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Jobfrage...

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Reni+Lena

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kann mir jemand sagen, ob ich das Geld, das ich als "Übungsleiter" bekomme irgendwie angeben, versteuern sonst was muss? Man konnte mir keine konkrete Auskunft geben. Der Träger meinte nur, dass er keine Lohnsteuerkarte braucht weil das ganze als "Übungsleiter" abgerechnet wird. Sind 175 euro im Monat die da gezahlt werden. Lg reni


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Ohne das ich darauf Rechtssicherheit beanspruche, aber man muss ALLES angeben was man verdient. Und da macht es auch keinen Unterschied ob der Arbeitgeber der dir die 175 Euro bezahlt dies nicht versteuert, das musst du dann eben tun. LG


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

2100 Euro im Jahr ..hab ich inzwischen rausgefunden. Weil es ein gemeinnütziger verein ist. Die 2100 hab ich genau. ich weiß nur nicht, ob ich das angeben muss bei der einkommensteuer. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Also, ICH versteh das dann auch so das du, wenn du tatsächlich die 2100 Euro nicht überschreitest, dies auch nicht versteuern musst. Auch nicht, wenn du aus anderen Quellen noch Einkünfte beziehst. Hat man dir seitens deines Arbeitgebers (der mit der Stelle als Übungsleiterin) eine diesbezügliche Bescheinigung gegeben. Sonst würd ich nach einer solchen fragen. LG


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

"Optimal: Minijob plus 2100 Euro Bei Nicht-Arbeitnehmern kann ein Nebenjob auf Steuerkarte günstig sein. Sie erhalten dafür den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und können 3020 Euro Lohn im Jahr ohne Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (2100 + 920 Euro). Das sind 252 Euro im Monat. Wer eine Steuererklärung abgibt, trägt den Nebenverdienst auf der Anlage N ein. Noch günstiger ist ein Minijob auf 400-Euro-Basis. Durch den Übungsleiterfreibetrag von 2100 Euro steigt der Lohn, den jeder damit steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann, auf 575 Euro im Monat. Die Abrechnung in der Steuererklärung ist dafür ebenfalls nicht nötig. Nebenbei verdiente Honorare aus selbstständiger Arbeit kann dagegen jeder in beliebiger Höhe ohne Abgaben ausgezahlt bekommen. Die Abrechnung mit dem Finanzamt erfolgt später über die Steuererklärung. Darin können Jobber dann den Übungsleiterfreibetrag geltend machen."


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

ja, ich hab so einen Schrieb auf dem eben steht, dass ich als Übungsleiter für 175 Euro im Monat beschäftigt bin. mehr nicht.... Sitz hier nur gerade über den ganzen Steuerunterlagen und fummel die ganzen Papiere zusammen *seufz* Dank dir...vielleicht erwische ich doch noch den Steuerfritzen, der muss das ja wissen...ist seit 3 tagen nicht erreichbar der Hirsch!!!! Lg reni


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

"Die Abrechnung in der Steuererklärung ist dafür ebenfalls nicht nötig." Danke dir!!!!! Lg reni