shellina1982
Hi ihr lieben..
Ich bin in der 8 ssw und arbeite in Teilzeit in der Gastro genau wie noch einen 450€ Job auch in der Gastro...
Ich hab nix aktuelles gefunden über die Arbeit in der Gastro in der Schwangerschaft. ..beide Chefs wissen noch nix von meiner Schwangerschaft.
Wie is das mit dem Arbeitsverbot ab einer gewissen Uhrzeit?
Und das wichtigste was ist mit dem Elterngeld?wie is das mit meiner Krankenversicherung? Irgendwie hab ich so viele Fragen...vielleicht hat jemand Zeit mit bisschen was zu beantworten
Schau mal unter folgenden Links kannst du deine Fragen schon selbst beantworten: http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/5570/neues-mutterschutzgesetz-in-2017.html http://www.abseits.de/muschug.html Gruß Sylvia
Beschäftigungsverbot in der Gastronomie für werdende Mütter gilt in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, danach zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. (§ 5 MuSchG). Der Arbeitgeber muss das aber natürlich nur beachten, wenn er von der Schwangerschaft auch weiß. Insofern solltest Du das schon zeitnah mitteilen. Was willst Du denn zum Elterngeld und der Krankenversicherung wissen? Die Schichtzulagen werden sowieso nicht bei der Ermittlung des Elterngeldes eingerechnet, da sie nicht zum versteuernden Einkommen gehören. (Es sei denn, sie überschreiben bestimmte Freigrenzen, was aber bei einem Minijob wohl eher nicht der Fall sein dürfte.) Insofern ist es egal, ob Du jetzt nach 22.00 Uhr noch arbeiten darfst oder nicht. An Deiner Krankenversicherung ändert sich ja erstmal nichts, Du bleibst ganz normal versichert. Wenn Du ein komplettes Beschäftigungsverbot erhalten würdest, dann bekommst Du ja weiterhin Gehalt, errechnet aus dem Gehalt der letzten 12 Monate, wenn ich mich nicht irre. Das Beschäftigungsverbot darf keine finanziellen Nachteile mit sich bringen. Der Arbeitgeber kann sich das Geld von der Krankenkasse wiederholen, darum musst Du Dich aber nicht kümmern, das macht der Arbeitgeber. Ich hoffe, das hilft Dir erstmal weiter.
Ja leider bist du in der Gastro anderen Branchen gegenüber schlechter gestellt, denn §9 des MuSchuG sagt zwar: "....Werdende und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr arbeiten." Aber, und hier kommt die Ausnahme: "Werdende Mütter, welche in der Hotellerie und Gastronomie beschäftigt sind, dürfen in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft bis 22:00 Uhr arbeiten." Das ist eine Sache, die ich nie verstehen werde :( Und deshalb hab ich meinen AG auch erst in der 17. SSW informiert. Deine anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, da ich in der Schwangerschaft nur einen Vollzeitjob hatte und ich mich mit 450 €Jobs leider nicht auskenne. Alles Gute!
Ok...Danke erstmal..ja ich wusste von dem Elterngeld das es von beiden Jobs angerechnet wird und davon 67% als Elterngeld ausbezahlt wird. Ich werde meinen Arbeitgebern wohl in der nächsten Woche Bescheid geben... Bei der teilzeitstelle könnte ich auch alternativ nur die Mittagsschicht mit mit je 6-7 Std machen das muss ich halt dann noch klären. ..natürlich wird sie nicht glücklich sein denn ab März beginnt die Hauptsaison und da braucht sie gute Mitarbeiter. ..kündigen kann sie mich aber nicht oder?? Lg
Nein sie kann dich nicht kündigen
Warum so früh? Ich würde warten, bis die Schwangerschaft richtig sitzt. Selbst wenn sie dich morgen/übermorgen/irgendwann kündigen würde, könntest du die Schwangerschaft noch nachträglich geltend machen.
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