Mitglied inaktiv
veranlasst?
Ja , willst du was bestimmtes wissen ???
Nee...mein Mann hat zwar eine Titel gegen jemandem, aber bei dem ist nix zu holen. LG
da werden ja gebühren auf mich zukommen (auch wenn ich im recht bin),aber richtet sich das nach der höhe oder gibt es da einen pauschalpreis?
Die Kosten für die Vollstreckung richten sich nach der Forderungshöhe, die zu vollstrecken ist, nix pauschal. LG
hmmmm ich grübel ob ich es tun soll oder nicht
naja das musst du selbst wissen, kommt darauf an, wie hoch die Forderung ist... wenn du eine Bankverbindung vom Schuldner hast, kannst du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss übers Gericht auf das Schuldnerkonto beantragen lassen, Gerichtskosten sind dabei 15 Euro + hinzu kommen die Zustellkosten des Gerichtsvollziehers, sowas geht immer relativ fix und kostet nicht die Welt... wenn du allerdings gar keine Infos über den SChuldner hast, lohnt sich vielleicht erstmal eine Schuldnerverzeichnisauskunft - die holt man beim zuständigen Amtsgericht ein, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat, kostet nix... falls der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, kannst du die ebenfalls anfordern für - ich glaube - 10 oder 15 Euro, aus dieser kannst du dir dann verschiedene Daten raussuchen, worin du vollstrecken wollen würdest, wie Rentenanwartschaften oder Kaution (bei Mietwohnung) oder Arbeitseinkommen etc. LG
bankdaten habe ich, eidesstaatliche versicherúng auch,aber ich glaube nicht was darin steht,hab ja auch nen titel,nur hält derjenige sich nicht dran u mein anwalt schrieb ich soll zwangsvollstrecken
also wenn ich dir einen Tipp geben darf... ich würde einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufs Konto, Arbeitseinkommen und Rente machen lassen, das sind dann einmal Gerichtskosten 15 Euro und 4x Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers, alles in allem dürfte das unter 100 Euro bleiben, wenn du keine sonstwie hohe Forderung hast... dann kannst du immer noch schauen, was rauskommt und ob du weiter vollstrecken lassen willst
Da die Vollstreckung auf Forderungshöhe geht, dann mach den Gerichtsvollzieherauftrag über eine Teilforderung. Da kostet es nicht so viel aber du weißt, ob er schon den Teil zahlt oder nicht.
super idee,danke
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