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Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht

Jennifer5926

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Hey Leute, Ich bin im 7. Monat schwanger und stehe mit dem Kindsvater in keinem guten Verhältnis. Habe ihn gerade so dazu bewegen können das er die Vaterschaft anerkennt. Nun verlangt er aber auch das Sorgerecht, was mir sehr viel Gedanken macht da so einiges vorgefallen ist was nicht gerade an Reife und Verantwortung des Kindsvaters zeigt. Und ich somit einige Bedenken habe am ende wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht zu stehen und mir ständig sorgen machen zu müssen das wenn der kleine bei ihm ist er auch wirklich anständig mit dem kleinen umgeht und ihn versorgt. Ich möchte ihm den Umgang keinesfalls verweigern, jedoch habe ich einfach Angst das sich durch ein gemeinsames Sorgerecht noch mehr Streiterein entwickeln. Zumale ich auch noch in Ausbildung bin und Angst habe diese durch den ganzen psychischen Stress mit dem Kindsvater zu verbocken. Was meint Ihr dazu? bzw. kann man denn irgendwie andersweitig einen Kompromiss finden das gemeinsame Sorgerecht zu umgehen? LG Jenny


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Jennifer5926

Nö kannst du nicht. Wenn er zu Gericht gehen wird wird er es zu 99 Prozent auch bekommen. Außerdem brauchst du seine Unterschrift nur für den Ausweis, für die Eröffnung eines Sparkonto s und maximal noch für die Anmeldung im Kindergarten bzw Schule. Alles andere ist Alltag und liegt in der Hand wo das Kind lebt.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Auch beim Sportverein , Urlaub Umzug Ärzte und und und


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Ok Umzug für alles andere wurde ich nie gefragt. Ich hab für meine ersten drei Kinder ausser bei den von mir aufgezählten Sachen noch nie einen Beleg gebtlraucht das ich das alleinige Sorgerecht habe. Und meine große wird im September 15


32+4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Brauche aktuell den wisch auch ganz oft. Alleine 2016 bereits 4 mal eine aktuelle negativbescheinigung holen muessen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Sowas gibt es hier nicht... Hier reicht der Gerichtsbeschluss für die alleinige Obsorge und der darf eben auch gerne älter sein...


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Bei mir wurde nix übers Gesicht festgelegt nur übers Jugendamt


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja manchmal ganz schön nervig. Das hab ich bei der grossen. Aber bei der kleinen noch nerviger Unterschriften des Vaters hinterher zu laufen


ösitina

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Hier wurde das damals übers Gericht gleichzeitig bei der Scheidung festgelegt... Jugendamt hätte dagegen entscheiden können, wollten die aber nicht...


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ledig, deshalb auch nur jugendamt ;-)


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Meine Tochter kam zur Welt als wir noch nicht verheiratet waren, was glaubst wie kompliziert das war das gemeinsame zu bekommen Ansonsten hätte hier weder Gericht noch Jugendamt sich hierzu geäußert...


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

2010 letzte negativbescheinigung. Seit 2015 will die jeder ganz aktuell haben und begruendet das mit der aktuellen lage..man muesse ja sichergehen usw.. Grenzkontrollen sind da wohl jetzt auch strenger


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Bin ich froh dass es das hier nicht gibt


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Jennifer5926

Ihr müsst nicht das gemeinsame sorgerecht haben.aber das umgangsrechr wirst du nicht verhindern können. Das heisst er kann sein Kind sehen hat aber kein Mitspracherecht.


Jennifer5926

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Also wenn er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte kann ich das auch nicht vermeiden?


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Jennifer5926

Nein die Gerichte sind in den letzten Jahren sehr Väter freundlich geworden. Etwas unreife reicht da nicht aus um das zu verhindern


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Narnia ich dachte du bist arbeiten?


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Jennifer5926

Dich kannst du notfalls sogar gerichtlich.Aber das umgangsrecht nicht


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Höre auf von Dingen zu schreiben von denen du keinen Schimmer hast!!!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Bitte keine unqualifizierte Ratschläge geben danke...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Und unqualifizierte Ratschläge solltest du dir auch verkneifen! Du verwirrst die Fragestellerin nur unnötig mit deinem Halbwissen! Geschrieben von Narni@ am 10.05.2016, 20:29 Uhr zurück Re: ich hab den Arbeitsvertrag Danke.bin ab Februar schichtleiterin. http://www.rund-ums-baby.de/forum/Ich-hab-den-Arbeitsvertrag_5054077.htm http://www.rund-ums-baby.de/forum/Ich-hab-den-Arbeitsvertrag_5054082.htm


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Narni@

Blödsinn! https://www.scheidung.org/sorgerecht/ "Durch die in § 1626a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB vorgesehene Möglichkeit, auf Antrag eines Elternteils die elterliche Mitsorge vom Familiengericht übertragen zu bekommen, hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 19.05.2013 das Sorgerecht für uneheliche Väter gestärkt. Denn zuvor konnte die Mutter, die bei der Geburt eines unehelichen Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht erhält, die Zustimmung zu einer gemeinsamen Sorgeerklärung mit dem Vater willkürlich verweigern. Der Vater hatte dann keine Möglichkeit, sein Sorgerecht zu beantragen. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als diskriminierend für uneheliche Väter beim Zugang zum Sorgerecht und nachfolgend vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt (EGMR, Urteil vom 03.12.2009, Beschwerde-Nr. 22028/04; BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az.: 1 BvR 420/09). Wollen uneheliche Väter das Mitsorgerecht für das gemeinsame Kind haben, müssen sie aktiv werden, da es keine automatische Übertragung gibt. Daher ist entweder von beiden Elternteilen die Abgabe der Sorgeerklärung oder – falls die Mutter dies verweigert – der Antrag des Vaters auf Übertragung seiner elterlichen Mitsorge beim Familiengericht erforderlich. Der Vater muss also im ungünstigsten Fall sein Sorgerecht einklagen."


Narni@

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Im Gegensatz zu dir hab ich einen Job uns der wird auch sehr gut bezahlt. da kannst du kopieren ( das einzige was du kannst) wie du willst. stell dir vor ich fahr sogar im Juli noch in den Urlaub. Obwohl ich gerade erst angefangen habe.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Gott ist die dämlich....


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Antwort auf Beitrag von Narni@

Und du kannst nur bekloppte Lügen erzählen, die du dir blöderweise nicht einmal merken kannst. Du bist echt zum fremdschämen peinlich! http://www.rund-ums-baby.de/forum/Hoffentlich-klappt-das-bewerbungsgespraech_5051117.htm Du hast überhaupt keinen Job! Deine ganzen Lügengeschichten glaubt dir hier kein Mensch!


32+4

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Sie arbeitet IM hotelzimmer


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Antwort auf Beitrag von 32+4


32+4

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Hab ganz boeses kopfkino


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wäääh, ich jetzt auch, wenn ich daran denke, dass sie ihre Leopardenfell-Tagesdecke ins Hotel mitgenommen haben könnte...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Jennifer5926

Nein kannst du nicht, in der Regel bekommen Väter das gemeinsame Sorgerecht...


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Also 2003 und 2004 bekam man als alleinerziehende automatisch alleiniges sorgerecht. Wie es heute ist weiß ich nicht. Habe bei meiner kleinen noch glaube 4 Jahren geteiltes gemacht , aber würde ich freiwillig nie mehr machen


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Das hast du heute auch noch aber wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht einkkagt bekommt er es in der Regel auch gegen den Willen der mutter


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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Ist seit einigen Jahren anders. Vorrausgesetzt natürlich der Vater will es auch haben.


32+4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Er kann es dann einklagen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jennifer5926

Es bleibt zwar beim Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann aber künftig beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Voraussetzung für die Mitsorge bleibt, wie bei anderen Vätern und Müttern auch, dass das Wohl des Kindes durch die Einräumung des Sorgerechts nicht beeinträchtigt wird. Das heißt, du hast die elterliche Sorge alleine und der Kindsvater kann, wenn er denn möchte, einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen.


Mitglied inaktiv

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Dass sich dies erst seit neuestem geändert hat, um eben Väter nicht mehr zu benachteiligen, die gern das Sorgerecht wahrnehmen möchten. Der Vater kann es also auch notfalls gegen den Widerstand der Mutter einklagen, und wird nach neuester Rechtsprechung auch fast immer das geteilte Sorgerecht durchsetzen können.


ösitina

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Wie fast immer ein zweischneidiges Schwert, manchmal ist diese Regelung ganz toll, manchmal aber auch totale kacke, weil sich manche Eltern einen "Spaß" daraus machen und dann dem anderen Elternteil damit Steine in den Weg legen wenn sie Unterschriften verweigern


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Wenn Erwachsene meinen, ihren Streit auf dem Rücken der Kinder austragen zu müssen, sollte Ihnen das Sorgerecht IMHO entzogen werden. Gegen sich quer stellende, Unterschriften verweigernde Väter kann man sich wehren: man lässt die Unterschrift von Amts wegen (Richter!) ersetzen. Fertig.


32+4

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Das musste die exfrau meines ex JEDES MAL machen. Weil er ihr mit der weigerung eins reinwuergen wollte. Benachteiligt wurden dabei nur die kinder. Das ersetzen der unterschrift kam nie rechtzeitig. Jedes mal konnte die exfrau nicht rechtzeitig in den urlaub mit den kindern. Und der ex hat sich gefreut...


ösitina

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Tja.... Aber das mit der Unters hrift ersetzen scheint ja dann doch nicht sooo einfach zu sein, wenn man sich so durchs Netz liest


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ändert nichts daran, dass Väter durch diesen Gerichtsbeschluss nicht mehr von vornherein eine reingewürgt bekommen können, und zum reinen Zahlvater degradiert sind. Es gibt durchaus Männer, die sich gern und verantwortungsvoll kümmern wollen, und denen soll man eben auch als Mutter keine Steine mehr in den Weg legen dürfen. Auch unter Frauen gibt es miese Typen...


ösitina

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Sehe ich ganz genauso..... Frauen können mitunter noch viel gemeiner sein


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Und wenn die erst mal kohle bekommen. Dann ist eh vorbei Bin auch so ne ganz schlimme mutter, die dem KV nur boeses will. 1.verprasse ich angeblich staendig den kindesunterhalt (pampa..klein hier). 2. Verweigere ich den umgang 1. 27€ fuer 2 kinder ... da weiss ich gar nicht welche neue luxushandtasche ich zuerst kaufen soll 2. Der herr hat vom gericht mitgeteilt bekommen eine gefahr fuer die kinder zu sein. Vergisst er immer..vergisst er offline..vergisst er beim fb mobbing..vergisst er in vaeterforen. Maenner koennen auch gemeinfies sein


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Es gibt auf beide Seiten assholes keine Frage......


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich moechte auch gerne manchmal eines sein


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Kann ich absolut verstehen, und persönlich bin ich überglücklich dass mein ex sich nicht mehr um seine Kinder schert... Seine worte "ich habe jetzt neue Kinder da brauche ich deine nicht mehr" Und froh dass mein Mann sie komplett als seine ansieht so geht ihnen nichts verloren....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

So wie dir geht es sicher der großen Mehrheit der AE Mütter, aber es ändert nun mal leider nichts an der Tatsache, dass Väter auch Rechte haben. Natürlich ist es zum kotzen, dass damit fast immer Machtspiele gespielt werden, aber man kann eben auch als Gerichtshof nur hoffen, dass man damit zum Wohle des Kindes urteilt.


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Also hier fallen ihm nur die kinder ein, wenn er mich woanders schlecht machen will oder mal wieder eine unterhaltsueberpruefung stattfindet. Dannfaengt er an mich zu erpressen..er zahle nur wenn ich ihm die kinder gebe und er mir dann auch nicht mitteilen wird wo er mit ihnen hinfaehrt. Was ich besonders lustig finde. Denn wenn er seine 5minuten bekommt, dann setzt er die kinder aus jnd faehrt OHNE einfavh weiter. Trinkt und faehrt...schlaegt..etc.. Aber dank staerkung vaeterrechte hat das jugendamt lange gesagt die kinder muessen...auch wenn sie angst haben. Seit jahren vergisst er die geburtstage seiner kids


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Äh, ist Sucht oder Gewalttätigkeit nicht quasi ein Schuss ins Aus in Bezug aufs Sorgerecht?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Für dich ist die Situation unbestreitbar scheiße,aber für viele Väter die Rettung


32+4

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Ich habe fuer die kids das asr...zum glueck Sucht und gewalt scheinen aber beim umgang eine untere rolle zu spielen. Das recht des vaters ist aber hoeher. Wurde mir mitgeteilt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich bin eindeutig zu naiv für diese Welt!


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Die einzelfallbetrachtung scheint in den hintergrund zu treten. Befuerchte ich. Aber vielleicht ist das gericht auch eine hemmschwelle fuer die, denen die kinder eigentlich egal sind.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wer weiß... Aber im einzelnen kommt es dann wahrscheinlich auch drauf an, welchen Richter man z.b. Hat oder welche Betreuer beim Jugendamt zuständig sind, vielleicht auch ganz einfach wie man auf diese wirkt usw..... Ich hatte z.b. De, Richter gesagt ich stille noch, er meinte er würde das verstehen dann ginge das wohl nicht mit dem mitnehmen übers Wochenende und dann kam der Beschluss und plötzlich behauptete der ich habe nie gesagt ich würde stillen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Blödmann, im wahrsten Sinne...


Mutti69

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Zunächst mal würde ich Argumente sammeln, warum ein GEMEINSAMES Sorgerecht nicht in Frage kommt. Wenn der Kindsvater also dummes Zeug über WhatsApp und Co. schreibt, dann sollte man das aufheben. Das erstmal vorab. Dann würde ich abwarten! Er müsste ja as aktiv werden und sein Recht einfordern. DAS ist den Jungvätern dann meist doch wieder zu lästig...also Ruhe bewahren und abwarten, ob da überhaupt was kommt! Wenn doch, dann nimmt man sich einen Rechtsanwalt und im schlimmsten Fall arrangiert man sich...denn ehrlich, wenn sich ein Kindsvater soweit durchbeißt, dann kann man davon ausgehen, er interessiert sich wirklich, was ja nicht das Schlechteste wäre! Viel Glück für die AP


32+4

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Gaengige meinung in vaeterforen: die mutter muss sofort abstillen


ösitina

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Später kam dann ein "na wenn sie noch säugen" Manche Männer kann man wirklich in der Pfeife rauchen...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Egoismus pur... Denn man stillt ja nicht weil man den Vater moppen will....aber offenbar sind einige Väter dieser Meinung


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jennifer5926

Die wird dir bestätigen, er wird es auch ohne Deine Zustimmung bekommen. Die Zustimmung der Mutter ist nicht mehr nötig. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, bekommt der Vater es auch. ABER !!! er kann es durchaus auch wieder verlieren. Wenn er die Unterschriften zu wichtigen Dingen verweigert, dann kannst Du diese gerichtlich einfordern. wenn es dem Richter zu bunt wird, kann es gut passieren das der Vater das gemeinsame Sorgerecht wieder los wird. Also entspannt abwarten. Konto würde ich eh keines auf Namen des Kindes machen - dann kann nämlich auch der Vater ran. Name kann er auch nicht bestimmen, den bekommt das Kind automatisch von Dir. Außer ihr legt gemeinsam was anderes fest - wovon ich dir abrate. Bei Umzug benötigst Du die Zustimmung des Vaters, ebenso bei Dingen wie Betreuung (KiGa, KiTa, Tagesmutter, Krippe) und später Schule. Elternzeit und IMO auch Elterngeld bekommt er nur wenn das Kind bei ihm lebt - kannst also 14 Monate Elterngeld nehmen wegen alleinerziehend. Auch bei gemeinsamen Sorgerecht - Änderung seit 2015. Legt am besten auch Umgang fest - erspart einigen Stress. Laß Dich da am besten beim Jugendamt beraten, die können dann auch den Unterhalt ausrechnen für das Kind und je nach Einkommen des Vaters auch für Dich. Bei Arztbesuchen usw hat mich noch nie jemand gefragt wegen Sorgerecht. Reisepaß wäre noch etwas, aber selbst da ist es wohl so das viele Gemeinden da inzwischen nur noch schauen wo genau bei wem das Kind lebt. Sehe es wie gesagt entspannt, es ändert nichts sich da zu ärgern.