Elternforum Rund ums Baby

Hundehalter hier?

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Guten Morgen, kennt sich jemand aus? Unser Gartennachbar (Gartensiedlung mit großen Gartenhäusern) hat einfach den Zaun entfernt. Wir konnten ihn noch nicht sprechen, da er nicht anwesend war. Der Nachbar hat 2 Schäferhunde. Wir möchten auf keinen Fall, dass diese auf unser Grundstück kommen, schon gar nicht, wenn unsere kleine Tochter dabei ist. Soviel ich jetzt auf die Schnelle im Netz herausgefunden habe, besteht in Thüringen keine Einfriedungspflicht, (für mich unverständlich), wie aber ist denn das bei Hundehaltung? Können wir verlangen, dass wieder hinkommt? Vielen Dank


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gute frage- hier in hamburg ist es wohl so geregelt das ER seinen zaun sofern auf SEINEM grundstück entfernen darf auch wenn er hunde hat- solange es keine "gefahrenhunde" sind dann bbist DU in der verpflichtung einen zaun auf deinem grundstück zu ziehen - sprich "eigenschutz" zu übernehmen aber das scheint -wie so oft- regionale unterschiede zu geben


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er muss dafür sorge tragen, dass die hunde auf seinem grundstück bleiben. WIE er das macht, bleibt ihm übrlassen


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Hy, find ich sowieso komisch, warum macht er den weg?Habe auch Hunde und würde von meiner sicht schon her den Zaun lassen.Man steckt nicht in dem Hund.Aber kenne mich mit sowas nicht aus, ob er oder du nun den Zaun wieder aufstellen müßt. Lg und trotzdem schönen Sonntag


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Ich danke Euch. Es sind Schäferhunde, ob die "gefährlich" sind, weiß ich nicht, aber er läßt sie immer frei laufen, und wenn das echt so ist, dass wir uns "schützen" müssen, und nicht er die potentielle Gefahr eindämmen, dann müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen, einen Zaun zu errichten. Das sind aber 80 m, krass. Es war ja auch "sein" Zaun. Danke trotzdem, ihr lieben.


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Also ich weis das du den zaun machen müsstest wenn du das willst!! Oder vielleicht erneuert er nur seinen, könnte ja auch sein!!


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Nein eher nicht, als wir heute hochkamen, was der Zaun weg, dass er das vorhat, hatten wir schon vor einigen Monaten mal durch den Buschfunk gehört, aber irgendwie nicht ernst genommen. Ich verstehe da die Gesetze echt nicht.


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normal muss jeder hundehalter dafür sorge tragen, dass seine hunde das eigene grundstück nicht unkontrolliert verlassen können. bei schäferhunden müsste so ein zaun sogar recht hoch sein... "§ 39 Einfriedungspflicht. (1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ist der Eigentümer eines Grundstücks auf Verlangen des Nachbarn verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, wenn dies zum Schutze des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist, die von dem einzufriedenden Grundstück ausgehen. (2) Soweit baurechtlich nichts anderes vorgeschrieben ist oder gefordert wird, richtet sich die Art der Einfriedung nach der Ortsübung. Lässt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so gilt ein 1,2 m hoher Zaun aus festem Maschendraht als ortsüblich. Reicht die nach den Sätzen 1 oder 2 vorgeschriebene Art der Einfriedung nicht aus, um dem Nachbargrundstück angemessenen Schutz vor Beeinträchtigungen zu bieten, so hat der zur Einfriedung Verpflichtete die Einfriedung in dem erforderlichen Maße zu verstärken oder zu erhöhen." http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/122.pdf genau das sind doch frei herum laufende hunde, oder? und gerade schäferhunde stehen in der "bissstatistik" ganz oben... wie gesagt: anruf beim ordnungamt und der mann hat wenige tage zeit, einen neuen zaun zu errichten...