Mitglied inaktiv
dieses wieder meinem noto gut schreiben lassen?
lastschrift ja,abbuchung nein
also sie zeihen uns das vom konto ab?ist doch dann eine lastschrift oder? bzw habe denen mal eine einzugsermächtigung gegeben, aber der vertrag ist beendet und nun buchen sie fleißig weiter ab.
Dann geht das - du kannst über die Bank auch ein Einzugsverbot erteilen - zumindest ging das bei mir damals. MfG Zero
Kannst auch online zurückbuchen, manche Banken bieten das an. Hast 6 Wochen Zeit dafür, Kosten dürfen dir dadurch nicht entstehen. Lg
beides wird vom konto eingezogen...lastschriften sind die regel u dazu gibst du eine einzugsermächtigung...beim abbuchungsverfahren ziehen die auch vom konto ein,aber mit anderem textschlüssel,dies kann man nicht zurück holen,dazu schließt man ein abbuchungsvertrag (das machen meistens vermieter)
das ist eine sache zwischen kunde u unternehmen
hmmm wir sind bei der postbank, muss mich mal schlau machen. Habe ja schon mit dem unternehmen gesprochen jedoch viel weiter sind wir auch nicht.
deshalb kannst du es ja zurück buchen u die anderen zahlen gebühren
ist aber auch schon ein paar Jährchen (10-15) her, als ich das hab machen lassen. Keine Ahnung wie das jetzt ist. MfG Zero
da bin ich aber erleichtert:)auch unternehmen etc dürfen sich ja nicht alles erlauben.. wenn ich etwas zurück buchen lasse, ist es in der regel am selben tag noch wieder dem konto gut geschrieben oder?
jedenfalls bei uns. Haben auch kein Einzugsverbot im Programm. Lg
wenn du bei uns zb heute zurückbuchst hast du es morgen früh 0.00 uhr zur verfügung
hier hat mans sofort zur verfügung!!
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