Mami1985
Hallo, mein Kind ist im April 2013 geboren ich habe 2 Jahre Elternzeit. Wie errechnet sich das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld beim zweiten Kind? Wenn der Wunsch da ist, es innerhalb des 2 Lebensjahres des 1 Kindes zu bekommen. Ab April 2014 würde ich auf 450 Euro arbeiten gehen. Wie verhält es sich, wenn ich mein zweites Kind während des 2. Jahres der Elternzeit bekomme? Verfällt mir der Rest der Zeit wenn dieser Unterbrochen wird oder kann ich die Zeit mitnehmen? Vielleicht könnt ihr mir auch noch sagen, wann und wo ich beantragen muss, dass das 3. Jahr Elternzeit bis zum Beginn des 8. Lebensjahres aufgehoben werden kann. Vielen Dank schon mal. LG
bei mir war es so, dass das neue elterngeld der mindestsatz von 300 euro sind plus 75 geschwisterbonuns, bis das erste kind 3 jahre alt ist. es is egal ob das erste elterngeld auf ein oder zwei jahre gezahlt wird...die restliche elternzeit von kind 1 kannst du dann aufheben, WENN der arbeitgeber damit einverstanden is. das musst du mit dem ausmachen .wenn du den arbeitgeber wechselst, musst das neu verhandeln. so wurde mir das geasgt, ob das so is, weiß ich net, ich hoffe auch, dass das gesondert geregelt is weil ich in der situation bin, dass es ausgehandelt is aber ich wahrscheinlich den AG wechsel muss..
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