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Heirat - Geburtsurkunde

Heirat - Geburtsurkunde

Blueberry

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Weiß jemand von euch, ob man zum Heiraten beim Standesamt eine Geburtsurkunde (oder Abschrift aus dem Familienbuch - oder wie auch immer das heißt?) braucht, die maximal 6 Monate alt ist? Oder darf die auch älter sein. Ich müsste nämlich jetzt eine Geburtsurkunde bei meinem Geburtstandesamt bestellen aus einem anderen Grund, aber ich will ja nicht zwei mal zahlen....


mf4

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Antwort auf Beitrag von Blueberry

bisher reichte bei allem eine Geburtsurkunde, die man ab Geburt hat (was soll eine erneuerte auch für einen Sinn machen?)


Blueberry

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ist eine gute Frage. Habs halt woanders gelesen, dass jemand es mit dem Original versucht hat, das aber nicht angenommen wurde. Daher war ich jetzt gerade verunsichert.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von mf4

Mein Mann brauchte eine die nicht älter war als sechs Monate (kommt gebürtig aus einer anderen Stadt) ich brauchte keine "neue" da ich in der selben Stadt geboren wurde, wo wir geheiratet haben! Das ist aber überall anders


Blueberry

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Wir kommen beide nicht aus dem Ort, wo wir jetzt leben und werden auch nicht dort heiraten, müssen uns aber ja bei dem örtlichen Standesamt erstmal anmelden, soweit ich weiß und dieses wird die Unterlagen dann an das Wunschstandesamt weiterleiten... Oh man, wie ich Bürokratie liebe...


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Blueberry

Das war für uns damal auch ein tierischer Aufwand, da das Standesamt wo mein Mann geboren wurde zu der zeit noch keine Geburtsurkunden verschickt hat. Also mussten wir jemandem eine Vollmacht ausstellen, damit er die holen konnte. Sonst hätten wir für die Urkunde 600km fahren müssen. Ruf doch eben bei dem Standesamt an wo ihr heiraten wollt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Es kann sich ab Geburt einiges geändert haben. Z.B. könnte eine Vaterschaftsanerkennung dazugekommen sein oder eine Adoption. Nur mal so zusammengesponnen: Eine Frau will einen Mann heiraten, der zufällig ihr Halbbruder ist. Sie wissen es beide nicht. Der Vater hat jeweils erst 1 Jahr nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt. Nun gehen die beiden mit der Geburtsurkunde, die gleich nach der Geburt ausgestellt wurde, zum Standesamt und bestellen das Aufgebot... Die Tatsache, dass die beiden Halbgeschwister sind, stellt ein Ehehindernis dar, das der Standesbeamte zu prüfen hat.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von Blueberry

Wir mussten beide eine Abschrift aus dem Familienbuch haben.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Blueberry

abstammungsurkunde, wenn du nicht am geburtsort heiratest. frag am besten beim standesamt nach, wie alt die beim aufgebot sein darf.