Aber mittlerweile ist meine Motte schon 6 Monate alt.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von Sohnte

Hast du nicht die Möglichkeit, dich von einem Anwalt beraten zu lassen?


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Das hat schon seinen Sinn, was das Standesamt da macht bzw. verweigert. Sonst könnte man ja einfach behaupten der Vater heißt Max Mustermann und dies würde dann so erfasst. Nein, nein, die Identität muss nachgewiesen werden. Fraglich ob sich die Behörde darauf einlässt, den Vater einfach in der Geburtsurkunde unter den Tisch fallen zu lassen, wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist. Ich verstehe jedoch das Problem nicht. Du schreibst von der Ausländerbehörde. Diese zahlt die Fahrtkosten zur Botschaft seines Landes, dort wird geprüft und ein Pass ausgestellt. Mir sind in meiner beruflichen Laufbahn schon viele begegnet, die an der Passbeschaffung nicht mitgewirkt haben, sie tun dies aus purem Eigennutz und schinden Zeit. Die Vaterschaftsanerkennung brachte dem Vater bzgl. Status Vorteile. Dir wird das Verhalten des Vaters Nachteile bringen. Kein Elterngeld, kein Kindergeld. Dazu bedarf es der Geburtsurkunde. Ps: Denk daran Elterngeld wird nicht ewig rückwirkend gezahlt!


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Wenn das Kind bereits 6 Monate alt ist, hast Du ja theoretisch bereits Elterngeld verschenkt!?! Ich würde dem Erzeuger mal freundlich in den Hintern treten :-)


mf4

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Erstaunlicherweise gibts schon KG und EG... warum ein Konto für ein Baby nun wichtig ist versteh ich nicht.


Sohnte

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Der Vater war bei der Botschaft in Berlin. Nur stellen die keine Pässe aus. Sie meinten er müsste nach Paris reisen. Was er natürlich nicht einfach so kann. Vaterschaft ist anerkannt. Wie gesagt ich bekomme Kindergeld und Elterngeld. Mir geht es darum das ich mit meinem Baby nicht in den Urlaub fahren kann. &546;


Sohnte

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Der Vater war bei der Botschaft in Berlin. Nur stellen die keine Pässe aus. Sie meinten er müsste nach Paris reisen. Was er natürlich nicht einfach so kann. Vaterschaft ist anerkannt. Wie gesagt ich bekomme Kindergeld und Elterngeld. Mir geht es darum das ich mit meinem Baby nicht in den Urlaub fahren kann. &546;


mf4

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Warum hat er denn nur eine Duldung? Da hätte ich ganz andere Sorgen als Urlaubsreisen.


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Und Du glaubst das alles so? Die Ausländerbehörde tut alles, damit der Geduldete einen Pass vorlegt. Ich glaube Du träumst. Höchstwahrscheinlich hat er einfach falsche Angaben gemacht um vorerst bleiben zu dürfen. Ich hoffe er ist Dir für dieses Kind sehr dankbar. Übrigens, Dir ist klar das er mit dem Kind ohne Dich dann reisen könnte, wohin er will? Müsste er tatsächlich nach Paris, dann wäre er schon längst da gewesen und die Kosten dafür hätte unser Sozialstaat übernommen.


mf4

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Wieso eigentlich Paris?


Pamo

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Die Ausländerbehörde hilft bei der Beschaffung von Passersatzpapieren. Darf man fragen, um welche Nationalität es sich handelt; die Berlin-Paris-Kombi verwirrt mich.


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Duldung bedeutet vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Für die erfolgreiche Abschiebung fehlt vermutlich nur der Pass... daher wirkt der Geduldtete nicht mit... ach ja...


mf4

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Ein Schelm...


fsw

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Vor allem:Warum ist eine Urlaubsreise mit Baby so wichtig?Ich hätte da auch gaaanz andere Bedenken?Klingt sehr,sehr naiv!


fsw

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Antwort auf Beitrag von fsw

Am besten,gib das Kind dem Papa gleich mit in den Urlaub!Seine Heimat evtl.!Da hast du dann echte Probleme.


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Ein Glück ist eine Vaterschaftsanerkennung unter falschem Namen nicht unwirksam : -)


Sohnte

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Meine Damen danke für die Belehrungen Ich habe um Hilfe gebeten und nicht um irgendwelche Belehrungen. Ich bin nicht dumm. Leider ist das ausländeramt nicht so kooperativ wie hier gesagt wird. Und das weiß ich weil ich immer mit gehe. Und zur Info ich möchte mit meinen Kindern in den Urlaub fahren und nicht er.


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Was ich nicht verstehe ist die Tatsache das du KG und EG bekommst OHNE Geburtsurkunde... Eigentlich geht das doch nicht ohne. Natürlich bekommst du eine Geburtsurkunde, bei uns hat dafür auch die Duldung gereicht. Hast du die Duldung je gesehen? Gibt es die überhaupt? Irgendwas stimmt da nicht. Entweder du verarschst uns mit einem extra brisanten Thema ;-) oder DU wirst verarscht!


fsw

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Ich unterschreibe hier mal...


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Jap :-)


Sohnte

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Wo wohnst du denn das die Duldung reicht??? Na klar hab ich die gesehen.


Jenn

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Hallo, Oben steht von ihr sie hat eine vorläufige Geburtsurkunde bekommen. Aber auch mit der müsste man einen Kinderausweis machen können. Die Eltern stehen da ja nicht mit drin. LG jenn


Sohnte

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Er musste sie ja auch bei der Vaterschaftsanerkennung vorzeigen. Und beim Standesamt. Da wurde sein Name eingetragen mit dem vermerk Identität nicht nachgewiesen


Sohnte

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Die Dame von der Stadt akzeptiert die vorläufige aber nicht


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In Berlin... mein Ex steht nicht besonders hoch in der Beliebtheitsskala der Ämter als Nordafrikaner falls du eine Beamtenwillkür vermutest. Sollten die Dinge wirklich so liegen wie du sie hier darstellst würde ich mir einen Anwalt besorgen. Wie hast du die Gelder beantragt ohne Geburtsurkunde?


fsw

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Wie lange ist eine Vorläufige überhaupt gültig?


Soie

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Antwort auf Beitrag von Sohnte

er den Pass in Paris beantragen soll. Du wilrst schon eine Lösung finden. Scheinst dir ja für jedes Kind so einen Vater auszsuchen * siehe Oben*


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Was meinst du mit Vorläufige? Ist die Vorläufige ohne Vater? Ich checks nicht. Ich habe eine für das Kindergeld und Elterngeld bekommen. Die waren vom Format größer und mit Stempel. Die habe ich auch nicht wiederbekommen. Ansonsten eine reguläre...


fsw

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Ich checke es eben auch nicht.


Sohnte

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Ich glaube auch das ich lieber einen Anwalt befragen sollte anstatt mich hier beleidigen lassen zu müssen von Damen die einen nicht kennen. Mein Freund kommt auch aus Afrika schubuduuuu


fsw

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Das war eine ernste Frage.Sorry!


Sohnte

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Fsw Welche... Wie naiv ich bin???


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Ich lese keine richtige Beleidigung. Ich finde das schon komisch. Irgendwas stimmt da bei euch nicht, darauf wird hier hingewiesen... Was meinst du denn mit Vorübergehende/Vorläufige?!


fsw

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Nein.Wie lange eine Vorläufige gültig ist?Liebe Grüße,fsw!


fsw

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Genau,das kenn' ich eben auch nicht.


Sohnte

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Vorläufige ist die die für die verschiedenen Ämter. Zum Beispiel Krankenkasse oder so. Keine Ahnung wie lange diese gültig ist Und wenn ich als naiv betitel werde finde ich es schon beleidigend


Sohnte

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Vorläufige ist die die für die verschiedenen Ämter. Zum Beispiel Krankenkasse oder so. Keine Ahnung wie lange diese gültig ist Und wenn ich als naiv betitel werde finde ich es schon beleidigend


Sohnte

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Vorläufige ist die die für die verschiedenen Ämter. Zum Beispiel Krankenkasse oder so. Keine Ahnung wie lange diese gültig ist Und wenn ich als naiv betitel werde finde ich es schon beleidigend


Sohnte

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Vorläufige ist die die für die verschiedenen Ämter. Zum Beispiel Krankenkasse oder so. Keine Ahnung wie lange diese gültig ist Und wenn ich als naiv betitel werde finde ich es schon beleidigend


Sohnte

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Vorläufige ist die die für die verschiedenen Ämter. Zum Beispiel Krankenkasse oder so. Keine Ahnung wie lange diese gültig ist Und wenn ich als naiv betitel werde finde ich es schon beleidigend


MAMAundPAPA2013

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Da gibt es keine "Gültigkeit". Das ist nur ein Blatt Papier, welches vom Krankenhaus ausgestellt wird. https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090205093304AAkxb2y


MAMAundPAPA2013

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In einem öffentlichen Forum! Hier liest du was andere denken. Schonungslos ;) Natürlich fragt man sich ob du die Situation im Griff hast. Ein Kind von einem Ausländer mit Duldung. Frage nach einem Pass und Auslandsaufenthalt. Das bietet Platz für Phantasie. Das überrascht dich doch nicht wirklich?


Mitglied inaktiv

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Das sind keine Vorläufigen! Mit denen kannst du außer der Anträge stellen nichts anfangen! Vorübergehend wäre eine ohne eingetragenen Vater. Hast du auf den Eintrag vom Vater bestanden? Du kannst auf eine vorübergehende ohne Vater bestehen. Dein Kind existiert ja trotzdem. Bei der Passlage kann es dauern bis er eingetragen ist... du brauchst was von der Botschaft das die Identität unklar ist und das Verfahren läuft. Die Ausländerbehörde besteht oft auf eine solche Geburtsurkunde. Auch wenn du es vielleicht nicht hören magst, be careful...


MAMAundPAPA2013

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Noch "Paris" erklären? Hier mal ein Link mit dem selben Grundproblem und einem Lösungsansatz. http://www.frag-einen-anwalt.de/Geburtsurkunde--f111608.html Wie ist das. Wenn dein Freund jetzt hier ein Kind hat, darf er dann hier bleiben? Oder müsstet ihr verheiratet sein?


Sohnte

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Danke werde mal rein lesen. Nein er muss Deutschland nicht verlassen. Und nein wir müssen auch nicht heiraten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Er müsste eine 18 jährige Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Die gibt es aber nicht sofort sondern die steigert sich nach jedem Verlängerungsantrag. Allerdings nur wenn man quasi die Erklärung abgibt sich regelmäßig um das Kind zu kümmern. Noch besser wirkt es sich aus wenn die Mutter das bestätigt. Denke das ist aber auch ein bisschen abhängig vom Bearbeiter...


Sohnte

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Das macht er ja auch. Für ihn ist es ja auch wichtig einen Pass zu haben. Damit er wenigstens mal richtig arbeiten gehen kann. Und somit ja auch besser für seine Tochter zu sorgen. Aber wie gesagt das ausländeramt gibt mal ein monat mal 3. Und antwortet nicht mal auf Fragen.


MAMAundPAPA2013

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Wenn er kein Anrecht auf Asyl hat warum sollte er es dann bekommen? Und scheinbar hat er in Frankreich auch Asyl beantragt und es wurde abgelehnt?


Sohnte

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Nein er war noch nie in Frankreich. Er muss nach Frankreich zur Botschaft weil die Botschaft in Deutschland keine Pässe ausgestellt.


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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

und das meine ich nicht beleidigend! Es muss einen Grund haben, warum ausgerechnet Frankreich. Er sagt ihn Dir nur nicht. Wenn Du uns sagst aus welchem Land er stammt, können wir ja mal gemeinsam im www recherchieren... warum wieso weshalb er in der Botschaft seines Landes in Deutschland angeblich keine Papiere erhält.


Sohnte

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Ja im internet kann man viel schreiben. Aber wenn ich nicht im geringsten hilfe leisten kann dann kann man auch einfach mal sich raus halten oder???!


Sohnte

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Er kommt aus Mauretanien. Und die Botschaft in Berlin stellt keine Pässe aus. Er müsste nach Paris wurde ihm dort in der Botschaft gesagt. Das wissen die vom Ausländeramt in Nürnberg aber auch. Dann wurde er aufgefordert einen Brief nach Paris zu schicken um sich zu erkundigen ob er auch von Deutschland einen Pass beantragen kann. Und das weiß ich weil wie gesagt begleite ich ihn zum Ausländeramt


Soie

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Antwort auf Beitrag von Sohnte

Mit Halbwarheiten kann man halt keine Hilfe Leisten- Nimm dir eine Anwalt der der alle Details kennt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Wir haben alle viele interessante Jobs. Ich einen der sich mit allen Rechtsgebieten außer dem Strafrecht befasst aber wenn Du meinst Du hast es nicht nötig, dann frag halt nicht!


Sohnte

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Ich schreibe die Wahrheit. Ich wüsste keinen Grund irgendwas zu erfinden und um Hilfe bitten


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Gefühlt 5 Beiträge weiter oben schreibst Du, ich solle mich raus halten... http://www.mauretanien-embassy.de/index.php/de/konsularabteilung/passverlust Mauretanien war mal eine französische Kolonie aber auch da sehr sehe ich keinen Zusammenhang bzgl. Passbeschaffung in Deutschland nicht möglich.


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Antwort auf Beitrag von Sohnte

Frag doch mal bei Frau Bader im Expertenforum :-)


sara31

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Es gibt tatsächlich afrikanische Botschaften hier in Deutschland, die kleine Pässe mehr ausstellen. Hat mit elektronischem pass und Fingerabdrücken glaub ich zu tun. Habe mal eine Mutter, mit kleinen Kindern betreut, die mit diesen aus Deutschland da hin musste. Zu allem übel, muss man sich vor Ort einen Termin holen....