Elternforum Rund ums Baby

Gewissensfrage Unterhalt

Anzeige kindersitze von thule
Gewissensfrage Unterhalt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also mein Sohn wird 7, sein Vater verdient wenig (1100 EUR netto vorm 2. Kind) und zahlt 177 EUR. Das will er nun neu berechnen und die Urkunde als nichtig erklären lassen. Es wird 0 rauskommen, da er nun noch ein zweites Kind hat. Ich könnte (unverheiratet und auch nichts gegenteiliges vor) UHV (noch nie bekommen) von 180 EUR beantragen oder mit ihm einen Deal über 120 EUR machen. Lasse ich ihm nun Schulden von 180 beim JA auflaufen oder verzichte ich? Er kümmert sich um ihn nach Plan aber fährt VW Touran, hat gefakten Mietvertrag mit Schwiegereltern um Unterhalt niedrig zu halten, Wii, Playstation und nur Markenklamotten. Warum sollte ich verzichten? Warum soll ich meinem Sohn weniger bieten können? Was würdet ihr tun? lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn er so link ist, wäre ich knallhart.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

dein sohn hat ansprüche... ich wäre für vorschuss.... kinder kosten geld, hat nichts mit gewissen zu tun wenn du ne million auf dem konto hast würde ich sagen, verzichte auf das geld von ihm. also auch abhängig von deiner finanziellen situation.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde nicht darauf verzichten, wenn er einen solchen Lebensstil verfolgt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wieso Schulden, wenn sein Titel auf 0 geht, und du UHV bekommst, muss er dies nicht zurück bezahlen, weil es eben auf 0 läuft. Weiß ich genau so war das bei meinem Mann auch. Wäre was anderes wenn er den Titel nicht ändern lassen würde und bei 1100 bleibt nichts, er hat ja nur 900 Euro Selbstbehalt, er muss aber sich darum kümmern das er mehr verdient. Also Nebenjob oder so. Lg Mareike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

UHV läuft als Schuld beim Jugendamt auf. Mit Zinsen, so hat es mir die Sachbearbeiterin am Telefon gesagt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, falsch. Wenn Gericht auf 0 setzt dann laufen keine Schulden auf, muss aber Gerichtlich gemacht werden. Lg Mareike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Im übrigen kann es dir egal sein, du brauchst das Geld und 60 Euro haben oder nicht haben, bedeutet schon was. Du muss nach dir schauen. Alles andere ist sein Problem wenn er meint mit 1100 Euro müsste er noch ein zweites auf die Welt bringen. Lg Mareike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

er wird auflagen bekommen, sich um mehr einkommen zu kümmern, außerdem kann das nicht angehen mit dem fake-mietvertrag,... wo leben wir, es geht hier nicht um ein rabatt für hundefutter sondern um unterhalt eines kindes,... wie ich sowas leiden kann.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wovon lebst du ? Gehst du arbeiten ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich bekomme bis Februar Elterngeld (1000), habe noch ein Kind (14 Wochen). Mein LG zahlt einiges aber er hat eigenen Hausstand und daher sind nebenkosten etc. meine Sache. Gehe erst im März 2011 wieder Teilzeit arbeiten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Jeromes Vater auch nicht!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wann verjähren unterhaltsschulden?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

keine ahnung aber ich bekam über 1 jahr unterhaltsvorschuss und seit 1 jahr zahlt jeromes vater,der musste dem JA aber nie was zurück zahlen!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

na da würde ich mich nicht drauf verlassen. der staat hat kein geld zu verschenken. der vater meiner tochter mußte 14 monate uhv zurückzahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

naja gut,ist ja dann seine sache.. aber wie gesagt,die haben ihm nichts davon gesagt und er war erst letztens wieder dort,weil er die urkunde unterschrieb


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich kann jetzt nur schreiben was damals zu uns gesagt wurde. Wir mussten zwei Monate UHV zurück bezahlen weil wir zu diesen Zeitraum es nicht gerichtlich auf 0 festgelegt wurde. Es wurde dann vom Zeitraum der Umschulung ( da bekam meiner grad 600Euro) - Ende auf 0 gesetzt und von diesem Zeitraum mussten wir nichts mehr zurückbezahlen. Ich glaube Unterhaltsschulden verjähren nicht. Lg Mareike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

richtig, unterhaltsschulden verjähren nicht, das JA könnte die schulden auch jahre später noch einfordern angenommen er verdient in 7 jahren ein schweinegeld, dann würden sie das einkommen checken und die schulden zurückfordern. (ich denke auch wenn er es auf 0 setzt,... ich WEIß es aber nicht genau.)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin mir 100% sicher das wenn man es Gerichtlich und ich betone auf Gerichtlich, es macht dann laufen keine Schulden beim Judendamt an, denn wenn der gute Herr später mehr Geld hat wird es wieder umgeändert, er muss sich auch sofort melden, die 0 setzung wird bestimmt mit fristen sein von da-da. Er muss sich bestimmt auch einen Nebenjob suchen. Ich finds ja ok wenn jemand kurzfristig nicht zahlen kann, bei uns war es 3 Monate, weil ich leider damals auch Arbeitslos wurde, vorher habe ich es übernommen gehabt. Aber auf Dauer ist es eine unverschämtheit das der Staat für Kindesunterhalt aufkommen muss. Lg Mareike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

vor allem: der staat ist der steuerzahler. u.a. auch ich.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

vollen unterhaltsvorschuss beantragen. klarer fall! nicht wegen irgendwelcher überlegungen um den vater, sondern wegen dem kind. vater kann die auflaufenden schulden auch abstottern. LG