Anna1191
Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin neu hier und habe auch noch keinerlei Erfahrung mit Foren jeglicher Art. Ich hoffe ich bin jetzt auch nicht beim falschen Thema gelandet, aber ich glaube, neutrale Meinungen sind jetzt genau das was ich brauche. Kurz zu meinem Problem: Heute wurde mir vom Frauenarzt bestätigt, dass ich schwanger bin, 6.SSW, den Test selbst habe ich bereits am Sonntag gemacht. Es ist keine geplante Schwangerschaft, ich nehme eigentlich die Pille und ich vermute eine Blasenentzündung und die dadurch genomennen Medikamente haben mir einen Strich durch die Rechnung gemacht. Trotzdem freue ich mich, ich möchte schon lange ein Kind. In meiner alten Beziehung hat es sieben Monate lang nicht geklappt und mit dem neuen Partner eigentlich sofort wo die Verhütung mal nicht mit spielte. Das Problem ist nur, diese Beziehung ging nur vier Monate und mein Freund hat sich vor zwei Tagen von mir getrennt. Ich habe ihm da nichts über den positiven Test gesagt und jetzt habe ich Angst davor. Vllt denkt er ja ich lüge oder so, nur um ihn zurück zu bekommen oder so. Ich weiß auch gar nicht ob er Kinder möchte, so weit, dass wir darüber redeten, waren wir in der Beziehung noch nicht. Und jetzt frage ich mich, MUSS ich es ihm sagen? Ich weiß, natürlich hat er ein Recht zu erfahren, dass er Vater wird und alles, aber er hat mich verletzt. Ich habe, wie ich erfahren musste, in diese Beziehung deutlich mehr Gefühle investiert als er und alleine der Gedanke daran, dass ich ihn aufgrund der Schwangerschaft immer und immer wieder werde sehen müssen, mit dem Wissen, dass er mich nicht liebt...das macht mich fertig. Weiteres Problem ist, dass wir im gleichen Betrieb arbeiten und er es spätestens so irgendwann erfahren wird, verstecken werde ich es ja auch nicht auf Dauer können. Doch dann könnte ich doch eigentlich sagen, das Kind sei von wem anderen oder? Ich glaube nicht, dass es ihn groß verletzen würde, denn wie gesagt, er hat keine Gefühle für mich. Aber wie schaut es da rechtlich aus? Muss ich den Vater auf der Geburtsurkunde angegeben oder beim AG? Wird er es so dann irgendwann erfahren? Aber hauptsache eigentlich, habe ich das Recht ihm seine Vaterschaft vorzuenthalten nur weil er mich verletzt hat? Vielleicht bekomme ich ja ein paar tolle Antworten, die mir helfen werden oder vielleicht kennt jemand sogar diese Situation. Ich bin gespannt und bedadnke mich im Voraus. LG, Anna
Wenn Du von ihm Unterhalt möchtest, solltest Du das zum einen sagen und angeben.
Auch wenn du jetzt sehr verletzt und durcheinander bist, das Kind hat ein Recht auf seinen Vater und der Vater ein Recht auf sein Kind. Ich denke du solltest es schon sagen, vielleicht erst wenn es sicher ist, dass die Schwangerschaft sicher besteht, so wie man es ja auch dann oft erst anderen mitteilt. Wende dich doch an eine Beratungsstelle, die sind nicht nur für Schwangerschaftsabbrüche da. Die können dich sicher auch rechtlich beraten, ob du es sagen musst. Alles Gute und viel Kraft
Willst du für das Kind Unterhalt haben? Dann musst du ihn angeben. Steht der Vater nicht fest bekommst du weder Unterhaltsvorschuss noch sonst eine Sozialleistung vom Staat ( kindergeld ausgenommen). Wenn du dir sicher bist das du dein Kind die nächsten 25 Jahre ohne finanzielle Unterstützung von dritten kannst du ihn nicht angeben, sonst nicht.
Es geht doch nicht nur um Unterhalt. Was willst du dein Kind später sagen wenn es fragt wo, wer der Vater ist. Wird es dein Gewissen zulassen zu lügen.
Du musst es ihm nicht sagen, aber wer zahlt für das Kind Unterhalt? Der Steuerzahler?!
Ja ganz toll!
Ohne Eintrag in Geburtsurkunde bekommt sie nichts vom Staat
Patti, natürlich gibts Behörden die Unterhaltsvorschuss gewähren, wenn die Frau versichert, den Vater nicht zu kennen. Es kommt halt stark auf die Behörde an! Manche machen es, andere nicht. Wenn die Leistung versagt wird, könnte die Frau Widerspruch einlegen, wird ihm nicht abgeholfen, Verpflichtungsklage. https://www.kanzlei-mohr.de/news/1449569433.html Ist man auf den Vorschuss dermaßen angewiesen, bekommt ihn aber nicht (Gerichte entscheiden eher mit: UVG nein), dann kommt das Geld eben über das Jobcenter, wenn der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Die pauschale Aussage UVG gibt's nicht, ist falsch. Wir zahlen z.B. UVG bei unbekanntem Vater, sofern es glaubwürdig dargelegt wird. (Halte ich auch nicht für gut aber nunja...)
Wenn auffliegt das die Frau wissentlich den Vater verschwiegen hat, kann sie alles zurück zahlen und evtl mit einer Haftstrafe rechnen.
Hast du das recht deinem Kind Vater und Unterhalt vorzuenthalten? Er hat dich jetzt verletzt, mag sein. Ist er deswegen ein schlechter Vater? Beziehung zwischen euch und dem Kind sind unterschiedlich Ebenen. Lügen? Dein Kind wird fragen und dann? Weiter Lügen? Lass ihn eintragen, wenn es da ist. Falls er vorher fragt, dann sagen. Oder war er so ein unmensch?
Zwei Optionen... Du kannst es verheimlichen, ziehst um, suchst nen neuen AG und der Vater wird Euch nie in die Quere kommen, denn er weiß ja nichts von dem Kind. Ist moralisch und rechtlich (Unterhaltsamsprüche, Erb- u. Abstammungsrecht) nicht in Ordnung aber wenn Du nicht weißt von wem das Kind ist, dann ist das eben so. Du lebst dann mit einer Lüge. Du sagst es ihm, bspw. ab Schwangerschaftswoche 15 und wartest ab, welcher Typ er ist. Es gibt dann Männer die es nicht interessiert, dann hast Du wie bei Option 1 Deine Ruhe. Er wird als Vater eingetragen, zahlt Unterhalt, muss aber nicht das Sorgerecht- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Es gibt aber auch Männer die verrückt spielen. Diese meinen dann der Schwangeren Vorschriften machen zu können (Lebensmittel, Schonung, Arbeit ect.), die möchten Mitsprache bei allem. Solang das Kind nicht auf der Welt ist und ihr Euch die Rechte übers Kind nicht teilt, kannst Du hinziehen und tun was Du willst. Ist das Kind auf der Welt und ihr habt gleiche Rechte und Pflichten, dann müsste er einem Umzug ins Nachbardorf zustimmen. Die Bsp. sollen Dir nur aufzeigen beide Varianten haben Auswirkungen. Du kennst den Mann. Gute Entscheidung und alles gute für die Schwangerschaft. Bg
Teilt man sich automatisch das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Auch wenn man nicht verheiratet ist? Ich finde es schwierig solche Entscheidungen wie Umzüge etc. von jemandem bestimmen zu lassen, der sich nicht für nich (und evtl auch nicht groß für das Kind) interessiert. Aber moralisch hast du die Verpflichtung was zu sagen, alleine schon dem Kind gegenüber! Und was der denkt, kann dir ja egal sein.
Bekommt der Mann nur wenn er entsprechenden Antrag drauf stellt. Aber wenn er es macht, dann in den meisten Fällen für gemeinsame Sorge. Aufentahltsrecht bleibst meistens bei der Mutter.
Guten Abend Frau Storch, nicht automatisch. Variante 1. Die Fragestellerin gibt ihn nicht an, er erfährt vom Kind und klagt - lässt die Vaterschaft feststellen und beantragt das Sorgerecht. Variante 2. Die Fragestellerin gibt ihn an, gibt aber keine Sorgeerklärung ab - stellt sich quer. Dann klagt der Vater eben und bekommt sein Recht. Variante 3. Die Fragestellerin gibt ihn an, er ist eingetragen, zahlt und hat ansonsten auf gar nichts Lust... dann hat sie ihre Ruhe und kann bis zum 18. Geburtstag allein entscheiden. Müsste so stimmen, wenn nicht gern Korrektur.

Verschweigen ja oder nein? Pro verschweigen: Eigentlich kein Punkt. Weil, der Vater kann jederzeit hingehen zum Gericht und ich zwingen das die Vaterschaft festgestellt wird. Wenn ihr im gleichen betriebt arbeitet, wird er von der Schwangerschaft erfahren. Stellt das Gericht fest das er der Vater ist, hat er Umgangsrecht, muss aber auch für das Kind zahlen. Davon ab wird er auf entsprechenden Antrag das gemeinsame Sorgerecht sicherlich bekommen. Contra: Verschweigst du den Vater und kassierst Sozialgelder, droht dir beim Auffliegen eine Anzeige wegen Sozialbetrug. Wenn bei Geburt kein Vater eingetragen wird, hängen sich die meisten JA hinter und fragen bei der Mutter nach. Da müsstest du dann spätestens das erste Mal lügen.. Kind kann den Vater nicht beerben Kind bekommt kein Halbwaisenrente wenn der Vater verstirbt Lauferei weil du für viele Dinge eine Negativbescheinigung vom JA benötigst Sollte das Kind erkranken und auf Spender angewiesen sein, kann es tödlich ausgehen. Solange du lebst kannst du noch Auskunft geben, aber was danach? Wo soll das Kind hin wenn dir was passiert? Psychische Folgen für das Kind ohne Wissen um die Wurzeln Ich täts erst einmal verschwiegen und schauen. Niemand kann sagen ob das Kind die ersten 12 kritischen Wochen wirklich überlebt. Und mit etwas Abstand könnt ihr evtl auch besser mit einander reden. Aber sagen würde ich es ihm.
Okay, sagen würde ich es eventuell auch erst nach der 12. Woche, aber ich kann viele hier nicht verstehen. Ich finde, du bist es dem Vater und dem Kind schuldig, dass sie von einander erfahren! Und wieso zum Henker denken (fast) alle immer, dass Männer Schweine sind und den Müttern nur Steine in den Weg legen wollen? Was meint ihr denn, wie es den Vätern geht, wenn sie ihre Kinder nicht mehr jeden Tag sehen dürfen? Ja klar, es gibt schwarze Schafe, aber ich finde es unfair jeden Mann als solchen gleich abzustempeln. Im übrigen gibt es auch genug Frauen, die besser keine Mütter geworden wären...
Endlich mal ein vernünftiger Beitrag... so denke ich das auch öfter wenn ich hier mit lese
Hallo Anna1191, Ich hatte genau die selben Probleme wie du. Ich war gerade 3 Monate mit ihm zusammen als ich erfahren habe das ich schwanger bin. Bei mir war es allerdings so das ich es ihm gesagt habe er jedoch kurz darauf Schluss machte und verlangte ich solle es abtreiben. Jedoch habe ich mich dann komplett von ihm entfernt. Jedenfalls war ich dann bei einer Anwältin zum Beratungsgespräch. Und nein du musst es ihm nicht sagen. Aber du solltest wissen das wenn du die Sache allein durchziehen möchtest und du keinen Vater angibst du keinerlei Unterstützung bekommst. Weder vom Jobcenter Erstausstattungsgeld noch Unterhaltsvorschuss oder sonstiges. Ich habe ihn damals angegeben weil ich die Unterstützung nötig hatte. In der Geburtsurkunde meiner Tochter stehe trotzdem nur ich. Auch das ist also möglich. Und ja ... jetzt sind wir zusammen glücklich und suchen gerade eine gemeinsame Wohnung. Also egal wie aussichtslos es momentan scheint es kann sich alles ändern. Ich drücke dir die Daumen
Und das was ich schreibe ist aktuell da meine Tochter erst seit 5 Monaten auf der Welt ist. Solltest du den Vater jedoch nicht angeben wollen musst du überall angeben das du zu der besagten Zeit mit mehreren Männern geschlafen hast und es dadurch nicht weißt. Dann kann dich auch niemand zum Vaterschaftstest zwingen. Habe das alles mit der Anwältin durchgesprochen.
Du widersprichst dir selbst. Wenn die AP nicht auf Leistungen angewiesen ist, dann muss keinen Vater angeben. Wo "überall" soll sie denn bitte sagen, dass sie mit "mehreren Männern geschlafen hätte"? Das interessiert niemanden. DAS wäre nur "nötig", wenn sie auf Leistungen aus ist und den Vater nicht angeben will.
Hallo, sorry aber deine Frage macht mich schon fast sauer. Es ist nicht schön, wenn einem ein Kind verschwiegen wird.. Klar, man weiß es dann ja nicht aber falls doch irgendwann mal was rauskommen sollte (spätestens wenn das Kind seinen Vater sucht).. ich anstelle vom Vater würde dich dafür hassen! Jeder Mensch hat ein Recht darauf von seinem kleinen Wunder zu erfahren - ob sich dein Ex dann auch kümmert oder nicht ist eine andere Sache. Dass er dich verletzt hat ist nicht schön aber wird auch vermutlich nicht das letzte Mal sein, dass du verletzt wirst.. aber ihm deswegen sein Kind verschweigen? Bzw. dem Kind seinen Vater vorenthalten? Nein das finde icj nicht gerecht. Was du machst ist deine Entscheidung denn du musst am Ende damit leben. Niemand kann dich zwingen den Vater anzugeben. LG
Vielleicht liebt der Mann Dich ja doch und freut sich über das Kind und ihr lebt am Ende glücklich als Familie weiter?
Ich würde es dem Vater auch erzählen.
Aber das musst du nicht jetzt.
Eine Schwangerschaft ist eine große Veränderung und man muss sich manchmal erstmal selber damit zurecht finden.
Lass die Wunden der Trennung etwas heilen. Lass dir ein paar Wochen Zeit.
Vll bis nach der nächsten Vorsorgeuntersuchung, vll bis nach der 12. Woche, such dir eine Gelegenheit aus.
Du warst noch mit ihm zusammen als du schwanger wurdest, da kann das ja kein Trick sein um ihn zurück zu kriegen. Wenn er dir nicht glaubt, kann er ja mit zum Arzt und sich den Ultraschall ansehen. (Ab 8. -10. Woche wird ja auch nur noch durch den Bauch geschallt) Die Ärztin kann ihm sicher auch vorrechnen, wann du schwanger gewurden bist, falls er da zweifelt.
Wurde ja schon ausreichend diskutiert was Erzählen oder Verschweigen alles bedeutet, außer dass da noch eine ganze Familie dazu gehört. Eine Oma, die Söckchen strickt, ein großer Cousin, von dem man sich so viel abgucken kann, der coole Onkel, der dem Kind Gitarre beibringen kann...
Ist jetzt vielleicht sehr rosarot, aber Großeltern freuen sich doch meistens über die süßen Enkelkinder. Falls er sich gar nich für das Kind interessiert und kein Kontakt besteht entfällt das, aber dann wäre es, wie wenn du nix erzählt hättest.
Schon durch den Job KANNST du die Schwangerschaft ja nicht verschweigen und selbst wenn er nicht rechnen kann, würde sicher irgendwer die Frage stellen ob er der Vater sein könnte...
Wie ich das gelesen hab, hattet ihr was miteinander, du warst verliebt, er nicht. Das ist scheiße für dich =/ das tut mir echt Leid und macht ihn nicht gerade zum besten Kerl, aber es "rechtfetigt" für mich das Vorenthalten vom Kind bzw. vom Vater nicht. (Hätte er dich vergewaltigt oder du wüsstest, dass er einen Mord begangen hat o.ä. wäre DAS für mich ein Grund ihm nix zu sagen und alle Brücken abzureißen... o.o )
Ich wünsche dir noch eine schöne Kugelzeit
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