Elternforum Rund ums Baby

Hat hier schon mal jemand über den Bildungsgutschein Nachhilfe

Hat hier schon mal jemand über den Bildungsgutschein Nachhilfe

dkteufelchen

Beitrag melden

für sein Kind beantragt und kann mir einige Fragen dazu beantworten?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Was meinst du genau mit Bildungsgutschein? Oder meinst du das Bildungspaket (Antrag auf Bildung und Teilhabe) vom Jobcenter?


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, den Teil aus dem BuT. Da hatte ich mich falsch ausgedrückt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ok Was hast du denn für Fragen?


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

okay. Also - Wenn ich das beantrage, muss mein Kind dann schon versetzungsgefährdet sein? (ich meine früher war das mal so und man musste das von der Schule bestätigt haben) - Kann ich mir die Nachhilfe, also den Träger, selber aussuchen? - Muss ich einen Eigenanteil bezahlen? - Kann ich für mehrer Fächer beantragen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

- Ja dein Kind muss versetzungsgefährdet sein. Dies bestätigt die Schule. Ein reines Verbessern der Noten über diesen Antrag ist nicht notwendig. Daher werden auch selten Anträge für Nachhilfe im 1. Schulhalbjahr bewilligt. Ausnahmen gibt es natürlich immer - ja den Träger kannst du dir selbst aussuchen. Das Jobcenter darf dir aus Wettbewerbsgründen keinen vorschreiben. Solltest du dir allerdings einen Träger aussuchen der deutlich teurer ist als andere Träger in deiner Stadt, kann das Jobcenter "deinen" Träger ablehnen und du musst dir einen kostengünstigeren suchen (Hier zählt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - nein einen Eigenanteil musst du nicht zahlen - ja du kannst für mehrere Fächer beantragen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

* ich wollt schreiben "ein reines verbessern der Noten über diesen Antrag ist nicht MÖGLICH"


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Danke erst einmal für deine antworten. Dann muss das Kind also nach wie vor erst "in den brunnen gefallen sein". wenn sich doch aber jetzt schon abzeichnet, dass es schwierigkeiten hat, habe ich also pech gehabt. na ich werde dann mal mein glück versuchen Danke dir.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Stell den Antrag und lass dir am besten dazu von der Klassenlehrerin eine ausführliche Begründung schreiben weshalb die Nachhilfe jetzt schon angemessen wäre. Es wurden schon Anträge bereits zu Beginn des Schuljahres bewilligt, die eine LRS hatten. Oder für Flüchtlingskinder, die kaum deutsch sprechen. Da gibt es keine Möglichkeit, dass sie an einem außerschulischen Deutschkurs teilnehmen. Das ist dann über diese Nachhilfe abgewickelt worden. Alles Gute!


leaelk

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Immerhin gibt es die Hilfen für Kinder, die wirklich versetzungsgefährdet sind UND eine Berechtigung für das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Für Kinder, deren Eltern ganz knapp an der Berechtigung fürs BuT vorbei schrappen, gibt es die Chance auf Nachhilfe i.d.Regel gar nicht oder nur dann, wenn die Eltern die Kosten anderswo einsparen. Es gibt einfach immer irgendwo Grenzen und Regeln. Ob das in jedem Einzelfall gerecht ist, das steht einfach auf einem anderen Blatt Papier. Hier helfen sich die Schüler übrigens häufig untereinander gegenseitig. Wäre das vielleicht eine Option?


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von leaelk

da der klassendurchschnitt generell sehr zu wünschen übrig lässt und die kinder räumlich sehr getrennt wohnen nicht wirklich die beste option. da ich mit meinem kind schon mehrfach versucht habe zu lernen und er es nicht aufnimmt, denke ich, dass so ein nachhilfe mal auszuprobieren die bessere alternative ist. er macht sich ja nicht mal in der schule bemerkbar, wenn er was nicht verstanden hat. obwohl er sonst ein recht offenes kind ist