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Kann ich dagegen vorgehen?

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Kann ich dagegen vorgehen?

nest118

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Ich hatte vor einiger Zeit eine Zeitschrift bestellt. Monatlich waren das knapp 20€. Die letzte kam im Juni. Heute kam ein Schreiben von einem Inkassobüro, dass ich die letzte Rechnung angeblich nicht bezahlt hätte, Rücklastschrift, und ich auf sämtliche Zahlungsaufforderung nicht reagiert hätte. Dummerweise hab ich weder per email noch schriftlich eine Zahlungsaufforderung, Mahnung o.ä. erhalten, sonst hätte ich die 20€ natürlich bezahlt. Bei beim Verlag konnte mir gerade niemand bzgl. Inkasso weiterhelfen, weil sie heute erst das neue System haben und noch niemand darüber Bescheid weiß. Die Zahlungsaufforderung und Mahnungen seien aber, laut Kundenkonto, rausgegangen, es geht wohl automatisch. Tja, die können mir viel erzählen, ich hab jedenfalls nichts bekommen. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich bin nicht gewillt 53€ Inkassogebühren zu zahlen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von nest118

Hattest du denn die Gebühren für Juli bis jetzt normal bezahlt? Oder lief das Abo dann ab?


nest118

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Da kam einfach nichts mehr, ich hab da aber auch ehrlich gesagt nicht mehr dran gedacht. Ist blöd von mir ich weiß, aber ich hatte davon einfach vergessen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von nest118

Dann wirst du wohl zahlen müßen, du bist in der Pflicht, wenn du was bestellst mußt du es zahlen, du würdest auch nicht Geld hergeben wollen und nichts bekommen?


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von nest118

Wenn du im Verzug bist, ist es egal, ob du eine Mahnung erhalten hast. Der Verlag ist nicht verpflichtet, dich daran zu erinnern, die Ware, die du erhältst auch bezahlen zu müssen. Dagegen vorgehen kannst du da natürlich nicht. Außer, es ist alles restlos von Dir bezahlt worden und das kannst du dann ja nachweisen. Wenn nicht, musst du auch die Inkassogebühren bezahlen.


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von nest118

wenn du die Rechnung schon bezahlt hast, alte Buchung raussuchen und zum Inkasso Büro schicken (per mail oder als fax.. musst du mit denen besprechen) + wenn du die Zahlung vergessen hast, hast du pech. dann wirst du wohl die Zusätzlichen Kosten tragen müssen


nest118

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Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

Ich konnte eben nochmal mit einer anderen Dame von Inkassobüro sprechen und sie konnte die Sache mit dem Verlag klären. Da lag ein Missverständniss vor, Zahlendreher bei der Kundennummer! Maaaaannnnnn, so ein Schreck am Montag Morgen!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von nest118

arg.... Also hättest du doch alles bezahlt?


nest118

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ja, bei mir war alles ok, da herrscht wohl gerade wegen Systemumstellung großes Chaos und deswegen der Fehler. Warum ich aber seit Juli keine Zeitschrift mehr bekomme, konnte sie mir nicht sagen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von nest118

Und du hast seither auch bezahlt oderwie? Hoffentlich nicht?


nest118

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nein, es wurde seitdem nichts mehr abgebucht. Deswegen war es mir ja auch egal, dass keine Zeitschrift mehr kam. Alles etwas wirr....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von nest118

Sachen gibts Aber schön dass du das so schnell klären konntest


Franke

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Antwort auf Beitrag von nest118

Du kannst unmöglich vergessen zu zahlen, ob nun Rechnung ankam oder nicht. Und wenn Dir so was ins Haus flattert, antworten, auf meinem Konto war stets genug Geld drauf, um abbuchen zu können. Einen entsprechenden Versuch sollen sie mal bitteschön nachweisen. Du musst halt aufpassen, dass nicht abgebucht wird für Dinge, die gar nicht geliefert werden.


Windpferdchen

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Antwort auf Beitrag von nest118

Du könntest, wenn Du rechtsschutzversichert bist, zu einem Anwalt gehen. Du müsstest dann ins Feld führen, dass Du nicht mehr bezahlt hast, weil Du seit Juni keine Zeitschrift mehr bekommen hast. Man müsste Dir von der Gegenseite her auch belegen, dass Du die üblichen Mahnungen bekommen hast. Der Ausgang ist aber ungewiss, denn Du hättest natürlich - als nichts mehr kam - beim Verlag reklamieren müssen. Mit Gesprächsnotiz (Name der Ansprechpartnerin am Telefon, Uhrzeit, Datum) oder gleich schriftlich. Ich mach' das in solchen Fällen immer so, damit ich was in der Hand habe. Und wenn Du dann die Zeitschrift sowieso nicht mehr hättest haben wollen, hättest Du zusätzlich auch noch fristgerecht kündigen müssen. Da Du das alles verpennt hast, wie Du ja selbst einräumst, sehe ich nicht allzu große Chancen auf Erfolg. Ich fürchte, Du wirst zahlen müssen. Natürlich musst Du zugleich trotzdem auch die Zeitschrift kündigen, wenn Du sie nicht mehr willst. Wie gesagt, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mich ruhig mal vom Anwalt beraten lassen, kostet dann ja nix. Du musst das aber rasch machen, denn auf die Inkasso-Aufforderung musst Du reagieren. LG


bagemiel

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Antwort auf Beitrag von nest118

Komme aus der Inkassobranche Tipp : Überweise die unstrittige Hauptforderung plus 6 € zweckgebunden (nur hauptforderung) direkt an den Verlag und weise die Forderung gegenüber dem Inkassobüro schriftlich zurück Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren ist aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung extrem unwahrscheinlich Stell Dich trotzdem mental auf weitere Briefe ein Brauchst Du Gerichtsurteile dann noch mal bescheid sagen oder hier http://inkassokosten.wordpress.com/